30.10.2022, 15:21
Hallo zusammen,
leider konnte ich in der Suche hierzu noch nichts finden: 1. Kann man sowohl einer nicht-juristischen Nebentätigkeit iHv 9 Stunden pro Woche nachgehen und zusätzlicher einer juristischen iHv max. 14 Stunden? Oder geht nur entweder oder? 2. Wenn beides geht, werden die Einkünfte aus den Nebentätigkeiten zusammengerechnet und dann geschaut ob sie die Unterhaltsbeihilfe überschreiten - zwecks Anrechnung?
Vielleicht kann mir ja einer von Euch helfen.
Vielen Dank und einen schönen Sonntag.
leider konnte ich in der Suche hierzu noch nichts finden: 1. Kann man sowohl einer nicht-juristischen Nebentätigkeit iHv 9 Stunden pro Woche nachgehen und zusätzlicher einer juristischen iHv max. 14 Stunden? Oder geht nur entweder oder? 2. Wenn beides geht, werden die Einkünfte aus den Nebentätigkeiten zusammengerechnet und dann geschaut ob sie die Unterhaltsbeihilfe überschreiten - zwecks Anrechnung?
Vielleicht kann mir ja einer von Euch helfen.
Vielen Dank und einen schönen Sonntag.
30.10.2022, 21:25
Vor vollständiger Ablegung des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung kommt im eigenen Interesse des Referendars eine Nebentätigkeit nur ausnahmsweise in Betracht. Berufsfremde Nebentätigkeiten, die nicht geeignet sind, das Erreichen des Ausbildungszieles zu fördern, sind nur bis zu maximal 9 Stunden und im Übrigen nur dann genehmigungsfähig, wenn die Leistungen des Referendars in jeder Hinsicht den Anforderungen entsprechen und somit eine Gefährdung des Ausbildungszieles nicht zu besorgen ist. Eine Nebentätigkeit im nichtjuristischen Bereich wird in den ersten sechs Monaten nur bei einer Prüfungsnote von mindestens 5,25 Punkten genehmigt. Bis zur vollständigen Ablegung des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung darf eine Nebentätigkeit im juristischen Bereich einen Umfang von maximal 14, danach von maximal 20 Wochenstunden umfassen.
Kurzum: Entweder oder.
Kurzum: Entweder oder.