14.08.2018, 23:19
Hallo Leute
Ich brauche unbedingt einen Rat.
Da die Fristen für die Zusagen so unterschiedlich sind, stehe ich nun vor folgendem Problem.
Angenommen ich kriege in BW eine Zusage dann muss ich diese innerhalb von einer woche zu oder absagen und erklären das ich alle anderen Bewerbungen in anderen Bundesländern zurückziehe.
Da jedoch zb die Zulassung zu RLP erst einen Monat später kommt und da vielleicht lieber hinwill, wäre es doch dumm dirt schon abzusagen andereseits ist es ja auch blöd BW abzusagen wenn amn noch keinen Bescheid aus RLP hat (frei nach „besser den spatz in der hand...“)
Meine konkrete Frage also: kann ich ein schon zugesagtes öffentlich rechtliches Ausbildungsverhältnis annehmen und dann bei Zusage von einem anderen Bundesland wieder kurz vor beginn der ausbildung ablehnen ohne (rechtliche) konsequenz
Ich brauche Hilfe da sonst schlaflose nächte :/
Danke
Ich brauche unbedingt einen Rat.
Da die Fristen für die Zusagen so unterschiedlich sind, stehe ich nun vor folgendem Problem.
Angenommen ich kriege in BW eine Zusage dann muss ich diese innerhalb von einer woche zu oder absagen und erklären das ich alle anderen Bewerbungen in anderen Bundesländern zurückziehe.
Da jedoch zb die Zulassung zu RLP erst einen Monat später kommt und da vielleicht lieber hinwill, wäre es doch dumm dirt schon abzusagen andereseits ist es ja auch blöd BW abzusagen wenn amn noch keinen Bescheid aus RLP hat (frei nach „besser den spatz in der hand...“)
Meine konkrete Frage also: kann ich ein schon zugesagtes öffentlich rechtliches Ausbildungsverhältnis annehmen und dann bei Zusage von einem anderen Bundesland wieder kurz vor beginn der ausbildung ablehnen ohne (rechtliche) konsequenz
Ich brauche Hilfe da sonst schlaflose nächte :/
Danke
15.08.2018, 06:59