21.05.2023, 18:14
(21.05.2023, 11:01)ForumBenutzer schrieb: Was ich hier etwas suspekt finde ist, dass A13/14 oder ~4000 netto bei dem Staat als Karriereziel oder Endgehalt angegeben wird. Dabei gibt es in der Verwaltung viele Möglichkeiten Karriere zu machen bis hin zu einem A16 Gehalt oder sogar B-Besoldung in Ministerien etc.Aber mit A16 ist dann halt bei ca. 5.400 netto Ende. Das ist auch nicht der große Sprung.
Da liegt mE auch der größte Unterschied zwischen Beamtentum und freier Wirtschaft und erst recht der Selbstständigkeit als Anwalt; das Gehaltsband im öD ist viel schmaler. Selbst wenn du irgendwann der große Behördenleiter Ober-Chef bist, verdienst du nicht das Vierfache von irgendeinem Beamtenneuling, sondern eben 30-50% mehr. In der freien Wirtschaft sind es eher 300-500%. Dafür sind die Aufstiege im öD sicherer.