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  5. Attestpflicht NRW Ref??
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Attestpflicht NRW Ref??
Ref18/2019
Unregistered
 
#1
07.04.2019, 14:19
Hey liebe Community,

mich würde mal interessieren, wie es bei euch bzgl. Krankmeldungen und Attestpflicht gehandhabt wird.

Bei mir in NRW darf man drei Tage (Wochenende zählt mit) ohne Attest fehlen. Sollte man aber oft ohne Attest fehlen, wird wohl eine Attestpflicht ab dem 1. Tag der Krankheit angeordnet.

Leider ist mir nicht bekannt, ab wann genau solch eine Anordnung getroffen wird. Daher würde ich aus Sorge davor, bereits früher ein Attest vorlegen, sollte es dazu kommen, dass man erkrankt.

Wie wird es bei euch (gerne auch NRW) gehandhabt? Wisst ihr mehr dazu?

Danke und VG!
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GastXY
Unregistered
 
#2
07.04.2019, 15:50
Das hängt vermutlich vom konkreten LG ab. Bei uns war es stets ab dem 4. Tag ohne Attest unabhängig ob sie direkt in Folge sind oder ob man jeweils nur einen einzelnen Tag fehlt. Hat man bereits drei Tage ohne Attest musste man ab da stets eines vorlegen egal wie lange die Krankheit dauert
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