30.12.2022, 22:49
(30.12.2022, 22:26)ProbeRi schrieb:(30.12.2022, 20:04)Chill3r schrieb:(30.12.2022, 14:51)juraistschön schrieb:(30.12.2022, 10:40)ProbeRi schrieb: Kommuniziert man es dann mit der Leitung erst nachdem man woanders die Zusage hat? Vorher scheint mir zu früh, möchte nicht, dass mir dann extra Mehrbelastungen aufgetragen werden oder sowas. Ich weiß allerdings nicht wann die Personalakte angefordert wird.
Ich habe es damals so gemacht, woanders beworben und als ich die Zusage hatte, auf meinen damaligen LOStA zugegangen. Aber das war wie gesagt auch nicht im selben Bundesland. Hinzugehen und zu sagen, dass Du gehen willst, obwohl Du noch gar nicht weißt, ob Du überhaupt eine andere Stelle bekommst, fände ich persönlich eher schwierig...
Der Informationswert für den LOStA ist ja auch nahezu bei 0 wenn du noch nichts Neues hast.
Also als ob den das interessiert wenn sich einer der "Angestellten" was Neues suchen will... also erstmal reden tun halt dann doch mehr als die die es dann wirklich machen.
Ja würde ich auch meinen, ich hatte nur in diversen Forenbeiträgen gelesen, man solle es offen kommunizieren bevor die Personalakte angefordert wird. Manche Behörden fordern die aber vor dem AC ein, da nach dem AC direkt die Zusage erfolgt. Das hatte mich stutzig gemacht. Ich finde es auch zu früh, s.o.
Du musst der Anforderung der Personalakte zunächst ja nicht zustimmen. Mit dem Hintergrund sollte man das verstehen, wenn nicht kann man auch selbst Einsicht nehmen, ne Kopie machen und die vorlegen.
25.04.2023, 16:36
(13.12.2022, 18:11)juraistschön schrieb:(13.12.2022, 11:51)Chill3r schrieb:(13.12.2022, 09:43)juraistschön schrieb:(13.12.2022, 08:11)ProbeRi schrieb:(12.12.2022, 19:48)VerzweifelterJurist schrieb: Eine Raubernennung macht niemand.
Normalerweise läuft das über eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Das ist für alle einfachsten. Dafür muss das Gericht bzw. dein jetziger Dienstherr der Abordnung zustimmen. Das wird aber regelhaft gemacht. Ich kenne da nur positive Beispiele aus NRW.
Ich würde mich ohne Stellenzusage auf keinen Fall entlassen lassen. Lieber erstmal die Zusage der Landesbehörde abwarten und dann mit der Versetzungsbitte auf deinen Präsidenten zugehen.
Was spricht denn gegen ein Entlassungsgesuch außer der erneute Gang zum Amtsarzt? Ich muss sagen, dass es momentan ne ziemliche Quälerei für mich ist. Und so ein Einstellungsverfahren dauert ja durchaus seine Zeit. Krankenversicherung hätte ich.
Du hast dann halt eine Lücke im beamtenrechtlichen Werdegang. Wenn es ganz blöd läuft, vermasselt das Landesamt den Aufschub der Nachversicherung, dann bist Du ein Opfer der Systemtrennung. Außerdem könntest Du von nachteiligen Rechtsänderungen betroffen sein, die nur für neu ernannte Beamte gelten (in BW gabs z.B. mal die dauerhafte Absenkung des Beihilfesatzes, wird aber nun wieder zurückgenommen).
Das wäre mir alles "zu heiß", deshalb lieber warten und Versetzung beantragen.
Also ich bin damals auch in NRW aus der Jusitz in die Verwaltung gewechselt. Musste mich entlassen lassen, das lag aber (glaube ich) an meiner Behörde. Habe auch von Kollegen gehört, bei denen eine Versetzung geklappt hat, da die Justiz im allgemeinen eine ziemliche Diva ist, legen die ohnehin keinen Wert drauf, dich gegen deinen Willen dort zu behalten.
Das Argument mit der Nachverssicherung halte ich für Quatsch, da du ja dann wieder ins Beamtenverhältnis gehst, wird da nichts nachversichert.
Amtsarzt musste ich ein zweites Mal hin, der hat dann nochmal in die Unterlagen von vor knapp 2 Jahren geguckt, gefragt ob sich was geändert hat und nach einem verneinen meinerseits war es das dann auch.
Krankenversicherung sollte man sich für die Monate in denen man ggf in die GKV wechselt, eine Anwartschaft sichern (circa 10€), dann kommt man ohne neue Gesundheitsprüfung in dem alten Tarif.
Was hier mit Systemtrennug gemeint ist kann ich nicht nachvollziehen...
Mag sein, dass es recht unwahrscheinlich ist, aber immerhin möglich. Mich haben sie damals nach dem Ref. trotz konkreter Stellenzusage im öD nachversichert.
Systemtrennung meint die strikte Trennung der Versicherungssysteme. Zeiten, die Du in der Gesetzlichen verbringst, zählen auch nur dort.
Im Übrigen würde ich eine Versetzung bzw. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung beantragen, die sollen sich mal nicht so anstellen...
Darf ich fragen was das für Folgen bei dir/in deinem BL hatte? Denn nach meiner Recherche wird die Zeit, die nachversichert wurde, dennoch als Zeit für die Pension angerechnet. Man hat also keine Nachteile durch eine Nachversicherung.
25.04.2023, 17:00
(25.04.2023, 16:36)ProbeRi schrieb:(13.12.2022, 18:11)juraistschön schrieb:(13.12.2022, 11:51)Chill3r schrieb:(13.12.2022, 09:43)juraistschön schrieb:(13.12.2022, 08:11)ProbeRi schrieb: Was spricht denn gegen ein Entlassungsgesuch außer der erneute Gang zum Amtsarzt? Ich muss sagen, dass es momentan ne ziemliche Quälerei für mich ist. Und so ein Einstellungsverfahren dauert ja durchaus seine Zeit. Krankenversicherung hätte ich.
Du hast dann halt eine Lücke im beamtenrechtlichen Werdegang. Wenn es ganz blöd läuft, vermasselt das Landesamt den Aufschub der Nachversicherung, dann bist Du ein Opfer der Systemtrennung. Außerdem könntest Du von nachteiligen Rechtsänderungen betroffen sein, die nur für neu ernannte Beamte gelten (in BW gabs z.B. mal die dauerhafte Absenkung des Beihilfesatzes, wird aber nun wieder zurückgenommen).
Das wäre mir alles "zu heiß", deshalb lieber warten und Versetzung beantragen.
Also ich bin damals auch in NRW aus der Jusitz in die Verwaltung gewechselt. Musste mich entlassen lassen, das lag aber (glaube ich) an meiner Behörde. Habe auch von Kollegen gehört, bei denen eine Versetzung geklappt hat, da die Justiz im allgemeinen eine ziemliche Diva ist, legen die ohnehin keinen Wert drauf, dich gegen deinen Willen dort zu behalten.
Das Argument mit der Nachverssicherung halte ich für Quatsch, da du ja dann wieder ins Beamtenverhältnis gehst, wird da nichts nachversichert.
Amtsarzt musste ich ein zweites Mal hin, der hat dann nochmal in die Unterlagen von vor knapp 2 Jahren geguckt, gefragt ob sich was geändert hat und nach einem verneinen meinerseits war es das dann auch.
Krankenversicherung sollte man sich für die Monate in denen man ggf in die GKV wechselt, eine Anwartschaft sichern (circa 10€), dann kommt man ohne neue Gesundheitsprüfung in dem alten Tarif.
Was hier mit Systemtrennug gemeint ist kann ich nicht nachvollziehen...
Mag sein, dass es recht unwahrscheinlich ist, aber immerhin möglich. Mich haben sie damals nach dem Ref. trotz konkreter Stellenzusage im öD nachversichert.
Systemtrennung meint die strikte Trennung der Versicherungssysteme. Zeiten, die Du in der Gesetzlichen verbringst, zählen auch nur dort.
Im Übrigen würde ich eine Versetzung bzw. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung beantragen, die sollen sich mal nicht so anstellen...
Darf ich fragen was das für Folgen bei dir/in deinem BL hatte? Denn nach meiner Recherche wird die Zeit, die nachversichert wurde, dennoch als Zeit für die Pension angerechnet. Man hat also keine Nachteile durch eine Nachversicherung.
Auch wenn ich nicht gefragt bin, aber ein Nachteil könnte sein: Man kann sich nach der Verbeamtung auf Lebenszeit die bislang in die Rentenversicherung gezahlten Beiträge auszahlen lassen. Voraussetzung ist aber, dass man nicht mehr als 60 (glaube ich-nicht ganz sicher) Monate versichert war. Würdest du jetzt für das Ref nachversichert, wären das schonmal 24 Monate. Wenn das die einzigen sind, super, dann kann.man sich das auszahlen lassen. Wenn man damit die 60 Monate knackt ist eher doof.
25.04.2023, 18:45
(25.04.2023, 17:00)Homer S. schrieb:(25.04.2023, 16:36)ProbeRi schrieb:(13.12.2022, 18:11)juraistschön schrieb:(13.12.2022, 11:51)Chill3r schrieb:(13.12.2022, 09:43)juraistschön schrieb: Du hast dann halt eine Lücke im beamtenrechtlichen Werdegang. Wenn es ganz blöd läuft, vermasselt das Landesamt den Aufschub der Nachversicherung, dann bist Du ein Opfer der Systemtrennung. Außerdem könntest Du von nachteiligen Rechtsänderungen betroffen sein, die nur für neu ernannte Beamte gelten (in BW gabs z.B. mal die dauerhafte Absenkung des Beihilfesatzes, wird aber nun wieder zurückgenommen).
Das wäre mir alles "zu heiß", deshalb lieber warten und Versetzung beantragen.
Also ich bin damals auch in NRW aus der Jusitz in die Verwaltung gewechselt. Musste mich entlassen lassen, das lag aber (glaube ich) an meiner Behörde. Habe auch von Kollegen gehört, bei denen eine Versetzung geklappt hat, da die Justiz im allgemeinen eine ziemliche Diva ist, legen die ohnehin keinen Wert drauf, dich gegen deinen Willen dort zu behalten.
Das Argument mit der Nachverssicherung halte ich für Quatsch, da du ja dann wieder ins Beamtenverhältnis gehst, wird da nichts nachversichert.
Amtsarzt musste ich ein zweites Mal hin, der hat dann nochmal in die Unterlagen von vor knapp 2 Jahren geguckt, gefragt ob sich was geändert hat und nach einem verneinen meinerseits war es das dann auch.
Krankenversicherung sollte man sich für die Monate in denen man ggf in die GKV wechselt, eine Anwartschaft sichern (circa 10€), dann kommt man ohne neue Gesundheitsprüfung in dem alten Tarif.
Was hier mit Systemtrennug gemeint ist kann ich nicht nachvollziehen...
Mag sein, dass es recht unwahrscheinlich ist, aber immerhin möglich. Mich haben sie damals nach dem Ref. trotz konkreter Stellenzusage im öD nachversichert.
Systemtrennung meint die strikte Trennung der Versicherungssysteme. Zeiten, die Du in der Gesetzlichen verbringst, zählen auch nur dort.
Im Übrigen würde ich eine Versetzung bzw. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung beantragen, die sollen sich mal nicht so anstellen...
Darf ich fragen was das für Folgen bei dir/in deinem BL hatte? Denn nach meiner Recherche wird die Zeit, die nachversichert wurde, dennoch als Zeit für die Pension angerechnet. Man hat also keine Nachteile durch eine Nachversicherung.
Auch wenn ich nicht gefragt bin, aber ein Nachteil könnte sein: Man kann sich nach der Verbeamtung auf Lebenszeit die bislang in die Rentenversicherung gezahlten Beiträge auszahlen lassen. Voraussetzung ist aber, dass man nicht mehr als 60 (glaube ich-nicht ganz sicher) Monate versichert war. Würdest du jetzt für das Ref nachversichert, wären das schonmal 24 Monate. Wenn das die einzigen sind, super, dann kann.man sich das auszahlen lassen. Wenn man damit die 60 Monate knackt ist eher doof.
genau so ist es und wenn es mehr als die erwähnten 60 Monate in der DRV sind, erfolgt (zumindest hier in BW) auch keine Anrechnung bei der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit mehr, weil man dann ja einen eigenständigen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwirbt.
25.04.2023, 21:41
(25.04.2023, 18:45)juraistschön schrieb:(25.04.2023, 17:00)Homer S. schrieb:(25.04.2023, 16:36)ProbeRi schrieb:(13.12.2022, 18:11)juraistschön schrieb:(13.12.2022, 11:51)Chill3r schrieb: Also ich bin damals auch in NRW aus der Jusitz in die Verwaltung gewechselt. Musste mich entlassen lassen, das lag aber (glaube ich) an meiner Behörde. Habe auch von Kollegen gehört, bei denen eine Versetzung geklappt hat, da die Justiz im allgemeinen eine ziemliche Diva ist, legen die ohnehin keinen Wert drauf, dich gegen deinen Willen dort zu behalten.
Das Argument mit der Nachverssicherung halte ich für Quatsch, da du ja dann wieder ins Beamtenverhältnis gehst, wird da nichts nachversichert.
Amtsarzt musste ich ein zweites Mal hin, der hat dann nochmal in die Unterlagen von vor knapp 2 Jahren geguckt, gefragt ob sich was geändert hat und nach einem verneinen meinerseits war es das dann auch.
Krankenversicherung sollte man sich für die Monate in denen man ggf in die GKV wechselt, eine Anwartschaft sichern (circa 10€), dann kommt man ohne neue Gesundheitsprüfung in dem alten Tarif.
Was hier mit Systemtrennug gemeint ist kann ich nicht nachvollziehen...
Mag sein, dass es recht unwahrscheinlich ist, aber immerhin möglich. Mich haben sie damals nach dem Ref. trotz konkreter Stellenzusage im öD nachversichert.
Systemtrennung meint die strikte Trennung der Versicherungssysteme. Zeiten, die Du in der Gesetzlichen verbringst, zählen auch nur dort.
Im Übrigen würde ich eine Versetzung bzw. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung beantragen, die sollen sich mal nicht so anstellen...
Darf ich fragen was das für Folgen bei dir/in deinem BL hatte? Denn nach meiner Recherche wird die Zeit, die nachversichert wurde, dennoch als Zeit für die Pension angerechnet. Man hat also keine Nachteile durch eine Nachversicherung.
Auch wenn ich nicht gefragt bin, aber ein Nachteil könnte sein: Man kann sich nach der Verbeamtung auf Lebenszeit die bislang in die Rentenversicherung gezahlten Beiträge auszahlen lassen. Voraussetzung ist aber, dass man nicht mehr als 60 (glaube ich-nicht ganz sicher) Monate versichert war. Würdest du jetzt für das Ref nachversichert, wären das schonmal 24 Monate. Wenn das die einzigen sind, super, dann kann.man sich das auszahlen lassen. Wenn man damit die 60 Monate knackt ist eher doof.
genau so ist es und wenn es mehr als die erwähnten 60 Monate in der DRV sind, erfolgt (zumindest hier in BW) auch keine Anrechnung bei der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit mehr, weil man dann ja einen eigenständigen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwirbt.
Interessant, das ist in meinem Bundesland anders.