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Gast
Unregistered
 
#51
16.01.2022, 19:50
(16.01.2022, 18:48)Gast321 schrieb:  
Kurze Frage nachdem ich mir den ganzen Thread gerade zu Gemüte geführt habe:

Meint ihr die Diskussion darüber, wer wann wen wohin mitnimmt wirklich ernst?  Happywide Happywide


DAS macht mir Sorge im Hinblick darüber, wer in Zukunft unseren Rechtsstaat trägt....

Jup. Ist nicht das erste Mal, dass ich mir das beim Lesen in diesem Forum denke. Kein Wunder.
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Gast
Unregistered
 
#52
17.01.2022, 00:35
Dieser Thread ist einfach gold!  LolLolLol

Danke für die gute Unterhaltung.

Zum Thema: jeder soll mitnehmen wen er/sie will, solange nicht die Gesetze und Brotbox mit ins Gericht getragen wird, ist doch alles gut.

Außerdem gib es doch die schöne Tradition des “Abholens”. Oder gibt es das in NRW nicht?

Ich persönlich hatte meine mum als Bring- und Abholservice zu den Klausuren. Der Stress vom Examen (Existenzangst) ist null mit dem Stress im späteren Berufsleben vergleichbar. Nur weil man eine mündliche Verhandlung vergeigt, verliert man schließlich nicht seine Zulassung. Allenfalls Haftungsfall. Im Fall von Richtern außer ner schlechten dienstl. Bewertung/ spätere Aufhebung keine Konsequenzen.

Also mündliche Prüfungen =/= späteres Berufsleben
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