10.08.2021, 20:19
Wie der Titel schon sagt, kann/darf man Kommentare in der mündlichen Prüfung beim Prüfungsgespräch verwenden? Oder wird das einfach nur nicht gerne gesehen?
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
10.08.2021, 20:22
10.08.2021, 20:28
(10.08.2021, 20:19)BergFuckingTroll schrieb: Wie der Titel schon sagt, kann/darf man Kommentare in der mündlichen Prüfung beim Prüfungsgespräch verwenden? Oder wird das einfach nur nicht gerne gesehen?
Leider wird das nicht immer offen kommunziert. In NRW darf man die Kommentar nur im Rahmen der Lösung des Kurzvortrags nutzen. Die Vorstellung deines Ergebnisses ist bereits ohne Kommentar. Im Prüfungsgespräch werden keine Kommentare gestellt. Dort ist eine Nutzung somit nicht erlaubt und möglich.
10.08.2021, 20:56
Danke schonmal für die Antworten. Das hab ich mir auch so gedacht. Bundesland ist RLP.
10.08.2021, 20:57
Einfach in die Prüfungsordnung schauen bzw. auf die Liste der erlaubten Hilfsmittel. Dauert wahrscheinlich nicht so lange wie hier ein Thema zu erstellen, zumal dir eh niemand helfen kann, wenn du das BL nicht angibst.









