11.05.2022, 10:13
Hallo liebe Liebenden,
wie sieht das eigentlich aus, muss ich mich irgendwann im Ref schon bei der Agentur für Arbeit melden, damit ich nach dem Ref bis zum Berufseinstieg Arbeitslosengeld erhalte?
Online finde ich dazu natürlich etwas, aber das Ref ist ja schon so eine spezielle Situation, kann ja sein, dass da was anderes gilt...
Danke
wie sieht das eigentlich aus, muss ich mich irgendwann im Ref schon bei der Agentur für Arbeit melden, damit ich nach dem Ref bis zum Berufseinstieg Arbeitslosengeld erhalte?
Online finde ich dazu natürlich etwas, aber das Ref ist ja schon so eine spezielle Situation, kann ja sein, dass da was anderes gilt...
Danke

11.05.2022, 10:16
Ok, geil, ich hab dazu doch was gefunden.
Arbeitslos (forum-zur-letzten-instanz.de)
Asche auf mein Haupt, Suchfunktion hätte geregelt
Arbeitslos (forum-zur-letzten-instanz.de)
Asche auf mein Haupt, Suchfunktion hätte geregelt

11.05.2022, 12:51
Du kriegst (normal) ALG1
11.05.2022, 20:12
Es gilt nichts anderes. Du musst dich 3 Monate vor Ende des Refs - also vor der mündlichen Prüfung - arbeitssuchend und am ersten Werktag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.
11.05.2022, 21:49
(11.05.2022, 20:12)Drin schrieb: Es gilt nichts anderes. Du musst dich 3 Monate vor Ende des Refs - also vor der mündlichen Prüfung - arbeitssuchend und am ersten Werktag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.
quatsch. das gilt eben so nicht. ab ladung zur mündlichen kennt msn erst dein enddatum. kurz nach ladung muss man beantragen - sofern man der meinung ist man besteht insgesamt