• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Zivilstation Zeugnis
Antworten

 
Zivilstation Zeugnis
Oskar_Ref
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2024
#1
25.05.2025, 12:22
Hallo zusammen, in meinem Stationszeugnis der Zivilstation steht die Formulierung „… ist m.E. für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst geeignet“. Ich habe vorher kommuniziert, dass ich konkret gerne zur Justiz möchte. Deswegen kommt mir die Aussage zu allgemein und sogar eher negativ vor. Sonst hätte man ja auch Justiz schreiben können. Seht ihr das auch so oder ist das eine übliche Formulierung? Wird das schlecht ankommen bei einer Bewerbung?
Suchen
Zitieren
HLLM
Member
***
Beiträge: 83
Themen: 24
Registriert seit: Aug 2022
#2
25.05.2025, 13:01
(25.05.2025, 12:22)Oskar_Ref schrieb:  Hallo zusammen, in meinem Stationszeugnis der Zivilstation steht die Formulierung „… ist m.E. für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst geeignet“. Ich habe vorher kommuniziert, dass ich konkret gerne zur Justiz möchte. Deswegen kommt mir die Aussage zu allgemein und sogar eher negativ vor. Sonst hätte man ja auch Justiz schreiben können. Seht ihr das auch so oder ist das eine übliche Formulierung? Wird das schlecht ankommen bei einer Bewerbung?

Ich denke nicht. Zumindest mir wurde von mehreren Seiten mitgeteilt, dass der Sinn einer solchen "Empfehlung" im Rahmen der Zivilstation quasi null ist. Sinnvoll wäre eine solche Empfehlung überhaupt nur bei einer Wahlstation am OLG. Schaden wird sie also sowieso nicht.

Letztlich zählen die Note des Examens und das Ergebnis des Assessment Centers deutlich mehr (gerade unter Beachtung von Art. 33 II GG).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.05.2025, 13:02 von HLLM.)
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.943
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
Gestern, 07:43
Ich würde da nicht zu viel reininterpretieren. Kann sein, dass er "auch Verwaltung" mein, kann sein dass er "eher Verwaltung als Justiz" meint. Da geht es aber ja nicht ums Fachliche, sondern darum, dass Du menschlich als Kollege passen würdest. Ist also in jedem Fall für sich genommen positiv. Genaueres lässt sich allenfalls aus der Gesamtschau sagen.
Suchen
Zitieren
Freidenkender
Senior Member
****
Beiträge: 702
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#4
Vor 8 Stunden
gerade mal in meine Zeugnisse geschaut, da steht auch dieser Satz drin. Wohl eher eine Standardformulierung. Daher keinen Kopf machen. Die Zeugnisse interessieren am Ende des Tages eh nicht wirklich
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus