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Mit oder ohne Dr. in mündliche Prüfung?
Carlos1984
Member
***
Beiträge: 81
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2023
#1
04.01.2023, 22:20
Hallo Zusammen,

ich habe einen Dr.-Titel erlangt. Nun stehe ich vor der Frage, ob ich dem Justizprüfungsamt dies melde oder nicht. Ich hörte hier und da, dass dies mit Blick auf die mündliche Prüfung im 2. Examen kontraproduktiv sein könne, da dann die Prüfer mehr vom Prüfling erwarten würden. Gar nicht unbedingt bewusst, aber unbewusst. Ist vermutlich schwer zu sagen, ob dies stimmt. Aber gibt es dazu Meinungen / Einschätzungen oder gar Erfahrungswerte zu dieser - zugegeben - etwas ungewöhnlichen Frage?

Viele Grüße
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.01.2023, 22:20 von Carlos1984.)
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Martin37
Junior Member
**
Beiträge: 27
Themen: 7
Registriert seit: Feb 2021
#2
05.01.2023, 00:29
Legst Du denn Wert darauf, dass der Dr.-Titel in Deinem Examenszeugnis auftaucht?

Falls nein: rechtlich gesehen gibt es mWn nirgends eine Pflicht, Titel zu melden, weil sie nicht Bestandteile des Namens sind. 

Falls ja: könntest Du den Dr.-Titel ja immer noch zwischen mündl. Prüfung und Zeugnisausstellung dem JPA melden, oder?
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RefiSH
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 4
Registriert seit: Oct 2022
#3
05.01.2023, 09:09
Definitiv mit! Habe gehört, dass einige dadurch erhebliche Vorteile erlangt haben sollen. Mit Doktortitel und gutem ersten Examen ist ein krasser Notensprung oft (hab ich von 4 unterschiedlichen Prüfungen gehört) wahrscheinlicher, sollte das Ergebnis der schriftlichen nicht direkt demjenigen des ersten Examens entsprechen.
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BlnBrb
Member
***
Beiträge: 74
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#4
05.01.2023, 11:53
Hallo, 
ich habe seinerzeit genau die gleiche Überlegung gehabt, weil ich darauf sonst keinen großen Wert lege. Mir hat es in der Mündlichen aber Vorteile gebracht - so traurig das sein mag. 
Ich habe oft die eher wissenschaftlichen Fragen bekommen. Also bspw. was man an den Corona-Regeln ändern könnte und wieso das Anknüpfen an eine Hospitalisierungsrate sinnvoll wäre. Oder warum man dies und jenes vom Gesetz mit umfasst sehen könnte, auch wenn es nicht explizit geregelt ist. Das sind aus meiner Sicht reine Argumentationsfragen. 
Bei mir war ein deutlicher Notensprung drin (ich meine, es waren etwa 2,5 Punkte). Der fiel bei den anderen jedenfalls nicht so stark aus.
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Carlos1984
Member
***
Beiträge: 81
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2023
#5
08.01.2023, 15:07
Okay, vielen Dank für Eure Antworten :). Dann werde ich mal die Promotionsurkunde beim Kammergericht einreichen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2023, 15:07 von Carlos1984.)
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