02.09.2022, 15:07
Hey,
wenn man Volljurist ist, hat man dann die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Allgemeinen Verwaltungsdienstes? Sehe diese Voraussetzung des Öfteren in STellenausschreibungen des öff. DIenstes, ohne dass dabei explizit auf VOlljuristen verwiesen wird.
Vielen Dank!
wenn man Volljurist ist, hat man dann die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Allgemeinen Verwaltungsdienstes? Sehe diese Voraussetzung des Öfteren in STellenausschreibungen des öff. DIenstes, ohne dass dabei explizit auf VOlljuristen verwiesen wird.
Vielen Dank!
02.09.2022, 18:31
Ja
02.09.2022, 22:33
(02.09.2022, 18:31)Gast schrieb: Ja
Ich bin mir da nicht so sicher, schließlich sind es zwei völlig unterschiedliche Studiengänge (im gD-Studium lernt man z.B. auch etwas über den Staatshaushalt). Außerdem ist zumindest hier in BW in der einschlägigen Laufbahnverordnung des IM keine Rede davon, dass man diese Laufbahnbefähigung als Volljurist automatisch besitzt.
02.09.2022, 22:36
Gibt doch genug Volljuristen die im gD arbeiten. Wird also schon so sein
03.09.2022, 10:14
Für Hessen:
§ 15 Abs. 3 Nr. 2 b) HBG im Zusammenwirken mit einer Anerkennung des zuständigen Ministeriums, dass das Studium als Laufbahnbefähigung inhaltlich den Anforderungen des Vorbereitungsdienstes und der Laufbahnprüfung entspricht,
speziell für den höheren Verwaltungsdienst und den gehobenen Justizdienst (Rechtspfleger) dann § 15 Abs. 5 HBG: "Die Laufbahnbefähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst sowie für den gehobenen und den höheren Justizdienst hat, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt."
§ 15 Abs. 3 Nr. 2 b) HBG im Zusammenwirken mit einer Anerkennung des zuständigen Ministeriums, dass das Studium als Laufbahnbefähigung inhaltlich den Anforderungen des Vorbereitungsdienstes und der Laufbahnprüfung entspricht,
speziell für den höheren Verwaltungsdienst und den gehobenen Justizdienst (Rechtspfleger) dann § 15 Abs. 5 HBG: "Die Laufbahnbefähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst sowie für den gehobenen und den höheren Justizdienst hat, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt."
03.09.2022, 19:12
(02.09.2022, 22:33)Gast schrieb:(02.09.2022, 18:31)Gast schrieb: Ja
Ich bin mir da nicht so sicher, schließlich sind es zwei völlig unterschiedliche Studiengänge (im gD-Studium lernt man z.B. auch etwas über den Staatshaushalt). Außerdem ist zumindest hier in BW in der einschlägigen Laufbahnverordnung des IM keine Rede davon, dass man diese Laufbahnbefähigung als Volljurist automatisch besitzt.
So ist es (Paragraph 3 https://www.landesrecht-bw.de/jportal/po...MLbVBWpELS), aber mit Zusatzausbildung oder Berufspraxis möglich.