10.04.2023, 20:54
Hallo!
Hat jemand Erfahrungen damit, ob es möglich ist und ob es Konsequenzen/ Nachteile gibt, wenn man einen Referendariatsplatz angenommen hat und diesen ggf. kurzfristig wieder ablehnt, weil man von einem anderen LG später eine Zusage bekommen hat? Ab wann gilt das Referendariat als begonnen?
Es geht um SH und HH.
Liebe Grüße
Hat jemand Erfahrungen damit, ob es möglich ist und ob es Konsequenzen/ Nachteile gibt, wenn man einen Referendariatsplatz angenommen hat und diesen ggf. kurzfristig wieder ablehnt, weil man von einem anderen LG später eine Zusage bekommen hat? Ab wann gilt das Referendariat als begonnen?
Es geht um SH und HH.
Liebe Grüße
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
11.04.2023, 13:48
für HH
§ 3 (7) Aufnahmeverordnung
"(7) Tritt eine Bewerberin oder ein Bewerber eine angebotene Stelle trotz vorheriger Annahme nicht an oder nimmt eine Bewerberin oder ein Bewerber weniger als zwei Wochen vor dem beabsichtigten Einstellungstermin die Bewerbung zurück, so besteht für eine erneute Bewerbung eine Sperrfrist von sechs Monaten beginnend mit dem nicht wahrgenommenen Einstellungstermin. In Härtefällen kann die Bewerbung vor Ablauf der Frist angenommen werden."
§ 3 (7) Aufnahmeverordnung
"(7) Tritt eine Bewerberin oder ein Bewerber eine angebotene Stelle trotz vorheriger Annahme nicht an oder nimmt eine Bewerberin oder ein Bewerber weniger als zwei Wochen vor dem beabsichtigten Einstellungstermin die Bewerbung zurück, so besteht für eine erneute Bewerbung eine Sperrfrist von sechs Monaten beginnend mit dem nicht wahrgenommenen Einstellungstermin. In Härtefällen kann die Bewerbung vor Ablauf der Frist angenommen werden."
11.04.2023, 14:00
Für SH gilt dasselbe bezüglich der Sperrfrist von 6 Monaten. Aber das dürfte keine Auswirkung auf das jeweils andere Bundesland haben, oder? Also angenommen, eine bereits angenommene Stelle wird abgesagt, um eine andere Stelle anzunehmen- die Sperre in SH zB dürfte irrelevant sein, wenn man in HH das Ref antritt. Oder hab ich einen Denkfehler?
Ich weiß nicht, ob der Fall überhaupt eintreten wird, aber möchte nichts falsch machen oder mir irgendwelche Möglichkeiten verbauen.
Ich weiß nicht, ob der Fall überhaupt eintreten wird, aber möchte nichts falsch machen oder mir irgendwelche Möglichkeiten verbauen.
11.04.2023, 15:06
(11.04.2023, 14:00)Refi schrieb: Für SH gilt dasselbe bezüglich der Sperrfrist von 6 Monaten. Aber das dürfte keine Auswirkung auf das jeweils andere Bundesland haben, oder? Also angenommen, eine bereits angenommene Stelle wird abgesagt, um eine andere Stelle anzunehmen- die Sperre in SH zB dürfte irrelevant sein, wenn man in HH das Ref antritt. Oder hab ich einen Denkfehler?
Kommt auf die Gesetzgebungskompetenz an. Wenn Hamburg für Schleswig-Holstein - bzw. S-H für HH - die Gesetzgebungskompetenz zusteht, dürfte es schon Auswirkungen haben.
13.04.2023, 17:25
Ich habe einen Platz in SH angenommen, drei Wochen später die Zusage aus HH bekommen, SH abgesagt, HH angenommen und bin jetzt hier im Ref. Ich meine, dass ich in SH für 6 Monate gesperrt war bzw. bin, was ja aber keine Auswirkungen mehr für mich persönlich hat.
Hoffe, das hilft :)
Hoffe, das hilft :)
14.04.2023, 07:56
Vielen Dank, Ta5, das hilft sehr! Es beantwortet genau meine Frage.
24.08.2023, 19:30