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In der Uni eingeschrieben bleiben
Gast19901
Unregistered
 
#1
09.06.2019, 23:38
Hallo zusammen,

mich würde interessieren, ob es unter euch jemanden gibt, der mit folgender Thematik Erfahrung hat:
vor Kurzem habe ich mit dem Ref in einem benachbartem Bundesland begonnen und werde nun zum nächsten Semester exmatrikuliert. Gerade im Hinblick auf das Pendeln würde sich das Semesterticket natürlich unheimlich lohnen, daher spiele ich mit dem Gedanken, mich für ein weiteres Studium einzuschreiben.
Meine eine Frage ist, ob so etwas der auszubildenden Stelle mitgeteilt werden muss, bzw. ob dies von jener genehmigt werden müsste.
Die andere, ob jemand eine Idee hat, welcher Studiengang sich dafür eignen könnte. Natürlich möchte ich niemanden den Platz streitig machen, also kommen ohnehin nur die zulassungsfreien in Frage. Mir ist aber nicht bekannt, bei welchen Studienfächern Anwesenheitspflicht herrscht oder wo bestimmte Leistungen innerhalb gewisser Zeiten erbracht werden müssen.
Bei der bescheidenden "Beihilfe" wäre es finanziell einfach unheimlich hilfreich, das Ticket bis zum Ende des Refs oder zumindest bis zur Anwaltsstation nutzen zu können, und das selbst mit Nebenjob. Daher möchte ich bitten, von moralischen Standpauken zum Thema Scheinstudium an dieser Stelle abzusehen.
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Gast123
Unregistered
 
#2
09.06.2019, 23:57
Klischeehafte Antwort: Es kommt darauf an. In welchem Bundesland willst du denn Dein Ref machen? 

In NRW muss das Studium auf jeden Fall angezeigt werden - ich meine sogar genehmigt werden, was aber regelmäßig der Fall ist. Ehrlich gesagt sind meines Wissens nach sogar sehr viele Referendare noch nebenher eingeschrieben. Aber ich würde das einfach beim zuständigen Referendarbüro abklären, was erforderlich ist.
Und was das richtige Studium angeht, würde ich an deiner Stelle was naturwissenschaftliches wählen. Dann kannst du immer noch sagen, du wolltest damit Patentanwalt werden und wolltest dir dafür naturwissenschaftliche Fähigkeiten aneignen
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Erdbär_NRW
Member
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Beiträge: 56
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2018
#3
10.06.2019, 02:33
(09.06.2019, 23:57)Gast123 schrieb:  In NRW muss das Studium auf jeden Fall angezeigt werden - ich meine sogar genehmigt werden, was aber regelmäßig der Fall ist.



Das Studium ist eine wissenschaftliche Nebentätigkeit; die muss nur angezeigt, aber nicht genehmigt werden, § 7 Abs. 1, § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 LBG NRW, § 10 NTV NRW. Vermutlich (!) wird es sich in anderen Bundesländern ähnlich verhalten.
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Gast19901
Unregistered
 
#4
10.06.2019, 10:06
(09.06.2019, 23:57)Gast123 schrieb:  Klischeehafte Antwort: Es kommt darauf an. In welchem Bundesland willst du denn Dein Ref machen? 

In NRW muss das Studium auf jeden Fall angezeigt werden - ich meine sogar genehmigt werden, was aber regelmäßig der Fall ist. Ehrlich gesagt sind meines Wissens nach sogar sehr viele Referendare noch nebenher eingeschrieben. Aber ich würde das einfach beim zuständigen Referendarbüro abklären, was erforderlich ist.
Und was das richtige Studium angeht, würde ich an deiner Stelle was naturwissenschaftliches wählen. Dann kannst du immer noch sagen, du wolltest damit Patentanwalt werden und wolltest dir dafür naturwissenschaftliche Fähigkeiten aneignen

Ich danke Dir vielmals für Deine Einschätzung! Besonders die Begründung für ein solchen Zweitstudium kann ja unter Umständen tatsächlich ganz nützlich werden. Dann werde ich mal schauen, was das Referendarbüro dazu zu sagen hat, und ob ich einen zulassungsfreien, naturwissenschaftlichen Studiengang finde. Einen schönen Pfingstmontag noch!
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