20.11.2022, 21:59
Guten Tag,
ich habe eine Frage. Wie genau baue ich eine Prozessaufrechnung in der Relation ein. Mir ist bewusst, dass ich nach den Anträgen schreibe, dass der Beklagte mit Schreiben vom xy i.H.v. bla bla aufrechnet.
Ich will keine Replik öffnen und dachte mir, dass ich die Hilfsaufrechnung noch in der Klägerstation prüfe und bei der Beklagtenstation dann die Erhebliche Behauptung bzgl. des Hauptantrages.
Ich finde leider kein Schema im Internet oder im Lehrbuch.
Die Hilfsfaufrechnung ist streitig. Damit müsste ich ja grundsätzlich schon eine Replik öffnen oder?
Bin etwas verwirrt, weil ich gelernt habe, eine Replik grundsätzlich zu vermeiden.
Liebe Grüße,
ich habe eine Frage. Wie genau baue ich eine Prozessaufrechnung in der Relation ein. Mir ist bewusst, dass ich nach den Anträgen schreibe, dass der Beklagte mit Schreiben vom xy i.H.v. bla bla aufrechnet.
Ich will keine Replik öffnen und dachte mir, dass ich die Hilfsaufrechnung noch in der Klägerstation prüfe und bei der Beklagtenstation dann die Erhebliche Behauptung bzgl. des Hauptantrages.
Ich finde leider kein Schema im Internet oder im Lehrbuch.
Die Hilfsfaufrechnung ist streitig. Damit müsste ich ja grundsätzlich schon eine Replik öffnen oder?
Bin etwas verwirrt, weil ich gelernt habe, eine Replik grundsätzlich zu vermeiden.
Liebe Grüße,
21.11.2022, 14:15
(20.11.2022, 21:59)MBTK schrieb: Guten Tag,
ich habe eine Frage. Wie genau baue ich eine Prozessaufrechnung in der Relation ein. Mir ist bewusst, dass ich nach den Anträgen schreibe, dass der Beklagte mit Schreiben vom xy i.H.v. bla bla aufrechnet.
Ich will keine Replik öffnen und dachte mir, dass ich die Hilfsaufrechnung noch in der Klägerstation prüfe und bei der Beklagtenstation dann die Erhebliche Behauptung bzgl. des Hauptantrages.
Ich finde leider kein Schema im Internet oder im Lehrbuch.
Die Hilfsfaufrechnung ist streitig. Damit müsste ich ja grundsätzlich schon eine Replik öffnen oder?
Bin etwas verwirrt, weil ich gelernt habe, eine Replik grundsätzlich zu vermeiden.
Liebe Grüße,
In der Klägerstation schreibst du nur, was der Kläger vorträgt. Der trägt sicherlich nicht die Hilfsaufrechnung vor. Daher wäre es dort fehlerhaft platziert.
Du bringst in der Beklagtenstation erst einmal das primärer Bestreiten des Beklagten, was ist da sein Verteidigungsmittel, wenn es lediglich eine Hilfsaufrechnung ist? Ist das primäre Verteidigungsmittel nicht erheblich, kommt also nicht zum Tragen letztlich im Urteil, sprichst du die Hilfsaufrechnung an. Bei dieser erstmal die klassischen Aspekte: Ist die Bedingung für die Aufrechnung schädlich? Ist die Aufrechnung denn erheblich?
Ist das ganze strittig aber erheblich, kommt die Frage, ob die strittigen Tatsachen die der Aufrechnung zugrundeliegen vom Beklagten bewiesen werden konnten (Beweisstation).
Eine Notwendigkeit der Replik sehe ich hier tatsächlich nicht.
21.11.2022, 14:33
(21.11.2022, 14:15)Cenaira schrieb:(20.11.2022, 21:59)MBTK schrieb: Guten Tag,
ich habe eine Frage. Wie genau baue ich eine Prozessaufrechnung in der Relation ein. Mir ist bewusst, dass ich nach den Anträgen schreibe, dass der Beklagte mit Schreiben vom xy i.H.v. bla bla aufrechnet.
Ich will keine Replik öffnen und dachte mir, dass ich die Hilfsaufrechnung noch in der Klägerstation prüfe und bei der Beklagtenstation dann die Erhebliche Behauptung bzgl. des Hauptantrages.
Ich finde leider kein Schema im Internet oder im Lehrbuch.
Die Hilfsfaufrechnung ist streitig. Damit müsste ich ja grundsätzlich schon eine Replik öffnen oder?
Bin etwas verwirrt, weil ich gelernt habe, eine Replik grundsätzlich zu vermeiden.
Liebe Grüße,
In der Klägerstation schreibst du nur, was der Kläger vorträgt. Der trägt sicherlich nicht die Hilfsaufrechnung vor. Daher wäre es dort fehlerhaft platziert.
Du bringst in der Beklagtenstation erst einmal das primärer Bestreiten des Beklagten, was ist da sein Verteidigungsmittel, wenn es lediglich eine Hilfsaufrechnung ist? Ist das primäre Verteidigungsmittel nicht erheblich, kommt also nicht zum Tragen letztlich im Urteil, sprichst du die Hilfsaufrechnung an. Bei dieser erstmal die klassischen Aspekte: Ist die Bedingung für die Aufrechnung schädlich? Ist die Aufrechnung denn erheblich?
Ist das ganze strittig aber erheblich, kommt die Frage, ob die strittigen Tatsachen die der Aufrechnung zugrundeliegen vom Beklagten bewiesen werden konnten (Beweisstation).
Eine Notwendigkeit der Replik sehe ich hier tatsächlich nicht.
Super vielen dank.
Weißt du zufällig, ob man bei einem Einspruch gegen ein VU noch die Schlüssigkeit der Klage in der Klägerstation prüfen muss oder kann man einfach sagen, weil ein VU erlassen worden ist kann davon ausgegangen werden, dass der Antrag schlüssig sei.
Bin mir nicht sicher :(
21.11.2022, 15:01
(21.11.2022, 14:33)MBTK schrieb:(21.11.2022, 14:15)Cenaira schrieb:(20.11.2022, 21:59)MBTK schrieb: Guten Tag,
ich habe eine Frage. Wie genau baue ich eine Prozessaufrechnung in der Relation ein. Mir ist bewusst, dass ich nach den Anträgen schreibe, dass der Beklagte mit Schreiben vom xy i.H.v. bla bla aufrechnet.
Ich will keine Replik öffnen und dachte mir, dass ich die Hilfsaufrechnung noch in der Klägerstation prüfe und bei der Beklagtenstation dann die Erhebliche Behauptung bzgl. des Hauptantrages.
Ich finde leider kein Schema im Internet oder im Lehrbuch.
Die Hilfsfaufrechnung ist streitig. Damit müsste ich ja grundsätzlich schon eine Replik öffnen oder?
Bin etwas verwirrt, weil ich gelernt habe, eine Replik grundsätzlich zu vermeiden.
Liebe Grüße,
In der Klägerstation schreibst du nur, was der Kläger vorträgt. Der trägt sicherlich nicht die Hilfsaufrechnung vor. Daher wäre es dort fehlerhaft platziert.
Du bringst in der Beklagtenstation erst einmal das primärer Bestreiten des Beklagten, was ist da sein Verteidigungsmittel, wenn es lediglich eine Hilfsaufrechnung ist? Ist das primäre Verteidigungsmittel nicht erheblich, kommt also nicht zum Tragen letztlich im Urteil, sprichst du die Hilfsaufrechnung an. Bei dieser erstmal die klassischen Aspekte: Ist die Bedingung für die Aufrechnung schädlich? Ist die Aufrechnung denn erheblich?
Ist das ganze strittig aber erheblich, kommt die Frage, ob die strittigen Tatsachen die der Aufrechnung zugrundeliegen vom Beklagten bewiesen werden konnten (Beweisstation).
Eine Notwendigkeit der Replik sehe ich hier tatsächlich nicht.
Super vielen dank.
Weißt du zufällig, ob man bei einem Einspruch gegen ein VU noch die Schlüssigkeit der Klage in der Klägerstation prüfen muss oder kann man einfach sagen, weil ein VU erlassen worden ist kann davon ausgegangen werden, dass der Antrag schlüssig sei.
Bin mir nicht sicher :(
Das verstehe ich nicht. Wenn ein Einspruch gegen ein VU vorliegt, prüfst du doch ganz normal nochmal die ursprüngliche Klage und in der Klägerstation prüfst du doch gerade die Schlüssigkeit des Klägervorbringens?!