• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Notarchancen mit 2x 10, xx
« 1 2 3 4
Antworten

 
Notarchancen mit 2x 10, xx
Gast
Unregistered
 
#31
04.08.2022, 18:14
(04.08.2022, 16:46)DonJuansohn schrieb:  Bei der aktuellen Ausschreibung in Sachsen wird nur auf die Note im 2. StEx abgestellt.

Das stimmt nur bedingt. Der Wortlaut lässt das vermuten. Es wird aber (in jedem Bundesland) mit unterschiedlicher Gewichtung auf beide Examina abgestellt. Das ergibt sich auch aus dem Einstellungsflyer sowie etlichen Gerichtsentscheidungen zu dem Thema.
Zitieren
Eyelashes
Member
***
Beiträge: 118
Themen: 9
Registriert seit: Aug 2022
#32
04.08.2022, 18:33
(04.08.2022, 18:14)Gast schrieb:  
(04.08.2022, 16:46)DonJuansohn schrieb:  Bei der aktuellen Ausschreibung in Sachsen wird nur auf die Note im 2. StEx abgestellt.

Das stimmt nur bedingt. Der Wortlaut lässt das vermuten. Es wird aber (in jedem Bundesland) mit unterschiedlicher Gewichtung auf beide Examina abgestellt. Das ergibt sich auch aus dem Einstellungsflyer sowie etlichen Gerichtsentscheidungen zu dem Thema.

In Bayern sind 11,50 Punkte im Zweiten die Voraussetzung, wobei die Gewichtung der mündlichen und der schriftlichen Prüfungen bei 75/25 liegen muss. Die erste Prüfung wird nicht erwähnt.
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#33
04.08.2022, 20:51
In NRW wird in der Ausschreibung auch nur das 2. Examen erwähnt, aber der Staatsteil vom ersten Examen wird bei der Einladung auch berücksichtigt. 

Es gibt einen Unterschied zwischen den festgelegten Mindestgrenzen (meist durch das 2. in der Ausschreibung fixiert) und der Berechnung der Bestenauslese im Rahmen der Einladung, welche auf beiden Examina beruht.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3 4
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus