28.11.2022, 14:45
Als Richter muss man ja - wahrscheinlich in jedem Bundesland - nach einer gewissen Zeit einer Abordnung zustimmen, um die Voraussetzungen für eine Beförderung (bei entsprechenden Beurteilungen) zu schaffen. Weiß jemand wie lange so eine Abordnung üblicherweise dauert? Stimmt man das vorher ab und kann darauf Einfluss nehmen oder ist das immer ein pauschaler Zeitraum?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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28.11.2022, 15:28
Das hängt vom Bundesland, teilweise auch vom OLG-Bezirk bzw. der Fachgerichtsbarkeit ab. Üblicherweise 6 bis 9 Monate. Am OLG Karlsruhe zB 9 Monate, soll in Strafsachen auf 6 Monate reduziert werden. Am OLG Stuttgart meine ich einheitlich 6 Monate, auch in Zivilsachen. Eigenen Einfluss auf die Dauer hat man aber grundsätzlich nicht.
29.11.2022, 08:48
In NRW: 9 Monate am Obergericht. Die sog. Ersatzerprobung im Ministerium, an Bundesgerichten usw. dauert 2 Jahre, wobei die Abordnungszeit oft 3 Jahre beträgt (zB als Hiwi am BGH).
https://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=709
https://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=709