18.03.2022, 16:34
(18.03.2022, 16:08)Gast schrieb:(18.03.2022, 12:25)Gast schrieb:(17.03.2022, 22:19)Gast schrieb:(17.03.2022, 22:11)Gast schrieb:(17.03.2022, 19:58)Gast schrieb: Bei der Justiz wird rein gar nichts rausgerechnet; das wäre auch rechtswidrig.
Zudem wage ich zu bezweifeln, dass "viele" Arbeitgeber den Schwerpunkt rausrechnen. Dies dürfte eher die Minderheit als die Mehrheit sein.
Wenn du wüsstest…
Selbst bei der Auswahl der Notare in NRW wird der Schwerpunkt nicht beachtet. Da gab es ein schönes Urteil zu…
Nachvollziehbar, da für die Notarbestellung in NRW nur das 2. Examen zählt.
Wenn man keine Ahnung hat…
Ein sehr hilfreicher Kommentar. Wenn du es wirklich besser weißt, dann nenn doch auch eine Quelle und sag wie es wirklich ist. "Es gibt da irgendwo ein Urteil..." Wow...
Du kannst aber freilich keine Quelle nennen. Ein Blick in § 6 Abs. 3 BNotO hilft dagegen weiter.
Im Übrigen reicht ein simpler Blick in § 6 Abs. 3 BNotO.
Nicht der Vorposter, aber:
Für die Auswahl von Anwaltsnotaren (die es in Teilen von NRW ja auch gibt) stimmt der Hinweis auf § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO prinzipiell.
Soweit es um die Auswahl von Notarassessoren für das Nurnotariat geht (vgl. § 7 Abs. 2 BNotO), hat der Vorposter allerdings recht: OLG Köln NJOZ 2021, 665 (666)
18.03.2022, 17:00
Mist, wenn ich mir die Noten da so ansehe, hätte ich ja doch gute Chancen in NRW auf eine Notarstelle gehabt
naja, jetzt muss es das harte Anwaltsleben richten


18.03.2022, 17:07
(18.03.2022, 16:08)Gast schrieb:(18.03.2022, 12:25)Gast schrieb:(17.03.2022, 22:19)Gast schrieb:(17.03.2022, 22:11)Gast schrieb:(17.03.2022, 19:58)Gast schrieb: Bei der Justiz wird rein gar nichts rausgerechnet; das wäre auch rechtswidrig.
Zudem wage ich zu bezweifeln, dass "viele" Arbeitgeber den Schwerpunkt rausrechnen. Dies dürfte eher die Minderheit als die Mehrheit sein.
Wenn du wüsstest…
Selbst bei der Auswahl der Notare in NRW wird der Schwerpunkt nicht beachtet. Da gab es ein schönes Urteil zu…
Nachvollziehbar, da für die Notarbestellung in NRW nur das 2. Examen zählt.
Wenn man keine Ahnung hat…
Ein sehr hilfreicher Kommentar. Wenn du es wirklich besser weißt, dann nenn doch auch eine Quelle und sag wie es wirklich ist. "Es gibt da irgendwo ein Urteil..." Wow...
Du kannst aber freilich keine Quelle nennen. Ein Blick in § 6 Abs. 3 BNotO hilft dagegen weiter.
Im Übrigen reicht ein simpler Blick in § 6 Abs. 3 BNotO.
Das Urteil wurde ja jetzt gepostet. Der Unterschied zwischen meinem und deinem Kommentar ist, dass ich zwar (wie du) keine Begründung gegeben habe, das richtige Ergebnis aber kenne. Du hingegen behauptest- wie so oft hier im Forum- etwas ohne Hintergrundwissen.
18.03.2022, 19:17
(18.03.2022, 17:07)Gast schrieb:(18.03.2022, 16:08)Gast schrieb:(18.03.2022, 12:25)Gast schrieb:(17.03.2022, 22:19)Gast schrieb:(17.03.2022, 22:11)Gast schrieb: Wenn du wüsstest…
Selbst bei der Auswahl der Notare in NRW wird der Schwerpunkt nicht beachtet. Da gab es ein schönes Urteil zu…
Nachvollziehbar, da für die Notarbestellung in NRW nur das 2. Examen zählt.
Wenn man keine Ahnung hat…
Ein sehr hilfreicher Kommentar. Wenn du es wirklich besser weißt, dann nenn doch auch eine Quelle und sag wie es wirklich ist. "Es gibt da irgendwo ein Urteil..." Wow...
Du kannst aber freilich keine Quelle nennen. Ein Blick in § 6 Abs. 3 BNotO hilft dagegen weiter.
Im Übrigen reicht ein simpler Blick in § 6 Abs. 3 BNotO.
Das Urteil wurde ja jetzt gepostet. Der Unterschied zwischen meinem und deinem Kommentar ist, dass ich zwar (wie du) keine Begründung gegeben habe, das richtige Ergebnis aber kenne. Du hingegen behauptest- wie so oft hier im Forum- etwas ohne Hintergrundwissen.
Jup, Leute mit Halbwissen und großer Klappe.