18.01.2022, 18:35
Liebe Forengemeinde,
ich fange in Kürze in einer GK promotionsbegleitend als WissMit nach Abschluss des 2. Examens an.
Dort wurde mir von einem Personaler mitgeteilt, dass die Kanzlei für WissMits mit 2. Examen die Zulassungsgebühr, Kammerbeiträge und die Berufshaftpflicht zahlt.
Wie aber das genaue Prozedere ist und wie ich an die Deckungszusage komme, konnte mir auf Nachfrage nicht mitgeteilt werden.
Zudem stellt sich mir auch die Frage, welche Vorteile die Anwaltszulassung in meiner Situation hat. In der Kanzlei werde ich nur im BackOffice sitzen und ich habe nicht vor, nebenbei kleine Mandate oder dergleichen zu betreuen. Einziger Vorteil ist mE, dass ich bereits in das Versorgungswerk einzahle.
Falls jemand von Euch ebenfalls WissMit nach dem 2. Examen in einer Kanzlei ist, wäre ich über das Teilen entsprechender Erfahrungen dankbar! Habt Ihr Euch als Rechtsanwalt zugelassen oder nicht? Zudem würde mich noch interessieren, welche versicherungstechnische Regelung Ihr gewählt habt.
Herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen!!
ich fange in Kürze in einer GK promotionsbegleitend als WissMit nach Abschluss des 2. Examens an.
Dort wurde mir von einem Personaler mitgeteilt, dass die Kanzlei für WissMits mit 2. Examen die Zulassungsgebühr, Kammerbeiträge und die Berufshaftpflicht zahlt.
Wie aber das genaue Prozedere ist und wie ich an die Deckungszusage komme, konnte mir auf Nachfrage nicht mitgeteilt werden.
Zudem stellt sich mir auch die Frage, welche Vorteile die Anwaltszulassung in meiner Situation hat. In der Kanzlei werde ich nur im BackOffice sitzen und ich habe nicht vor, nebenbei kleine Mandate oder dergleichen zu betreuen. Einziger Vorteil ist mE, dass ich bereits in das Versorgungswerk einzahle.
Falls jemand von Euch ebenfalls WissMit nach dem 2. Examen in einer Kanzlei ist, wäre ich über das Teilen entsprechender Erfahrungen dankbar! Habt Ihr Euch als Rechtsanwalt zugelassen oder nicht? Zudem würde mich noch interessieren, welche versicherungstechnische Regelung Ihr gewählt habt.
Herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen!!
18.01.2022, 21:15
Hab ich auch so gemacht. Die Deckungszusage kommt per Brief in die Kanzlei.
Bei mir gab es folgende weitere Vorteile:
- ich war wider Erwarten zwei mal vor Gericht
- die Zeiten haben für meinen Fachanwalt gezählt
- mein neuer Arbeitgeber hat die Zeiten als anwaltliche Berufserfahrung anerkannt.
Bei mir gab es folgende weitere Vorteile:
- ich war wider Erwarten zwei mal vor Gericht
- die Zeiten haben für meinen Fachanwalt gezählt
- mein neuer Arbeitgeber hat die Zeiten als anwaltliche Berufserfahrung anerkannt.
19.01.2022, 09:24
Versorgungswerk + Berufserfahrung
unbedingt machen
unbedingt machen
19.01.2022, 15:39
(18.01.2022, 18:35)aberratio schrieb: Liebe Forengemeinde,
ich fange in Kürze in einer GK promotionsbegleitend als WissMit nach Abschluss des 2. Examens an.
Dort wurde mir von einem Personaler mitgeteilt, dass die Kanzlei für WissMits mit 2. Examen die Zulassungsgebühr, Kammerbeiträge und die Berufshaftpflicht zahlt.
Wie aber das genaue Prozedere ist und wie ich an die Deckungszusage komme, konnte mir auf Nachfrage nicht mitgeteilt werden.
Zudem stellt sich mir auch die Frage, welche Vorteile die Anwaltszulassung in meiner Situation hat. In der Kanzlei werde ich nur im BackOffice sitzen und ich habe nicht vor, nebenbei kleine Mandate oder dergleichen zu betreuen. Einziger Vorteil ist mE, dass ich bereits in das Versorgungswerk einzahle.
Falls jemand von Euch ebenfalls WissMit nach dem 2. Examen in einer Kanzlei ist, wäre ich über das Teilen entsprechender Erfahrungen dankbar! Habt Ihr Euch als Rechtsanwalt zugelassen oder nicht? Zudem würde mich noch interessieren, welche versicherungstechnische Regelung Ihr gewählt habt.
Herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen!!
Nachteil kann sein, dass du dann ggf. doch mehr gefordert bist als als reiner Wissmit ohne Zulassung ("Sie sind doch schon zugelassen, könnten Sie nicht...").
Darunter kann die Diss leiden, da man mit "höheren" Aufgaben befasst doch mehr arbeitet als eigentlich geplant.
Ich verstehe aus der Perspektive der Kanzlei nicht, warum Sie das anbieten würden, ohne dass du etwas im Gegenzug leistet.
Du kannst ja auch erstmal nur so anfangen, schauen wie es läuft, also ob die freien Tage komplett frei sind usw. und dich bei den anderen WissMits umhören, ob es faktisch tatsächlich keinen Unterschied in der Arbeit bzw. Arbeitsbelastung derjenigen mit Zulassung gibt. Und dann nach 2-3 Monaten doch die Zulassung mitnehmen (oder eben darauf verzichten, wenn tatsächlich mehr gefordert werden würde).