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  5. Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Allgemeinen Verwaltungsdienstes
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Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Allgemeinen Verwaltungsdienstes
Frage822
Unregistered
 
#1
02.09.2022, 15:07
Hey,

wenn man Volljurist ist, hat man dann die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Allgemeinen Verwaltungsdienstes? Sehe diese Voraussetzung des Öfteren in STellenausschreibungen des öff. DIenstes, ohne dass dabei explizit auf VOlljuristen verwiesen wird.

Vielen Dank!
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Gast
Unregistered
 
#2
02.09.2022, 18:31
Ja
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Gast
Unregistered
 
#3
02.09.2022, 22:33
(02.09.2022, 18:31)Gast schrieb:  Ja

Ich bin mir da nicht so sicher, schließlich sind es zwei völlig unterschiedliche Studiengänge (im gD-Studium lernt man z.B. auch etwas über den Staatshaushalt). Außerdem ist zumindest hier in BW in der einschlägigen Laufbahnverordnung des IM keine Rede davon, dass man diese Laufbahnbefähigung als Volljurist automatisch besitzt.
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Gast
Unregistered
 
#4
02.09.2022, 22:36
Gibt doch genug Volljuristen die im gD arbeiten. Wird also schon so sein
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DievolleKriegsbemalung
Unregistered
 
#5
03.09.2022, 10:14
Für Hessen:

§ 15 Abs. 3 Nr. 2 b) HBG im Zusammenwirken mit einer Anerkennung des zuständigen Ministeriums, dass das Studium als Laufbahnbefähigung inhaltlich den Anforderungen des Vorbereitungsdienstes und der Laufbahnprüfung entspricht,

speziell für den höheren Verwaltungsdienst und den gehobenen Justizdienst (Rechtspfleger) dann § 15 Abs. 5 HBG: "Die Laufbahnbefähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst sowie für den gehobenen und den höheren Justizdienst hat, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt."
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Praktiker
Posting Freak
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Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
03.09.2022, 19:12
(02.09.2022, 22:33)Gast schrieb:  
(02.09.2022, 18:31)Gast schrieb:  Ja

Ich bin mir da nicht so sicher, schließlich sind es zwei völlig unterschiedliche Studiengänge (im gD-Studium lernt man z.B. auch etwas über den Staatshaushalt). Außerdem ist zumindest hier in BW in der einschlägigen Laufbahnverordnung des IM keine Rede davon, dass man diese Laufbahnbefähigung als Volljurist automatisch besitzt.

So ist es (Paragraph 3 https://www.landesrecht-bw.de/jportal/po...MLbVBWpELS), aber mit Zusatzausbildung oder Berufspraxis möglich.
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