24.04.2023, 22:12
Ich habe heute eine Folge Friends geschaut und folgender Sachverhalt hat sich beim Schauen ergeben:
Joey will einen Schrank verkaufen. Der vermeintliche Käufer wettet mit Joey, dass Joey nicht in den Schrank passt. Joey klettert hinein und der Käufer verriegelt die Türen. Joey merkt es erst nicht. Währenddessen entwendet der Käufer eine Musikbox. Joey will raus und merkt, dass er nicht raus kann. Der Käufer räumt die gesamte Wohnung leer.
Strafbarkeit des vermeintlichen Käufers?
Ich habe mich, wie immer mit dem Gewaltbegriff schwer getan.
Solange Joey es nicht merkt, ein einfacher Diebstahl, weil in der Zeit keine Gewalt auf ihn wirkt?
Ab dem Zeitpunkt, ab dem er es merkt, Gewalt (+)? Weil er ab da raus will, es aber nicht kann, aufgrund der Verriegelung?
Ähnlicher Fall wie gefesselt werden?
Ich komme mit dem Gewaltbegriff einfach nicht zu Recht
Joey will einen Schrank verkaufen. Der vermeintliche Käufer wettet mit Joey, dass Joey nicht in den Schrank passt. Joey klettert hinein und der Käufer verriegelt die Türen. Joey merkt es erst nicht. Währenddessen entwendet der Käufer eine Musikbox. Joey will raus und merkt, dass er nicht raus kann. Der Käufer räumt die gesamte Wohnung leer.
Strafbarkeit des vermeintlichen Käufers?
Ich habe mich, wie immer mit dem Gewaltbegriff schwer getan.
Solange Joey es nicht merkt, ein einfacher Diebstahl, weil in der Zeit keine Gewalt auf ihn wirkt?
Ab dem Zeitpunkt, ab dem er es merkt, Gewalt (+)? Weil er ab da raus will, es aber nicht kann, aufgrund der Verriegelung?
Ähnlicher Fall wie gefesselt werden?
Ich komme mit dem Gewaltbegriff einfach nicht zu Recht
25.04.2023, 07:17
Gewalt ist die Entfaltung körperlich wirkender Kraft zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands.
Insofern würde ich von einem Raub schon ausgehen, bevor Joey bemerkt hat, dass er eingesperrt wurde.
Ansonsten sollte man bei solchen Konstellationen die Problematik der Gewalt durch Unterlassen auf dem Schirm haben. Wenn der Täter erst nach dem Einsperren spontan den Entschluss gefasst hat, Sachen mitzunehmen, bekommt man Probleme mit der Finalität, wenn man allein auf die Gewalthandlung (hier: das Einsperren) abstellt. Dann stellt sich die Frage, ob die Ausnutzung der herbeigeführten und noch fortdauernden Gewaltwirkung die Annahme von Gewalt durch Unterlassen wegen einer Garantenstellung aus Ingerenz trägt.
Das ist hier Tatfrage (ich habe die Folge nicht gesehen), allerdings scheint mir das Vorgehen hier von Anfang an geplant gewesen zu sein.
Insofern würde ich von einem Raub schon ausgehen, bevor Joey bemerkt hat, dass er eingesperrt wurde.
Ansonsten sollte man bei solchen Konstellationen die Problematik der Gewalt durch Unterlassen auf dem Schirm haben. Wenn der Täter erst nach dem Einsperren spontan den Entschluss gefasst hat, Sachen mitzunehmen, bekommt man Probleme mit der Finalität, wenn man allein auf die Gewalthandlung (hier: das Einsperren) abstellt. Dann stellt sich die Frage, ob die Ausnutzung der herbeigeführten und noch fortdauernden Gewaltwirkung die Annahme von Gewalt durch Unterlassen wegen einer Garantenstellung aus Ingerenz trägt.
Das ist hier Tatfrage (ich habe die Folge nicht gesehen), allerdings scheint mir das Vorgehen hier von Anfang an geplant gewesen zu sein.
25.04.2023, 19:19
Danke dir! :)


