26.01.2022, 12:14
Hallo liebes Forum,
ich bin bald fertig mit dem Ref und beschäftige mich gerade mit der Zulassung zum Rechtsanwalt. Ich möchte jedoch weiterhin in der Rechtsabteilung eines Unternehmens arbeiten. Wenn ich im Rahmen der Zulassung nun gefragt werde, wo ich meine Kanzlei eröffnen möchte, gebe ich dann meine Wohnanschrift an? Hat dies irgendwelche (steuerliche) Auswirkungen - auch wenn ich - wenn überhaupt - nur Freunde vertreten möchte?
Liebe Grüße
ich bin bald fertig mit dem Ref und beschäftige mich gerade mit der Zulassung zum Rechtsanwalt. Ich möchte jedoch weiterhin in der Rechtsabteilung eines Unternehmens arbeiten. Wenn ich im Rahmen der Zulassung nun gefragt werde, wo ich meine Kanzlei eröffnen möchte, gebe ich dann meine Wohnanschrift an? Hat dies irgendwelche (steuerliche) Auswirkungen - auch wenn ich - wenn überhaupt - nur Freunde vertreten möchte?
Liebe Grüße
26.01.2022, 18:52
Du führst eine Doppelzulassung durch:
Einmal als RA in deiner Wohnzimmerkanzlei und einmal als Syndikus. Hierfür gibt es bei der RAK einen Antrag als Vordruck.
Du erhälts dann 2 beA Karten.
Beim Versordungswerk dann noch einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen RV stellen.
RA-Tätigkeiten sind umsatzsteuerpflichtig. Wenn du keine Umsätze hast, dann fällt auch keine Ust. an. Wenn schon Umsatz, dann auch USt..
Einmal als RA in deiner Wohnzimmerkanzlei und einmal als Syndikus. Hierfür gibt es bei der RAK einen Antrag als Vordruck.
Du erhälts dann 2 beA Karten.
Beim Versordungswerk dann noch einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen RV stellen.
RA-Tätigkeiten sind umsatzsteuerpflichtig. Wenn du keine Umsätze hast, dann fällt auch keine Ust. an. Wenn schon Umsatz, dann auch USt..
27.01.2022, 19:55
Du musst dann auch angeben was deine haupttätigkeit ist. Also bei dem versorgungswerk und der Krankenkasse.