24.03.2023, 11:57
Hallo,
Ich habe einen Platz in Frankfurt bekommen. In den Unterlagen wird angegeben, dass der Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit bei der Stammdienststelle einzureichen ist.
Heißt also im konkreten Fall an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt oder verstehe ich das falsch?

Ich habe einen Platz in Frankfurt bekommen. In den Unterlagen wird angegeben, dass der Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit bei der Stammdienststelle einzureichen ist.
Heißt also im konkreten Fall an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt oder verstehe ich das falsch?
24.03.2023, 15:18
Die Stammdienststelle ist erst mal das Landgericht, dem Du zugewiesen bist.
24.03.2023, 15:27
Achso, vielen Dank!
Den Antrag also einfach das das LG schicken und zur Weiterleitung an das OLG beschriften?
Den Antrag also einfach das das LG schicken und zur Weiterleitung an das OLG beschriften?
24.03.2023, 15:30
30.03.2023, 08:54
(24.03.2023, 15:30)Joko schrieb:(24.03.2023, 15:27)Klar2023 schrieb: Achso, vielen Dank!
Den Antrag also einfach das das LG schicken und zur Weiterleitung an das OLG beschriften?
Kleiner Tipp: Mach das per Mail. :)
Das musst du mit dem Sachbearbeiter beim JPA abklären. Meine Sachbearbeiterin hat mich dafür ordentlich zurecht gewiesen, dass diese Anträge im Original vorzuliegen haben. Da macht auch jeder was er möchte.
30.03.2023, 17:22
(30.03.2023, 08:54)Cenaira schrieb:(24.03.2023, 15:30)Joko schrieb:(24.03.2023, 15:27)Klar2023 schrieb: Achso, vielen Dank!
Den Antrag also einfach das das LG schicken und zur Weiterleitung an das OLG beschriften?
Kleiner Tipp: Mach das per Mail. :)
Das musst du mit dem Sachbearbeiter beim JPA abklären. Meine Sachbearbeiterin hat mich dafür ordentlich zurecht gewiesen, dass diese Anträge im Original vorzuliegen haben. Da macht auch jeder was er möchte.
Bei niemandem aus meiner AG so gehört. Da war jemand wohl schräg drauf.