22.06.2022, 09:09
Liebe Forumsmitglieder,
seit ein paar Wochen bin ich nun im Berufsleben angekommen und arbeite in der Rechtsabteilung eines größeren Unternehmens. Mein Ziel ist es, so schnell wie möglich den Antrag für den Syndikusanwalt zu stellen. Das war mir von vornherein wichtig. Nun ist aber mein Problem, dass außer mir in dieser Rechtsabteilung niemand Syndikusrechtsanwalt ist und mir dementsprechend auch keiner Fragen zu diesem Thema beantworten kann.
Am meisten Sorge macht mir, dass ich keinen Plan habe, wie das beA funktioniert. Aktuell faxen wir noch alles zum Gericht und schicken per Post. Aber auch für Syndikusanwäte gilt meines Wissens die Pflicht zur elektronischen Einreichung (oder?). Auch die Rechtsanwaltsfachangestellte hat dementsprechend überhaupt keine Ahnung von was ich überhaupt rede, wenn ich das Thema anspreche. Im Ref hatte ich leider auch keine Berührungspunkte zum beA.
Wie läuft das denn in der Praxis ab mit diesem Anwaltspostfach? Ist das selbsterklärend oder steht man da ohne Ansprechpartner schon schlecht da? Und würdet ihr mir trotzdem ganz generell empfehlen, die Zulassung zum Syndikusanwalt zu beantragen, obwohl ich damit dann in der Abteilung der Exot wäre?
seit ein paar Wochen bin ich nun im Berufsleben angekommen und arbeite in der Rechtsabteilung eines größeren Unternehmens. Mein Ziel ist es, so schnell wie möglich den Antrag für den Syndikusanwalt zu stellen. Das war mir von vornherein wichtig. Nun ist aber mein Problem, dass außer mir in dieser Rechtsabteilung niemand Syndikusrechtsanwalt ist und mir dementsprechend auch keiner Fragen zu diesem Thema beantworten kann.
Am meisten Sorge macht mir, dass ich keinen Plan habe, wie das beA funktioniert. Aktuell faxen wir noch alles zum Gericht und schicken per Post. Aber auch für Syndikusanwäte gilt meines Wissens die Pflicht zur elektronischen Einreichung (oder?). Auch die Rechtsanwaltsfachangestellte hat dementsprechend überhaupt keine Ahnung von was ich überhaupt rede, wenn ich das Thema anspreche. Im Ref hatte ich leider auch keine Berührungspunkte zum beA.
Wie läuft das denn in der Praxis ab mit diesem Anwaltspostfach? Ist das selbsterklärend oder steht man da ohne Ansprechpartner schon schlecht da? Und würdet ihr mir trotzdem ganz generell empfehlen, die Zulassung zum Syndikusanwalt zu beantragen, obwohl ich damit dann in der Abteilung der Exot wäre?
22.06.2022, 11:05
Keine Sorge, das beA ist easy. Entweder ist das in die Software miteingebunden, was bei euch aber nicht der Fall zu sein scheint, oder du loggst dich wie bei jedem E-Mailanbieter online auf der Internetseite ein. Von dort aus funktioniert alles in etwa wie ein herkömmliches E-Mail-Postfach und ist selbsterklärend.
Die Panikmache vor dem beA ist in der Anfangszeit entstanden, als vieles noch nicht reibungslos funktionierte und es oft Fehlermeldungen gab. Das ist mittlerweile behoben. Ein anderer Teil der Panikmache kam von alten Anwälten, die von Technik keine Ahnung haben und die alles ihre Sekretärin machen lassen.
Als junger Mensch, der mit Computern aufgewachsen ist, wirst du damit keine Probleme haben, versprochen :-)
Das einzige, worauf man achten muss ist, Schriftsätze und Anlagen richtig zu benennen und zu formatieren und wie formal richtige Zustellungen ablaufen müssen. Dazu gibt es Anleitungen und früher mal den Newsletter auf der beA-Seite der BRAK.
Ich persönlich würde mich immer als Syndikus-RA zulassen, auch wenn die anderen im Unternehmen nicht zugelassen sind. Das "RA" in der Unterschriftszeile erleichtert nach meiner Erfahrung z.B. die Zusammenarbeit mit Behörden enorm. Du wirst anders wahrgenommen, als wenn du nur mit deinem Namen auftrittst. Und dann ist da noch das Versorgungswerk, in das du nur mit der Zulassung reinkommst.
Die Panikmache vor dem beA ist in der Anfangszeit entstanden, als vieles noch nicht reibungslos funktionierte und es oft Fehlermeldungen gab. Das ist mittlerweile behoben. Ein anderer Teil der Panikmache kam von alten Anwälten, die von Technik keine Ahnung haben und die alles ihre Sekretärin machen lassen.
Als junger Mensch, der mit Computern aufgewachsen ist, wirst du damit keine Probleme haben, versprochen :-)
Das einzige, worauf man achten muss ist, Schriftsätze und Anlagen richtig zu benennen und zu formatieren und wie formal richtige Zustellungen ablaufen müssen. Dazu gibt es Anleitungen und früher mal den Newsletter auf der beA-Seite der BRAK.
Ich persönlich würde mich immer als Syndikus-RA zulassen, auch wenn die anderen im Unternehmen nicht zugelassen sind. Das "RA" in der Unterschriftszeile erleichtert nach meiner Erfahrung z.B. die Zusammenarbeit mit Behörden enorm. Du wirst anders wahrgenommen, als wenn du nur mit deinem Namen auftrittst. Und dann ist da noch das Versorgungswerk, in das du nur mit der Zulassung reinkommst.
22.06.2022, 17:47
(22.06.2022, 11:05)Egal schrieb: Keine Sorge, das beA ist easy. Entweder ist das in die Software miteingebunden, was bei euch aber nicht der Fall zu sein scheint, oder du loggst dich wie bei jedem E-Mailanbieter online auf der Internetseite ein. Von dort aus funktioniert alles in etwa wie ein herkömmliches E-Mail-Postfach und ist selbsterklärend.
Die Panikmache vor dem beA ist in der Anfangszeit entstanden, als vieles noch nicht reibungslos funktionierte und es oft Fehlermeldungen gab. Das ist mittlerweile behoben. Ein anderer Teil der Panikmache kam von alten Anwälten, die von Technik keine Ahnung haben und die alles ihre Sekretärin machen lassen.
Als junger Mensch, der mit Computern aufgewachsen ist, wirst du damit keine Probleme haben, versprochen :-)
Das einzige, worauf man achten muss ist, Schriftsätze und Anlagen richtig zu benennen und zu formatieren und wie formal richtige Zustellungen ablaufen müssen. Dazu gibt es Anleitungen und früher mal den Newsletter auf der beA-Seite der BRAK.
Ich persönlich würde mich immer als Syndikus-RA zulassen, auch wenn die anderen im Unternehmen nicht zugelassen sind. Das "RA" in der Unterschriftszeile erleichtert nach meiner Erfahrung z.B. die Zusammenarbeit mit Behörden enorm. Du wirst anders wahrgenommen, als wenn du nur mit deinem Namen auftrittst. Und dann ist da noch das Versorgungswerk, in das du nur mit der Zulassung reinkommst.
Und denk darüber hinaus daran, dich ggf. doppelt zuzulassen. Also als Syndikus und als RA in deiner Wohnzimmerkanzlei.
Kostet nur die Versicherung von ca. 70 € im Jahr und du könntest kleinere private Sachen selbst machen.
Der AG muss nur mitspielen. aber bei allen bisher mir Bekannten war das kein Problem.
22.06.2022, 22:09
(22.06.2022, 17:47)Gast schrieb:(22.06.2022, 11:05)Egal schrieb: Keine Sorge, das beA ist easy. Entweder ist das in die Software miteingebunden, was bei euch aber nicht der Fall zu sein scheint, oder du loggst dich wie bei jedem E-Mailanbieter online auf der Internetseite ein. Von dort aus funktioniert alles in etwa wie ein herkömmliches E-Mail-Postfach und ist selbsterklärend.
Die Panikmache vor dem beA ist in der Anfangszeit entstanden, als vieles noch nicht reibungslos funktionierte und es oft Fehlermeldungen gab. Das ist mittlerweile behoben. Ein anderer Teil der Panikmache kam von alten Anwälten, die von Technik keine Ahnung haben und die alles ihre Sekretärin machen lassen.
Als junger Mensch, der mit Computern aufgewachsen ist, wirst du damit keine Probleme haben, versprochen :-)
Das einzige, worauf man achten muss ist, Schriftsätze und Anlagen richtig zu benennen und zu formatieren und wie formal richtige Zustellungen ablaufen müssen. Dazu gibt es Anleitungen und früher mal den Newsletter auf der beA-Seite der BRAK.
Ich persönlich würde mich immer als Syndikus-RA zulassen, auch wenn die anderen im Unternehmen nicht zugelassen sind. Das "RA" in der Unterschriftszeile erleichtert nach meiner Erfahrung z.B. die Zusammenarbeit mit Behörden enorm. Du wirst anders wahrgenommen, als wenn du nur mit deinem Namen auftrittst. Und dann ist da noch das Versorgungswerk, in das du nur mit der Zulassung reinkommst.
Und denk darüber hinaus daran, dich ggf. doppelt zuzulassen. Also als Syndikus und als RA in deiner Wohnzimmerkanzlei.
Kostet nur die Versicherung von ca. 70 € im Jahr und du könntest kleinere private Sachen selbst machen.
Der AG muss nur mitspielen. aber bei allen bisher mir Bekannten war das kein Problem.
bei uns macht aber die Kammer bei dieser Konstellationen ärger, wenn die AG nicht bestätigen, dass die RA Tätigkeit stets der beruflichen vorgeht. Kenne einige AG die so weitreichende Bestätigungen nicht geben
22.06.2022, 22:33
(22.06.2022, 22:09)Freidenkender schrieb:(22.06.2022, 17:47)Gast schrieb:(22.06.2022, 11:05)Egal schrieb: Keine Sorge, das beA ist easy. Entweder ist das in die Software miteingebunden, was bei euch aber nicht der Fall zu sein scheint, oder du loggst dich wie bei jedem E-Mailanbieter online auf der Internetseite ein. Von dort aus funktioniert alles in etwa wie ein herkömmliches E-Mail-Postfach und ist selbsterklärend.
Die Panikmache vor dem beA ist in der Anfangszeit entstanden, als vieles noch nicht reibungslos funktionierte und es oft Fehlermeldungen gab. Das ist mittlerweile behoben. Ein anderer Teil der Panikmache kam von alten Anwälten, die von Technik keine Ahnung haben und die alles ihre Sekretärin machen lassen.
Als junger Mensch, der mit Computern aufgewachsen ist, wirst du damit keine Probleme haben, versprochen :-)
Das einzige, worauf man achten muss ist, Schriftsätze und Anlagen richtig zu benennen und zu formatieren und wie formal richtige Zustellungen ablaufen müssen. Dazu gibt es Anleitungen und früher mal den Newsletter auf der beA-Seite der BRAK.
Ich persönlich würde mich immer als Syndikus-RA zulassen, auch wenn die anderen im Unternehmen nicht zugelassen sind. Das "RA" in der Unterschriftszeile erleichtert nach meiner Erfahrung z.B. die Zusammenarbeit mit Behörden enorm. Du wirst anders wahrgenommen, als wenn du nur mit deinem Namen auftrittst. Und dann ist da noch das Versorgungswerk, in das du nur mit der Zulassung reinkommst.
Und denk darüber hinaus daran, dich ggf. doppelt zuzulassen. Also als Syndikus und als RA in deiner Wohnzimmerkanzlei.
Kostet nur die Versicherung von ca. 70 € im Jahr und du könntest kleinere private Sachen selbst machen.
Der AG muss nur mitspielen. aber bei allen bisher mir Bekannten war das kein Problem.
bei uns macht aber die Kammer bei dieser Konstellationen ärger, wenn die AG nicht bestätigen, dass die RA Tätigkeit stets der beruflichen vorgeht. Kenne einige AG die so weitreichende Bestätigungen nicht geben
Klar, diese Freistellungserklärung des AG ist für die Doppelzulassung (in jeder Kammer) zwingend nötig.
23.06.2022, 11:34
Ich stand auch vor Kurzem vor der Entscheidung mich nur als Syndikusanwalt zulassen zu lassen oder beide Zulassungen zu beantragen. Habe mich nun gegen eine zusätzliche Rechtsanwaltszulassung entschieden. Gerade als Berufsanfänger sehe ich keine konkreten lukrativen Nebenverdienstmöglichkeiten, denke das benötigt eine gewisse Berufserfahrung, sodass sich die Arbsit nebenbei kostenmäßig lohnt. Auch übernimmt mein Arbeitgeber nun alle Kosten für Zulassung/Kammerbeitrag/beA, da es rein beruflich veranlasst ist. Hätte ich beide Zulassungen gäbe es beispielsweise bei der anfänglichen Verwaltungsgebühr keine Erstattung.
23.06.2022, 19:31
(23.06.2022, 11:34)Syndikus123 schrieb: Ich stand auch vor Kurzem vor der Entscheidung mich nur als Syndikusanwalt zulassen zu lassen oder beide Zulassungen zu beantragen. Habe mich nun gegen eine zusätzliche Rechtsanwaltszulassung entschieden. Gerade als Berufsanfänger sehe ich keine konkreten lukrativen Nebenverdienstmöglichkeiten, denke das benötigt eine gewisse Berufserfahrung, sodass sich die Arbsit nebenbei kostenmäßig lohnt. Auch übernimmt mein Arbeitgeber nun alle Kosten für Zulassung/Kammerbeitrag/beA, da es rein beruflich veranlasst ist. Hätte ich beide Zulassungen gäbe es beispielsweise bei der anfänglichen Verwaltungsgebühr keine Erstattung.
Zum Glück nicht oft, aber ab und zu vertrete ich mich selbst oder Familienmitglieder. Z.B. meinen Schwager, als er Opfer eines Betruges bei Ebay-Kleinanzeigen wurde. Akteneinsicht in Strafsachen bekommt man nur als Anwalt. Ich bin sowieso normale Rechtsanwältin, aber allein für solche Dinge lohnt sich die Zulassung schon, sofern man keine eklatanten Aufwendungen im Gegenzug hat.