20.04.2023, 20:49
(20.04.2023, 17:48)ichentsprechewiderschieden schrieb: Aus Sicht von jemandem, der auch schon Leute eingestellt hat:
Ich bin sehr verwundert über die Ansicht hier, dass man sich nur mit der Gesamtnote bewirbt. Ich würde immer eine Einzelnotenübersicht beilegen (oder bekommt man die in Bayern nicht?), nur so ist eine Bewerbung aussagekräftig. Aktuell machen das nur Bewerber, für die die Übersicht positiv ist, da zB schon in den Klausuren ein VB erreicht wurde. Zurückhaltender Umkehrschluss: Für diejenigen, die das nicht tun, ist die Übersicht jedenfalls nicht sehr positiv.
Und ich würde auch in einem kurzen Satz auf die 0 Punkte eingehen. Transparenz ist positiv und man freut sich auf Arbeitgeberseite sehr darüber, wenn keine offensichtlichen Fragen durch die Bewerbung offen bleiben.
Damit schießt ihr euch ein Eigentor und kickt vielleicht einen geeigneten Kandidaten aus dem Rennen. Bei uns gab es die Einzelübersicht nicht und auch von benachbarten Bundesländern kenne ich das nicht.
Wie gesagt finde ich zudem den Sachverhalt nicht nur positiv für den TE. Hört nicht zu und fragt trotz Unklarheiten nicht nach. Ist so anschließend auch die Arbeitsweise des TE? => Das ist die "nette" Auslegung des Sachverhalts. Ich wette, die Kommentare zu dem Artikel gingen noch in eine andere Richtung.
20.04.2023, 21:29
Vielleicht legt man auch noch die Kopien der Klausuren inklusive Erst- und Zweitvotum vor.
Dann kannst du das ja selbst bewerten.
Irgendwo muss Mal Schluss sein.
Eine Einzelnotenübersicht würde ich vorlegen, wenn diese für die Stelle relevant ist. Ich also zB in dem relevanten Fach besonders gute Noten hatte und es auf dieses Rechtsgebiet besonders ankommt.
Aber eigentlich ist das auch alles egal. Ist alles Jura.
Dann kannst du das ja selbst bewerten.
Irgendwo muss Mal Schluss sein.
Eine Einzelnotenübersicht würde ich vorlegen, wenn diese für die Stelle relevant ist. Ich also zB in dem relevanten Fach besonders gute Noten hatte und es auf dieses Rechtsgebiet besonders ankommt.
Aber eigentlich ist das auch alles egal. Ist alles Jura.
21.04.2023, 14:33
Halte das eher für schädlich. In dem Job muss mam fachlich nicht brilliant sein, aber derart wichtige Formalia zu übersehen, bringt Probleme.
21.04.2023, 14:48
In dieser Konstellation würde ich das auf keinen Fall angeben. Das VB wurde erreicht (sogar im Staatsteil), und damit wird die Bewerbung im Normalfall keinerlei Bedenken auslösen. Eine nicht vorgelegte Einzelnotenübersicht wird den Arbeitgeber nicht stören. Selbst wenn dann die Vermutung aufkommen sollte, dass der Klausurdurchschnitt wohl bei <8,5 Punkten liegt, ist die Qualifikation immer noch gut genug für die Wissmit-Stelle.