• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Behörde Zwangsmittel
Antworten

 
Behörde Zwangsmittel
Lares
Unregistered
 
#1
28.09.2022, 18:23
Hey ihr Lieben Verwaltungsprofis!

Habe eine Frage bzgl. einer Klausur in der ich die Behörde vertreten soll.
Es hat sich herausgestellt, dass die Zwangsmittelandrohung rechtswidrig war. Der Grundverwaltungsakt mit den weiteren Anordnungen der Behörde war aber rechtmäßig, weshalb der einstweilige Rechtsschutz der Antragstellerin keinen Erfolg in der Hinsicht haben wird.
Soll ich bei der Zweckmäßigkeit nun der Behörde raten die Zwangsmittelandrohung nach § 48 VwVfG zurückzunehmen?
Was könnte ich noch tun? Weil kein Aussicht auf Erfolg bzgl. der anderen Punkte besteht einfach nur erwidern? Habe noch nie eine Klausur im Verwaltungsrecht aus Anwaltssicht der Beklagtenseite geschrieben, deshalb kommt mir das etwas komisch vor...

Würde mich sehr über weiterbringende Antworten freuen! :)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
28.09.2022, 21:34
Warum ist die Zwangsmittelandrohung rechtswidrig? Falsches Zwangsmittel, unzulässige Zwangsgeldhöhe, zu unbestimmt hinsichtlich des Erfüllungszeitpunkts?

Ersatzlose Rücknahme der ZM-Androhung dürfte nicht zweckmäßig sein, eher eine Fehlerkorrektur. In diesem Zusammenhang wäre zu diskutieren, ob schon die ZM-Androhung ein VA ist und § 48 VwVfG überhaupt anwendbar ist.

Läuft das Widerspruchsverfahren noch? Dort könnte die Behörde insoweit abhelfen.
Zitieren
Lares
Unregistered
 
#3
28.09.2022, 22:22
(28.09.2022, 21:34)Gast schrieb:  Warum ist die Zwangsmittelandrohung rechtswidrig? Falsches Zwangsmittel, unzulässige Zwangsgeldhöhe, zu unbestimmt hinsichtlich des Erfüllungszeitpunkts?

Ersatzlose Rücknahme der ZM-Androhung dürfte nicht zweckmäßig sein, eher eine Fehlerkorrektur. In diesem Zusammenhang wäre zu diskutieren, ob schon die ZM-Androhung ein VA ist und § 48 VwVfG überhaupt anwendbar ist.

Läuft das Widerspruchsverfahren noch? Dort könnte die Behörde insoweit abhelfen.

Es geht um Zwangsgeld und der Betrag ist nicht genau angegeben. Die Antragstellerin hat eine Anfechtungsklage und dann noch einstw. Rechtsschutz erhoben. Die ZM Androhung ist ein VA, der zusammen mit dem Grund Va zugestellt wurde. Kann die Behörde obwohl schon Klage erhoben wurde eine Fehlerkorrektur nachschicken und alles ist i.O?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
29.09.2022, 09:13
Würde eine Umdeutung durch die Behörde nach  § 47 VwVfG prüfen. Wäre zwar ungewöhnlich, aber das VwVfG ist behördenfreundlich und wo immer möglich auf Bestandserhalt der Regelung angelegt.
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.000
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
29.09.2022, 20:31
Naheliegend finde ich die Prüfung, ob die Androhung wiederholt werden kann (ggf. unter Aufhebung oder in Abänderung der ersten oder als Teilabhilfe).
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus