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Starre Notengrenzen Öffentliche Verwaltung
Verzweifelt
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 5
Registriert seit: Oct 2021
#1
15.02.2022, 22:17
Hallo liebe Mitglieder,

kann mir einer sagen, inwieweit man Chancen bei der öffentlichen Verwaltung hat, wenn man zwar in der Gesamtpunktzahl (erstes und zweites Staatsexamen) über 13 Punkte kommt, im ersten jedoch knapp unter 6,5 Punkte landet. 
Ich habe jetzt viele Ausschreibungen gesehen, die immer (!) jedenfalls jeweils 6,5 Punkte im Examen vorausgesetzt haben. 
Hat man da eine Chance trotzdem genommen zu werden oder werden diese Bewerbungen direkt aussortiert? 

Viele Grüße
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der_david
Junior Member
Beiträge: 224
Themen: 3
Registriert seit: Oct 2020
#2
15.02.2022, 22:22
Nicht alle Behörden haben diese Grenze. Manche wollen auch nur 1x6,5 oder z.B. 7 im 2. Examen (etwa Finanzverwaltung in Bayern). Musst nur die Jobanzeigen lesen.
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Verzweifelt
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 5
Registriert seit: Oct 2021
#3
15.02.2022, 22:25
Erstmal danke für deine Antwort.

Mir geht es aber explizit um die Stellenausschreibungen, die jeweils mind. 6,5P voraussetzen.
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Gast_123
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2021
#4
15.02.2022, 22:32
Ich bin in der Innenverwaltung BaWü tätig. Weiß von einem Kollegen, dass er 5.8 im Ersten hat. Also einfach bewerben!
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Gast
Unregistered
 
#5
15.02.2022, 22:45
Werden in der Stellenausschreibung explizit 2x6,5 gefordert, dann sind zwei befriedige Examina unabdingbare Voraussetzung. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt wird man wohl nicht zum Vorstellungsgespräch/AC eingeladen.
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der_david
Junior Member
Beiträge: 224
Themen: 3
Registriert seit: Oct 2020
#6
15.02.2022, 22:59
Erfüllst du die Notenvoraussetzungen nicht, dann dürfen sie dich nicht einladen, und es passiert auch nicht. Rein theoretisch: Will dich eine Behörde trotzdem unbedingt haben, dann kann sie aber tricksen und eine "zweite Runde" starten, bei der du dann auch mit schlechteren Noten eine Chance hast. Das passiert aber de facto nie, außer du bist irgend ein Parteigünstling oder Schwiegersohn vom Chef, dann kommt sowas mal vor. Ist auch im Grenzbereich der Legalität. Also spar dir die Mühe und bewirb dich auf die Stellen, deren Voraussetzungen du auch erfüllst.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2022, 23:00 von der_david.)
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