20.06.2023, 23:27
(19.06.2023, 08:43)DryPowder schrieb:(19.06.2023, 08:40)Bre schrieb:(09.06.2023, 08:23)DryPowder schrieb:(08.06.2023, 16:01)BER schrieb: Es kommt (wie so oft) darauf an. Welche Arbeit verrichtest du, wie handhabt es dein Team insgesamt, wie kostensensibel ist der Mandant. Ich habe lange als WiMi in einer GK gearbeitet und habe fast nie gebilled, da haben es sich der Partner und der Senior denen ich zugearbeitet habe, anteilig auf die eigene "Rechnung" geschrieben. Als Ref in einer Boutique habe ich hingegen fast alles gebilled.
Natürlich werden WiMis zu einem eigenen Stundensatz abgerechnet, der dürfte in einer GK zwischen 150 und 200 liegen was mir so zugetragen wurde. Abrechnung als Associate wäre recht eindeutig Betrug.
Auf die eigene Rechnung schreiben, ist auch Betrug :)
In der Tat. Vielleicht war es auch nur so gemeint, dass das nicht abgerechnet wurde, sondern insofern Teil der Rechnung war als es eben eine effizientere Arbeit ausgewiesen hat. Die Mandanten werden ja auch immer kostensensibler. Da ist es für das Mandatsverhältnis evtl. langfristig vorteilhafter, nur die 2 Stunden abzurechnen, die der Anwalt wegen der 5 Stunden Ref-Vorarbei benötigt hat, als die 3 Stunden, die er sonst benötigt hätte (zumal die Extra-Stunde zusätzliche Kapazitäten geschaffen hat, die ggf. anderweitig gebillt werden konnten). Ich hab als Ref nur dann mitgebillt, wenn der Mandant bereit war, das zu bezahlen, d.h. insbes. in zeitkritischen Projekten.
Man darf auch nicht vergessen, dass zunehmend (je nach Rechtsgebiet) auch mit Pauschalen gearbeitet wird. In diesen Bereichen werden Refs und WisMits auch eingesetzt.
Klar, wir haben teilweise auch Deals, bei denen Wimis im fee estimate stehen, meist dann mit 1/2 Anwalt oä. Das ist kein Problem. Wenn ich aber als Anwalt hergehe und mir denke, die Wimi Arbeit hätte ich in der Hälfte geschafft und das abrechne, ist das schon sehr eindeutig betrug.
Dann ist es ja auch vereinbart.