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  5. Amtsarzt und Gleichstellung
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Amtsarzt und Gleichstellung
ripro
Junior Member
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Beiträge: 20
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2023
#1
22.11.2023, 08:32
Hallo Forumsgemeinde, 

Ich habe eine Zusage für den höheren Justizdienst erhalten. Jetzt steht die amtsärztliche Untersuchung an, vor der ich zugegebenermaßen ziemlich Angst habe, da ich chronisch erkrankt bin (Diabetes Typ 1).

Ich habe einen GdB von 40, bin also nicht schwerbehindert. Um den abgesenkten Maßstab bei der amtsärztlichen Untersuchung zu bekommen (nur 5 Jahre Dienstfähigkeit), wollte mich jetzt gleichstellen lassen. Nun stellt sich die Arbeitsagentur auf die Position, dass es erst sicher belegt ist, dass ich keinen Arbeitsplatz erhalten kann iSd. SGB III, wenn eine negative amtsärztliche Prognose vorliegt.

Jetzt bin ich sehr verunsichert, wie ich vorgehen soll. Hat jemand neuerdings Erfahrungen mit chronischen Erkrankungen und der amtsärztlichen Untersuchung? 
Kann man nach einer negativen Prognose beim Amtsarzt überhaupt nochmal mit einer dann erfolgten Gleichstellung die Untersuchung wiederholen und stellt einen das Ministerium dann noch ein? Oder sollte ich unbedingt vor der Untersuchung die Gleichstellung haben (wie auch immer das gehen soll)? 

Vielen Dank für die Antworten, ich bin wirklich ratlos
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1Ri
Member
***
Beiträge: 145
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#2
22.11.2023, 11:20
Seit der Rechtsprechungsänderung 2013 durch das BVerwG würde ich mir da nicht zu große Sorgen machen. Deine Diabetes ist doch behandelbar, es müsste also eine Prognose bestehen, dass du sehr sicher oft ausfallen wirst und frühzeitig dienstunfähig wirst. Hast du mal Urteile dazu gesucht? Wichtig: keine Urteile vor dem BVerwG Urteil 2013!
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ripro
Junior Member
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Beiträge: 20
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2023
#3
22.11.2023, 11:27
Danke für die Antwort. Ja, die Rechtsprechungsänderung kenne ich. Konkrete Urteile dazu nach 2013 habe ich keine gefunden. Ich interpretiere das jetzt einfach mal so, dass seitdem niemand mehr aus diesen Gründen abgelehnt wurde :)
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Egal
Posting Freak
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Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#4
22.11.2023, 13:13
Hast du mal einen Paragraphen aus dem sich das ergeben soll? Ich stecke in dem Thema nicht (mehr) vertieft drin, habe aber im Bereich Erwerbsminderung/GdB und Co. die Erfahrung gemacht, dass manche Mitarbeiter der Behörden nicht in der Lage sind, die Voraussetzungen der jeweiligen Norm herauszufiltern. Es sind alles ähnliche Themen, jedoch mit teilweise unterschiedlichen Voraussetzungen. Es lohnt sich bestimmt, noch einmal in den Kommentar zu schauen. Mindestens auf den ersten Blick kommt mir das Argument sehr komisch vor, da ich in meinem Berufsleben bereits etliche Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung kennengelernt habe, die alle einen Job hatten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.11.2023, 13:13 von Egal.)
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ripro
Junior Member
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Beiträge: 20
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2023
#5
22.11.2023, 14:48
Also die Voraussetzungen der Gleichstellung ergeben sich aus § 2 Abs. 3 SGB IX, in meinem Fall in der Variante des erlangens. 
Du meinst das Argument der Arbeitsagentur?
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Blaubeere
Junior Member
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Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2023
#6
22.11.2023, 20:44
Ich habe gute Erfahrungen mit der amtsärztlichen Untersuchung gemacht.
Ich habe eine andere chronische Erkrankung, allerdings nie einen GdB beantragt (mein Arzt geht aktuell von 30 % aus). 
Ich habe von ihm ein Schreiben bekommen, in dem er meinen Gesundheitszustand beschreibt und sagt, dass er mich für tauglich hält. Ich bin dann mit allen Dokumenten zur Amtsärztin gegangen und sie hat überhaupt gar kein Problem gesehen. 
Ich glaube, dass nach dem schon angeführten Urteil nur noch sehr selten Leute abgelehnt werden.
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Egal
Posting Freak
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Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#7
23.11.2023, 00:14
(22.11.2023, 14:48)ripro schrieb:  Also die Voraussetzungen der Gleichstellung ergeben sich aus § 2 Abs. 3 SGB IX, in meinem Fall in der Variante des erlangens. 
Du meinst das Argument der Arbeitsagentur?

Danke. Ja, ich meinte die Argumentation der Arbeitsagentur.
Ich habe gerade nur kurz bei Beck-Online in die Kommentare geschaut. Dort steht einiges zur Gleichstellung und zum Antragsverfahren. Wenn du die Gleichstellung durchziehen willst, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als die Argumentation der Arbeitsagentur mit Hilfe von Literatur oder Urteilen zu widerlegen. Alternativ haben die Mitforisten ja schon geschrieben, dass es auch ohne klappen sollte.
Das Gleichstellungsverfahren dauert sowieso etwas, hier voraussichtlich sogar mit Ablehnung, Widerspruch und ggf. Klage. Wenn du bereits die Zusage des Dienstherren hast, würde ich das Einstellungsverfahren nicht "unnötig" lange hinauszögern.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.11.2023, 00:17 von Egal.)
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ripro
Junior Member
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Beiträge: 20
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2023
#8
23.11.2023, 11:40
Danke für die ganzen Antworten. Dann werde ich es mal ohne Gleichstellung beim Amtsarzt versuchen und falls das wider Erwartens nicht klappen sollte, mit der Gleichstellung nochmal antanzen.
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