18.09.2021, 14:03
(18.09.2021, 13:54)Gast schrieb: Dann hänge ich doch direkt nochmal eine Frage an, mit der ich als Anfänger in der Praxis grad etwas überfragt bin (und in den Kanzleien das auch immer nur die Refas gemacht haben). Mein Mandant hat gewonnen. Soweit sogut. Wie sieht es aber nun mit den Gerichtskosten (werde einen KFA stellen):
Aber ist es üblich, dass ich meinem Mandanten das Urteil UND eine Rechnung (mit den angefallenen gerichtlichen Anwaltskosten [Verfahrens-, Termingsgebühr, Auslagen]) schicke und mein Mandant meine gerichtliche Anwaltskosten an mich erstmal zahlen soll (ich will ja insofern auch meine Verfahrens-, Terminsgebühr etc. bald haben). Er würde es dann später (KFB dauert ja alles etwas) von der unterlegenen Partei zurückbekommen. Aber ist das üblich (kommt ja irgendwie auch ein bisschen blöd zu sagen "juhuu, hier das Urteil - wir haben gewonnen,...ach, aber jetzt zahl mir bitte noch meine 300 Euro an anwaltlichen Gerichtskosten"). Wie läuft das ab?
Hintergrund: Für meine eigenen steuerlichen Unterlagen, muss ich doch irgendwie noch eine Rechnung über die angefallenen anwaltlichen Gerichtskosten stellen und diese entweder meinem Mandanten in einer richtigen Rechnung schicken können (oder geht das dann an Beklagten? Aber der ist ja nicht mein Mandant).
Rechnung geht immer an den Mandanten. Der ist auch im Verhältnis zu dir Kostenschuldner. Du kannst also durchaus nach Abschluss der Sache erst mal mit dem Mandanten abrechnen. Wenn zu erwarten ist, dass die Gegenseite liquide ist und keine Faxen macht, würde ich aber den KFB abwarten. Der saubere Weg wäre dann, den Mandanten zu fragen, ob du deine Forderung mit dem Zahlungseingang auf den KFB verrechnen darfst.
Steht zu erwarten, dass du den KFB vollstrecken musst, würde ich erst mal dir bereits angefallenen Gebühren ausgeglichen wissen wollen. Die Liquidität des Beklagten ist ja das Problem des Klägers. Für den Anwalt tatsächlich häufig blöd.
18.09.2021, 16:05
Super, tausend Dank für deine Antwort. Das hat mir sehr geholfen.
Wenn ich meine Forderung mit dem Zahlungseingang auf dem KFB verrechne, würde ich dann dem Mandanten abertrotzdem noch eine Rechnung schicken mit dem Hinweis, dass die Rechnung bereits bezahlt ist, oder? Rechnungsnummer müsste ich ja auf die Rechnung packen und die wäre beim Zahlungseingang logischerweise nicht drauf, aber zuzuordnen ist das ganze ja trotzdem - noch bin ich im sehr übersichtlichen Bereich.
Wenn ich meine Forderung mit dem Zahlungseingang auf dem KFB verrechne, würde ich dann dem Mandanten abertrotzdem noch eine Rechnung schicken mit dem Hinweis, dass die Rechnung bereits bezahlt ist, oder? Rechnungsnummer müsste ich ja auf die Rechnung packen und die wäre beim Zahlungseingang logischerweise nicht drauf, aber zuzuordnen ist das ganze ja trotzdem - noch bin ich im sehr übersichtlichen Bereich.
18.09.2021, 16:17
(18.09.2021, 16:05)Gast schrieb: Super, tausend Dank für deine Antwort. Das hat mir sehr geholfen.Gern.
Wenn ich meine Forderung mit dem Zahlungseingang auf dem KFB verrechne, würde ich dann dem Mandanten abertrotzdem noch eine Rechnung schicken mit dem Hinweis, dass die Rechnung bereits bezahlt ist, oder? Rechnungsnummer müsste ich ja auf die Rechnung packen und die wäre beim Zahlungseingang logischerweise nicht drauf, aber zuzuordnen ist das ganze ja trotzdem - noch bin ich im sehr übersichtlichen Bereich.
Also bei uns läuft das so: Su stellst eine Rechnung mit Nummer und dort steht irgendwo sowas wie "Nicht zahlen, es wird eine Verrechnung vorgenommen".
Die Zahlung auf den KFB geht ja auf dem Aderkonto ein. Von dort buchst du unter Abgabe der Rechnungsnummer den Rechnungsbetrag auf das Kanzlei-/ oder Gehaltskonto.
Macht bei mir alles das Sekretariat und die Buchhaltung, wollte es aber auch selbst mal nachvollzogen haben. Ob das genau so State of the Art ist, weiß ich nicht. Aber es erscheint mir zweckmäßig.
18.09.2021, 16:30
Ich danke Dir. Wirklich gut sowas zu wissen: es ist ja an sich kein Hexenwerk, aber man muss es ja einmal gehört haben oder durchblicken - solche Sachen wurden (zumindest bei mir) im Ref nie behandelt (weder in der AG noch in der Station; wahrscheinlich weil "in der Regel" dafür die Refas da sind...trotzdem schadet es ja nicht, dies auch mal gehört zu haben und die Abläufe zu kennen - wenn man sich die Selbständigkeit aufbaut und nicht ab Tag 1 eine Refa hat, dann umso mehr).
18.09.2021, 17:39
Anwaltsstation und fragen? Bist du nur getaucht? Die Refas kann man auch fragen. Die reden normalerweise gerne. Wer erwartet, dass ihm alles nachgetragen wird, ist selbst schuld.
18.09.2021, 18:14
(18.09.2021, 17:39)guga schrieb: Anwaltsstation und fragen? Bist du nur getaucht? Die Refas kann man auch fragen. Die reden normalerweise gerne. Wer erwartet, dass ihm alles nachgetragen wird, ist selbst schuld.
Was hat das denn mit "Schuld" zu tun und was ist denn dein Problem? Die Frage kam damals einfach nicht auf. In der Anwaltsstation habe ich größtenteils Akten inhaltlich bearbeitet, bin mit zu Gericht etc. Was die Refas machen, hat man mitgekriegt und auch wie Akten angelegt werden- aber nicht wie manche Abläufe konkret sind. Damit bin ich erst jetzt konfrontiert und frag daher einfach, wo sich mir die Frage jetzt erstmalig stellt. Jetzt weiß ich Bescheid und gut ist. :-)
19.09.2021, 05:20
19.09.2021, 08:45
Wenn man ausreichende Kostenvorschüsse anfordert, muss man am Ende seinem Geld für die erbrachte Leistung nicht hinterher laufen
Leistung gegen Geld ist, ob Vorauszahlung oder Zahlung am Ende, nicht ehrenrührig, sondern normal.
Leistung gegen Geld ist, ob Vorauszahlung oder Zahlung am Ende, nicht ehrenrührig, sondern normal.