27.06.2022, 20:51
Liebe Forumsgemeinde,
ich habe nun mein Referendariat abgeschlossen, habe 2x9,x Punkte und würde gerne zunächst für ein paar Jahre in eine GK und anschließend in die Justiz. Ich möchte zuerst in die GK, um ein wenig finanzielle Mittel anzusparen.
Könnt ihr mir sagen, worauf ich achten muss? wie lange kann ich in der GK bleiben, bis ich für die Justiz "verbrannt" bin? Meint ihr, es ändern sich die Notenanforderungen in der Justiz, dass man mit 2x9 bald nicht mehr unterkommt?
Für Anregungen und Berichte wäre ich dankbar.
Gruß
ich habe nun mein Referendariat abgeschlossen, habe 2x9,x Punkte und würde gerne zunächst für ein paar Jahre in eine GK und anschließend in die Justiz. Ich möchte zuerst in die GK, um ein wenig finanzielle Mittel anzusparen.
Könnt ihr mir sagen, worauf ich achten muss? wie lange kann ich in der GK bleiben, bis ich für die Justiz "verbrannt" bin? Meint ihr, es ändern sich die Notenanforderungen in der Justiz, dass man mit 2x9 bald nicht mehr unterkommt?
Für Anregungen und Berichte wäre ich dankbar.
Gruß
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
27.06.2022, 21:14
Aufpassen musst Du in Bayern, denn dort werden Bewerbungen nur berücksichtigt, wenn sie bis spätestens 3 Jahre nach dem Assessorexamen erfolgen.
In allen anderen Bundesländern ist ein Wechsel auch nach mehr als drei Jahren möglich. Dann musst Du nur gucken, ob eine Altersgrenze (meist bei 45 Jahren) greift. Erfüllst Du dann die Einstellungsvoraussetzungen, gilt schlicht das Prinzip der Bestenauslese.
Es ist auch nicht so, dass Du nach fünf oder sechs Jahren automatisch "verbrannt" bist. Du solltest Deine Motivation für den Justizdienst aber mit mehr als der bloßen Work-Life-Balance begründen können.
Insbesondere in Hamburg und Berlin gibt es regelmäßig Assessor*innen mit einigen Jahren Berufserfahrung in Anwaltschaft und freier Wirtschaft und diese werden für Ihre dort gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen auch geschätzt. Dazu hatten jüngst ostdeutsche Bundesländer, so Sachsen und Thüringen, zur Herstellung einer gemischten Altersstruktur Bewerbungen berufserfahrener und wechselwilliger Jurist*innen geworben.
Wie die Stellensituation in einigen Jahren genau aussehen wird, kann Dir niemand sagen. Es dürfte da auch regionale Unterschiede geben. Insoweit hilft vielleicht eine gezielte Recherche zum Wunschbundesland. Denn teilweise ist über Kleine Anfragen oder sonstige Erhebungen bereits ermittelt und öffentlich zugänglich, wie hoch die planmäßigen Abgänge aus der Justiz bis 2030 ausfallen werden.
In allen anderen Bundesländern ist ein Wechsel auch nach mehr als drei Jahren möglich. Dann musst Du nur gucken, ob eine Altersgrenze (meist bei 45 Jahren) greift. Erfüllst Du dann die Einstellungsvoraussetzungen, gilt schlicht das Prinzip der Bestenauslese.
Es ist auch nicht so, dass Du nach fünf oder sechs Jahren automatisch "verbrannt" bist. Du solltest Deine Motivation für den Justizdienst aber mit mehr als der bloßen Work-Life-Balance begründen können.
Insbesondere in Hamburg und Berlin gibt es regelmäßig Assessor*innen mit einigen Jahren Berufserfahrung in Anwaltschaft und freier Wirtschaft und diese werden für Ihre dort gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen auch geschätzt. Dazu hatten jüngst ostdeutsche Bundesländer, so Sachsen und Thüringen, zur Herstellung einer gemischten Altersstruktur Bewerbungen berufserfahrener und wechselwilliger Jurist*innen geworben.
Wie die Stellensituation in einigen Jahren genau aussehen wird, kann Dir niemand sagen. Es dürfte da auch regionale Unterschiede geben. Insoweit hilft vielleicht eine gezielte Recherche zum Wunschbundesland. Denn teilweise ist über Kleine Anfragen oder sonstige Erhebungen bereits ermittelt und öffentlich zugänglich, wie hoch die planmäßigen Abgänge aus der Justiz bis 2030 ausfallen werden.
27.06.2022, 21:27
(27.06.2022, 21:14)Berichterstatterin schrieb: Aufpassen musst Du in Bayern, denn dort werden Bewerbungen nur berücksichtigt, wenn sie bis spätestens 3 Jahre nach dem Assessorexamen erfolgen.
In allen anderen Bundesländern ist ein Wechsel auch nach mehr als drei Jahren möglich. Dann musst Du nur gucken, ob eine Altersgrenze (meist bei 45 Jahren) greift. Erfüllst Du dann die Einstellungsvoraussetzungen, gilt schlicht das Prinzip der Bestenauslese.
Es ist auch nicht so, dass Du nach fünf oder sechs Jahren automatisch "verbrannt" bist. Du solltest Deine Motivation für den Justizdienst aber mit mehr als der bloßen Work-Life-Balance begründen können.
Insbesondere in Hamburg und Berlin gibt es regelmäßig Assessor*innen mit einigen Jahren Berufserfahrung in Anwaltschaft und freier Wirtschaft und diese werden für Ihre dort gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen auch geschätzt. Dazu hatten jüngst ostdeutsche Bundesländer, so Sachsen und Thüringen, zur Herstellung einer gemischten Altersstruktur Bewerbungen berufserfahrener und wechselwilliger Jurist*innen geworben.
Wie die Stellensituation in einigen Jahren genau aussehen wird, kann Dir niemand sagen. Es dürfte da auch regionale Unterschiede geben. Insoweit hilft vielleicht eine gezielte Recherche zum Wunschbundesland. Denn teilweise ist über Kleine Anfragen oder sonstige Erhebungen bereits ermittelt und öffentlich zugänglich, wie hoch die planmäßigen Abgänge aus der Justiz bis 2030 ausfallen werden.
In NRW 42 Jahre.
Ich kenne niemanden bei uns in der Justiz, der länger als 3-4 Jahre Anwalt war. Aber ich glaube auch nicht, dass das ein Makel wäre.
Was mich interessieren würde, @Berichterstatterin: wie wird dieser Ausschluss nach 3 Jahren begründet? Ich kann mir keine tragfähige Rechtfertigung für diesen krassen Eingriff in Art. 12 vorstellen. Man nehme mal an, frau oder mann bekommt ein kind und findet 3 jahre lang keinen Kitaplatz (oder will das Kind erleben
) "Ja sorry, hätten Sie halt mal die Beine geschlossen gehalten"
27.06.2022, 22:43


