09.04.2018, 17:33
Da ich am Überlegen bin eine zeitweilige Entlassung in Anspruch zu nehmen, wollte ich hier einmal nachfragen, ob jemand weiß, ob dann ein Anspruch auf ALG besteht (ich habe schon länger als 2 Jahre eingezahlt).
20.06.2018, 18:46
Das würde mich auch interessieren :) :(
20.06.2018, 19:55
Möglicherweise gibt es dann eine Sperrzeit von 12 Wochen in Bezug auf das ALG I, weil es einer Eigenkündigung ähnlich ist. Dann gibts nur ALG II (viel Spass beim Beantragen:s)
Verbindlich kann dir das aber nur die für dich zuständige Agentur für Arbeit sagen.
Wenn du mich fragst, so ist es bedeutend mehr Aufwand als Nutzen in dieser Konstellation ALG I oder II zu beantragen.
Verbindlich kann dir das aber nur die für dich zuständige Agentur für Arbeit sagen.
Wenn du mich fragst, so ist es bedeutend mehr Aufwand als Nutzen in dieser Konstellation ALG I oder II zu beantragen.
21.06.2018, 09:19