15.07.2023, 22:42
So ähnlich wie es stone sagt, war es bei mir auch für die Wahlstation.
Miete und Fahrten hatte in meinem Fall das Land übernommen (weshalb ich die natürlich nicht steuerlich abgesetzt habe, genau genommen habe ich sie glaub ich wie alle Kosten angegeben und gleichzeitig offengelegt, welche steuerfreien Erstattungsleistungen ich vom Land bekommen habe).
Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand gab es aber vom Land nicht (warum auch immer, ich hab die landesrechtlichen Regelungen eigentlich so verstanden, dass ich das auch vom Land hätte bekommen müssen). Das habe ich dann entsprechend bei der Steuererklärung als Dienstreisekosten geltend gemacht.
Miete und Fahrten hatte in meinem Fall das Land übernommen (weshalb ich die natürlich nicht steuerlich abgesetzt habe, genau genommen habe ich sie glaub ich wie alle Kosten angegeben und gleichzeitig offengelegt, welche steuerfreien Erstattungsleistungen ich vom Land bekommen habe).
Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand gab es aber vom Land nicht (warum auch immer, ich hab die landesrechtlichen Regelungen eigentlich so verstanden, dass ich das auch vom Land hätte bekommen müssen). Das habe ich dann entsprechend bei der Steuererklärung als Dienstreisekosten geltend gemacht.
16.07.2023, 09:53
(15.07.2023, 22:26)Egal schrieb:(15.07.2023, 17:57)AberratioInvictus schrieb:(15.07.2023, 08:55)stone schrieb: Hallo,
im Ergebnis mag das vielleicht irrelevant sein.
Aber: Wenn man während einer Station vorübergehend woanders wohnt (z.B. anderes Bundesland oder Ausland), dann ist das keine doppelte Haushaltsführung, sondern die Aufwendungen stellen steuerrechtlich Reisekosten dar.
Grund: Doppelte Haushaltsführung hat man nach § 9 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG nur in diesem Fall: "Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt."
Erste Tätigkeitsstätte ist aber immer das Landgericht, dem man zugeordnet wird (bzw. halt das Gericht, wo in der Regel die AG stattfinden). Wird man für eine Station woanders zugeordnet (i.d.R. Verwaltung, Anwalt und Wahlstation), dann ist man während dieser Zeit steuerrechtlich auf einer Dienstreise, womit es Reisekosten sind. Für eine doppelte Haushaltsführung müsste die jeweilige Station als "Erste Tätigkeitsstätte" bestimmt werden. Das geht aber nicht, weil man pro Dienstverhältnis nur eine erste Tätigkeitsstätte haben kann - und die ist das LG (oder ähnliches Gericht).
Zudem wäre eine doppelte Haushaltsführung nachteilhaft für alle, die noch bei Ihren Eltern wohnen. Denn eine doppelte Haushaltsführung ist nur möglich, wenn man auch wirklich zwei Haushalte unterhält. Wohnt man bei seinen Eltern, hat man dort aber keinen eigenen Hausstand (außer man lebt in einer Art WG mit denen und trägt mindestens 10 % der Kosten). Bei Reisekosten ist es egal, ob man daheim eine eigene Wohnung hat. Da kommt es nur drauf an, dass man am Ort der Dienstreise die Kosten selbst trägt.
Bei den steuerrechtlichen Reisekosten entfällt auch die Grenze von 1.000 € Miete monatlich. Die gilt nur bei der doppelten Haushaltsführung. Bei Reisekosten gilt die erst nach 48 Monaten Abordnung. Also ihr könnt immer die ganze Miete absetzen!
Wichtig ist das auch für die Fahrtkosten: Wäre es eine doppelte Haushaltsführung, dann müsste die jeweilige Station ja eine erste Tätigkeitsstätte sein. Dann könntet ihr nur die Entfernungspauschale von 0,30 € absetzen (einfache Entfernung). Da es aber Reisekosten sind, könnt ihr den Hin- und Rückweg absetzen (also 2 * 0,30 €). Zudem können die Parkkosten steuerlich geltend gemacht werden (was bei einer doppelten Haushaltsführung nicht ginge).
An den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen ändert sich nichts. Die sind hier wie dort gleich.
Also in der Steuererklärung unbedingt als Reisekosten kennzeichnen, wenn die Miete höher ist als 1.000 € oder vor Ort noch ein längerer Fahrtweg nötig wird. Z.B. gerade in Berlin sind ja die Distanzen groß :)
Also zumindest ist das meine rechtliche Bewertung der ganzen Sache. Ich möchte nicht ausschließen, dass ich mich irre oder was übersehe :)
LG
Danke für den steuerrechtlichen Exkurs. Neben der steuerlichen Bewertung zahlt Hessen jedenfalls die Fahrtkosten und noch ein paar andere Aufwendungen. Hat bei mir zu der lustigen Konstellation geführt, dass ich manche Fahrten dreifach angesetzt habe: steuerlich, zur Erstattung vom Land und wegen Verspätung noch bei der Deutschen Bahn.
Dein Dienstherr hat dir die Fahrtkosten steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzt und du hast sie trotzdem in der Steuererklärung angegeben? Ist dir klar, dass das nicht geht und du damit Steuern hinterzogen hast?
Wenn er alles in der Steuererklärung angegeben hat – auch wenn es falsch war – und wenn das Finanzamt den Fehler nicht korrigiert, ist das keine Steuerhinterziehung. Steuerhinterziehung setzt voraus, dass man den Sachverhalt nicht korrekt dargestellt hat.
16.07.2023, 09:54
(15.07.2023, 22:42)sl4442 schrieb: So ähnlich wie es stone sagt, war es bei mir auch für die Wahlstation.In welchem Bundesland warst du? In Rheinland-Pfalz z.B. wird die Miete nur für zwei Wochen übernommen, danach gibts nur geringe Pauschalen (Trennungsgeld)
Miete und Fahrten hatte in meinem Fall das Land übernommen (weshalb ich die natürlich nicht steuerlich abgesetzt habe, genau genommen habe ich sie glaub ich wie alle Kosten angegeben und gleichzeitig offengelegt, welche steuerfreien Erstattungsleistungen ich vom Land bekommen habe).
Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand gab es aber vom Land nicht (warum auch immer, ich hab die landesrechtlichen Regelungen eigentlich so verstanden, dass ich das auch vom Land hätte bekommen müssen). Das habe ich dann entsprechend bei der Steuererklärung als Dienstreisekosten geltend gemacht.
16.07.2023, 09:59
(15.07.2023, 22:39)Egal schrieb:(15.07.2023, 08:55)stone schrieb: Hallo,
im Ergebnis mag das vielleicht irrelevant sein.
Aber: Wenn man während einer Station vorübergehend woanders wohnt (z.B. anderes Bundesland oder Ausland), dann ist das keine doppelte Haushaltsführung, sondern die Aufwendungen stellen steuerrechtlich Reisekosten dar.
Grund: Doppelte Haushaltsführung hat man nach § 9 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG nur in diesem Fall: "Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt."
Erste Tätigkeitsstätte ist aber immer das Landgericht, dem man zugeordnet wird (bzw. halt das Gericht, wo in der Regel die AG stattfinden). Wird man für eine Station woanders zugeordnet (i.d.R. Verwaltung, Anwalt und Wahlstation), dann ist man während dieser Zeit steuerrechtlich auf einer Dienstreise, womit es Reisekosten sind. Für eine doppelte Haushaltsführung müsste die jeweilige Station als "Erste Tätigkeitsstätte" bestimmt werden. Das geht aber nicht, weil man pro Dienstverhältnis nur eine erste Tätigkeitsstätte haben kann - und die ist das LG (oder ähnliches Gericht).
Zudem wäre eine doppelte Haushaltsführung nachteilhaft für alle, die noch bei Ihren Eltern wohnen. Denn eine doppelte Haushaltsführung ist nur möglich, wenn man auch wirklich zwei Haushalte unterhält. Wohnt man bei seinen Eltern, hat man dort aber keinen eigenen Hausstand (außer man lebt in einer Art WG mit denen und trägt mindestens 10 % der Kosten). Bei Reisekosten ist es egal, ob man daheim eine eigene Wohnung hat. Da kommt es nur drauf an, dass man am Ort der Dienstreise die Kosten selbst trägt.
Bei den steuerrechtlichen Reisekosten entfällt auch die Grenze von 1.000 € Miete monatlich. Die gilt nur bei der doppelten Haushaltsführung. Bei Reisekosten gilt die erst nach 48 Monaten Abordnung. Also ihr könnt immer die ganze Miete absetzen!
Wichtig ist das auch für die Fahrtkosten: Wäre es eine doppelte Haushaltsführung, dann müsste die jeweilige Station ja eine erste Tätigkeitsstätte sein. Dann könntet ihr nur die Entfernungspauschale von 0,30 € absetzen (einfache Entfernung). Da es aber Reisekosten sind, könnt ihr den Hin- und Rückweg absetzen (also 2 * 0,30 €). Zudem können die Parkkosten steuerlich geltend gemacht werden (was bei einer doppelten Haushaltsführung nicht ginge).
An den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen ändert sich nichts. Die sind hier wie dort gleich.
Also in der Steuererklärung unbedingt als Reisekosten kennzeichnen, wenn die Miete höher ist als 1.000 € oder vor Ort noch ein längerer Fahrtweg nötig wird. Z.B. gerade in Berlin sind ja die Distanzen groß :)
Also zumindest ist das meine rechtliche Bewertung der ganzen Sache. Ich möchte nicht ausschließen, dass ich mich irre oder was übersehe :)
LG
Diese Begründung halte ich für sehr abenteuerlich, wenn ich darüber nachdenke, dass uns damals mit genau der Argumentation der Zuweisung keine Reisekosten in der Zivilisation gezahlt wurden. Zudem habe ich letztens in einen EStG-Kommentar geschaut und da steht zur Wohnung etwas anderes drin. Dass Wohnen bei den Eltern kein eigener Hausstand ist, war schon immer so und ändert nichts an der doppelten Haushaltsführung der anderen.
Ich habe damals meine Wahlstation als doppelte Haushaltsführung angerechnet.
Die Zivilstation ist ja in der Regel (oder immer?) das Gericht, wo auch die Arbeitsgemeinschaft stattfindet. Also das Landgericht, wo die Zivilstation stattfindet, ist die erste Tätigkeitsstätte. Damit hast du für diese "erste Abordnung" oder eher Zuordnung zu einem Gericht in der Tat keinen Anspruch auf Reisekosten durch den Arbeitgeber und ebenso wenig sind es Reisekosten im Steuerrecht. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind eben nur das.
Und zum wohnen bei den Eltern: Das war schon immer und ist immer noch so, dass damit die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht vorliegen. Ich bin mir in dieser Hinsicht zu 100% sicher. Wenn du das als doppelte Haushaltsführung erklärt hast und das Finanzamt darauf nicht eingegangen ist, dann nur, weil es entweder denen nicht aufgefallen ist oder weil es steuerrechtlich unerheblich war (Wenn die Miete unter 1.000 € ist und höchstens einmal die Woche heimgefahren wird, sind die steuerlichen Folgen die gleichen). Manchmal ändert das Finanzamt das auch ohne das vorab zu erwähnen. Dann gibt es nur einen kleinen Hinweis in den Erläuterungen im Steuerbescheid.
16.07.2023, 16:06
(16.07.2023, 09:59)stone schrieb:(15.07.2023, 22:39)Egal schrieb:(15.07.2023, 08:55)stone schrieb: Hallo,
im Ergebnis mag das vielleicht irrelevant sein.
Aber: Wenn man während einer Station vorübergehend woanders wohnt (z.B. anderes Bundesland oder Ausland), dann ist das keine doppelte Haushaltsführung, sondern die Aufwendungen stellen steuerrechtlich Reisekosten dar.
Grund: Doppelte Haushaltsführung hat man nach § 9 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG nur in diesem Fall: "Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt."
Erste Tätigkeitsstätte ist aber immer das Landgericht, dem man zugeordnet wird (bzw. halt das Gericht, wo in der Regel die AG stattfinden). Wird man für eine Station woanders zugeordnet (i.d.R. Verwaltung, Anwalt und Wahlstation), dann ist man während dieser Zeit steuerrechtlich auf einer Dienstreise, womit es Reisekosten sind. Für eine doppelte Haushaltsführung müsste die jeweilige Station als "Erste Tätigkeitsstätte" bestimmt werden. Das geht aber nicht, weil man pro Dienstverhältnis nur eine erste Tätigkeitsstätte haben kann - und die ist das LG (oder ähnliches Gericht).
Zudem wäre eine doppelte Haushaltsführung nachteilhaft für alle, die noch bei Ihren Eltern wohnen. Denn eine doppelte Haushaltsführung ist nur möglich, wenn man auch wirklich zwei Haushalte unterhält. Wohnt man bei seinen Eltern, hat man dort aber keinen eigenen Hausstand (außer man lebt in einer Art WG mit denen und trägt mindestens 10 % der Kosten). Bei Reisekosten ist es egal, ob man daheim eine eigene Wohnung hat. Da kommt es nur drauf an, dass man am Ort der Dienstreise die Kosten selbst trägt.
Bei den steuerrechtlichen Reisekosten entfällt auch die Grenze von 1.000 € Miete monatlich. Die gilt nur bei der doppelten Haushaltsführung. Bei Reisekosten gilt die erst nach 48 Monaten Abordnung. Also ihr könnt immer die ganze Miete absetzen!
Wichtig ist das auch für die Fahrtkosten: Wäre es eine doppelte Haushaltsführung, dann müsste die jeweilige Station ja eine erste Tätigkeitsstätte sein. Dann könntet ihr nur die Entfernungspauschale von 0,30 € absetzen (einfache Entfernung). Da es aber Reisekosten sind, könnt ihr den Hin- und Rückweg absetzen (also 2 * 0,30 €). Zudem können die Parkkosten steuerlich geltend gemacht werden (was bei einer doppelten Haushaltsführung nicht ginge).
An den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen ändert sich nichts. Die sind hier wie dort gleich.
Also in der Steuererklärung unbedingt als Reisekosten kennzeichnen, wenn die Miete höher ist als 1.000 € oder vor Ort noch ein längerer Fahrtweg nötig wird. Z.B. gerade in Berlin sind ja die Distanzen groß :)
Also zumindest ist das meine rechtliche Bewertung der ganzen Sache. Ich möchte nicht ausschließen, dass ich mich irre oder was übersehe :)
LG
Diese Begründung halte ich für sehr abenteuerlich, wenn ich darüber nachdenke, dass uns damals mit genau der Argumentation der Zuweisung keine Reisekosten in der Zivilisation gezahlt wurden. Zudem habe ich letztens in einen EStG-Kommentar geschaut und da steht zur Wohnung etwas anderes drin. Dass Wohnen bei den Eltern kein eigener Hausstand ist, war schon immer so und ändert nichts an der doppelten Haushaltsführung der anderen.
Ich habe damals meine Wahlstation als doppelte Haushaltsführung angerechnet.
Die Zivilstation ist ja in der Regel (oder immer?) das Gericht, wo auch die Arbeitsgemeinschaft stattfindet. Also das Landgericht, wo die Zivilstation stattfindet, ist die erste Tätigkeitsstätte. Damit hast du für diese "erste Abordnung" oder eher Zuordnung zu einem Gericht in der Tat keinen Anspruch auf Reisekosten durch den Arbeitgeber und ebenso wenig sind es Reisekosten im Steuerrecht. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind eben nur das.
Und zum wohnen bei den Eltern: Das war schon immer und ist immer noch so, dass damit die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht vorliegen. Ich bin mir in dieser Hinsicht zu 100% sicher. Wenn du das als doppelte Haushaltsführung erklärt hast und das Finanzamt darauf nicht eingegangen ist, dann nur, weil es entweder denen nicht aufgefallen ist oder weil es steuerrechtlich unerheblich war (Wenn die Miete unter 1.000 € ist und höchstens einmal die Woche heimgefahren wird, sind die steuerlichen Folgen die gleichen). Manchmal ändert das Finanzamt das auch ohne das vorab zu erwähnen. Dann gibt es nur einen kleinen Hinweis in den Erläuterungen im Steuerbescheid.
Wir wurden damals dem jeweiligen Gericht zugeordnet, also auch Amtsgericht. Deswegen haben bei uns viele versucht, dem LG zugeteilt zu werden.
Bei meinen Eltern habe ich zu dem Zeitpunkt schon länger nicht mehr gewohnt und war dort auch nicht gemeldet. Ich hatte am Ref-Ort eine eigene Wohnung und eine möblierte Wohnung am Ort der Wahlstation.
Wie das ist, wenn das FA die falschen Angaben nicht mitbekommt, weiß ich nicht. Es wird in dem Sinne ja kein Sachverhalt in der Steuererklärung abgefragt, außer, an wie vielen Tagen man einer auswärtigen Tätigkeit nachgegangen ist. Auch erinnere ich mich dunkel daran, dass im Bogen irgendwo darauf hingewiesen wird, dass nur Werbungskosten angesetzt werden dürfen, für die es keine steuerfreie Erstattung des Arbeitgebers gab.
Ist jetzt nicht aufgefallen und das FA wird beim Geringverdiener auch nicht nachfragen, denn das große Geld gibt es wohl woanders zu holen. Von daher daher kein Grund zur Panik für den Vorschreiber :-)
16.07.2023, 23:29
(15.07.2023, 22:26)Egal schrieb:(15.07.2023, 17:57)AberratioInvictus schrieb:(15.07.2023, 08:55)stone schrieb: Hallo,
im Ergebnis mag das vielleicht irrelevant sein.
Aber: Wenn man während einer Station vorübergehend woanders wohnt (z.B. anderes Bundesland oder Ausland), dann ist das keine doppelte Haushaltsführung, sondern die Aufwendungen stellen steuerrechtlich Reisekosten dar.
Grund: Doppelte Haushaltsführung hat man nach § 9 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG nur in diesem Fall: "Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt."
Erste Tätigkeitsstätte ist aber immer das Landgericht, dem man zugeordnet wird (bzw. halt das Gericht, wo in der Regel die AG stattfinden). Wird man für eine Station woanders zugeordnet (i.d.R. Verwaltung, Anwalt und Wahlstation), dann ist man während dieser Zeit steuerrechtlich auf einer Dienstreise, womit es Reisekosten sind. Für eine doppelte Haushaltsführung müsste die jeweilige Station als "Erste Tätigkeitsstätte" bestimmt werden. Das geht aber nicht, weil man pro Dienstverhältnis nur eine erste Tätigkeitsstätte haben kann - und die ist das LG (oder ähnliches Gericht).
Zudem wäre eine doppelte Haushaltsführung nachteilhaft für alle, die noch bei Ihren Eltern wohnen. Denn eine doppelte Haushaltsführung ist nur möglich, wenn man auch wirklich zwei Haushalte unterhält. Wohnt man bei seinen Eltern, hat man dort aber keinen eigenen Hausstand (außer man lebt in einer Art WG mit denen und trägt mindestens 10 % der Kosten). Bei Reisekosten ist es egal, ob man daheim eine eigene Wohnung hat. Da kommt es nur drauf an, dass man am Ort der Dienstreise die Kosten selbst trägt.
Bei den steuerrechtlichen Reisekosten entfällt auch die Grenze von 1.000 € Miete monatlich. Die gilt nur bei der doppelten Haushaltsführung. Bei Reisekosten gilt die erst nach 48 Monaten Abordnung. Also ihr könnt immer die ganze Miete absetzen!
Wichtig ist das auch für die Fahrtkosten: Wäre es eine doppelte Haushaltsführung, dann müsste die jeweilige Station ja eine erste Tätigkeitsstätte sein. Dann könntet ihr nur die Entfernungspauschale von 0,30 € absetzen (einfache Entfernung). Da es aber Reisekosten sind, könnt ihr den Hin- und Rückweg absetzen (also 2 * 0,30 €). Zudem können die Parkkosten steuerlich geltend gemacht werden (was bei einer doppelten Haushaltsführung nicht ginge).
An den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen ändert sich nichts. Die sind hier wie dort gleich.
Also in der Steuererklärung unbedingt als Reisekosten kennzeichnen, wenn die Miete höher ist als 1.000 € oder vor Ort noch ein längerer Fahrtweg nötig wird. Z.B. gerade in Berlin sind ja die Distanzen groß :)
Also zumindest ist das meine rechtliche Bewertung der ganzen Sache. Ich möchte nicht ausschließen, dass ich mich irre oder was übersehe :)
LG
Danke für den steuerrechtlichen Exkurs. Neben der steuerlichen Bewertung zahlt Hessen jedenfalls die Fahrtkosten und noch ein paar andere Aufwendungen. Hat bei mir zu der lustigen Konstellation geführt, dass ich manche Fahrten dreifach angesetzt habe: steuerlich, zur Erstattung vom Land und wegen Verspätung noch bei der Deutschen Bahn.
Dein Dienstherr hat dir die Fahrtkosten steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzt und du hast sie trotzdem in der Steuererklärung angegeben? Ist dir klar, dass das nicht geht und du damit Steuern hinterzogen hast?
Genau genommen hinterzieht jeder in irgendeiner Weise Steuern. War der Ikea-Schrank nicht eher für die CDs als für das Büro? Hat man wirklich die volle angesetzte Zeit im Home-Office gearbeitet? Fährt man wirklich immer mit dem Auto die Strecke, für die man Pendlerpauschale ansetzt? Nutzt man den PC, den man ansetzt, auch wirklich ausschließlich betrieblich? Usw....