17.08.2022, 17:34
RLP ist da echt der Hit. Das Land stellt den Kanzleien Rechnungen anhand der Stationsüberweisung, wo natürlich die Gehälter nach Monaten vorab angegeben sind. Die Kanzlei hat dann sehr zeitnah diese Rechnung zu begleichen. Flexibilität gegen Null, denn wenn sich was ändert, kommt das LfF (ohnehin) nicht hinterher und man wartet mal 2+ Monate auf sein Gehalt.
Dafür gibt es keine Anrechnung des Stationsentgelts auf den Unterhalt (Blick nach Hessen, BaWü).
Dafür gibt es keine Anrechnung des Stationsentgelts auf den Unterhalt (Blick nach Hessen, BaWü).
17.08.2022, 22:03
(17.08.2022, 17:34)gringoo schrieb: RLP ist da echt der Hit. Das Land stellt den Kanzleien Rechnungen anhand der Stationsüberweisung, wo natürlich die Gehälter nach Monaten vorab angegeben sind. Die Kanzlei hat dann sehr zeitnah diese Rechnung zu begleichen. Flexibilität gegen Null, denn wenn sich was ändert, kommt das LfF (ohnehin) nicht hinterher und man wartet mal 2+ Monate auf sein Gehalt.
Dafür gibt es keine Anrechnung des Stationsentgelts auf den Unterhalt (Blick nach Hessen, BaWü).
In Hessen erfolgt doch auch keine Anrechnung?