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Stationszeugnis Wartezeit
Gast
Unregistered
 
#1
21.09.2022, 13:02
Hallo zusammen, 

ich habe letzte Woche meine schriftlichen Examensergebnisse bekommen, meine mündliche Prüfung soll Anfang November stattfinden. Ich warte immer noch auf das Zeugnis meiner Anwaltsstation (GK) und habe dort mittlerweile 3 x nachgehakt (das erste Mal Anfang August, das letzte Mal ist jetzt wieder über eine Woche her) - ich verstehe nicht so wirklich, warum das überhaupt so lange dauert und frage mich, was ich machen kann, wenn in den nächsten Tagen immer noch nichts passiert? Ging es hier jemandem ähnlich? Was passiert, wenn das Zeugnis tatsächlich bis zum Termin der mündlichen nicht vorliegt? Wird man nicht zur Prüfung zugelassen?
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Gast
Unregistered
 
#2
28.09.2022, 12:01
Nachdem ich vier Mal bei HR nachgefragt hatte und nichts zurückkam, hab ich die komplette E-Mail Chain an meinen Counsel weitergeleitet und ihn gefragt, ob er hier bitte intervenieren kann. 24h später hatte ich das Zeugnis vorab als Scan und zwei Tage später war’s per Post da. Nachdem du so lange gewartet hast, würde ich bei dir ähnlich verfahren…
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Gast
Unregistered
 
#3
28.09.2022, 12:05
Aber es interessiert doch niemanden, ob das Zeugnis zur mündlichen Prüfung da ist?
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Gast
Unregistered
 
#4
28.09.2022, 12:19
(28.09.2022, 12:05)Gast schrieb:  Aber es interessiert doch niemanden, ob das Zeugnis zur mündlichen Prüfung da ist?


Doch, das interessiert, denn es hat u.U. Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. Unabhängig von der unterbewussten Beeinflussung der Prüfer durch ein ggfs. gutes Stationszeugnis kann es auch reale Auswirkungen auf die Note haben. Beispielhaft sei § 59 der JAPrO BW genannt:

"[...] Der Prüfungsausschuss kann in Ausnahmefällen von der Durchschnittspunktzahl der Prüfung bis zu einem Punkt nach oben oder unten abweichen, wenn dies aufgrund des Gesamteindrucks den Leistungsstand des Prüflings besser kennzeichnet und die Abweichung auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluss hat (Endpunktzahl); hierbei sind auch die Leistungen im Vorbereitungsdienst zu berücksichtigen.[...]".

Freilich wird von der Regelung nur sehr selten Gebrauch gemacht. Gänzlich irrelevant sind die Stationszeugnisse für die mündliche Prüfung aber nicht.
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