Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Kommentare in der mündlichen Prüfung
Antworten

 
Kommentare in der mündlichen Prüfung
BergFuckingTroll
Unregistered
 
#1
10.08.2021, 20:19
Wie der Titel schon sagt, kann/darf man Kommentare in der mündlichen Prüfung beim Prüfungsgespräch verwenden? Oder wird das einfach nur nicht gerne gesehen?
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Nrw23
Unregistered
 
#2
10.08.2021, 20:22
(10.08.2021, 20:19)BergFuckingTroll schrieb:  Wie der Titel schon sagt, kann/darf man Kommentare in der mündlichen Prüfung beim Prüfungsgespräch verwenden? Oder wird das einfach nur nicht gerne gesehen?
Welches Bundesland? In NRW eindeutig NEIN
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
10.08.2021, 20:28
(10.08.2021, 20:19)BergFuckingTroll schrieb:  Wie der Titel schon sagt, kann/darf man Kommentare in der mündlichen Prüfung beim Prüfungsgespräch verwenden? Oder wird das einfach nur nicht gerne gesehen?


Leider wird das nicht immer offen kommunziert. In NRW darf man die Kommentar nur im Rahmen der Lösung des Kurzvortrags nutzen. Die Vorstellung deines Ergebnisses ist bereits ohne Kommentar. Im Prüfungsgespräch werden keine Kommentare gestellt. Dort ist eine Nutzung somit nicht erlaubt und möglich.
Zitieren
BergFuckingTroll
Unregistered
 
#4
10.08.2021, 20:56
Danke schonmal für die Antworten. Das hab ich mir auch so gedacht. Bundesland ist RLP.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
10.08.2021, 20:57
Einfach in die Prüfungsordnung schauen bzw. auf die Liste der erlaubten Hilfsmittel. Dauert wahrscheinlich nicht so lange wie hier ein Thema zu erstellen, zumal dir eh niemand helfen kann, wenn du das BL nicht angibst.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus