04.08.2021, 14:39
Ich habe parallel zum Lernen für den VV 3 Tage pro Woche in einer Kanzlei als WiMi gearbeitet. Das war im Nachinein die beste Entscheidung überhaupt. Habe in der Zeit super viele Klagebegründungen etc. geschrieben und hatte dadurch insbesondere in den Zivilrechtsklausuren viel Routine, die sich sehr posiitiv auf die Note ausgewirkt hat. Wenn du also einen WiMi Job findest, in dem du viele Schriftsäte fertigen kannst bzw. einfach praktische Aufgaben bekommst und nicht nur recherchieren musst, kann ich nur empfehlen, das zu machen.
04.08.2021, 17:09
(04.08.2021, 10:06)Gast schrieb:(03.08.2021, 16:54)Gast schrieb: ALG 1 + 165 € (Klausuren an der Uni korrigieren). Zum Leben eigentlich zu wenig, aber zum Sterben Zuviel
Ggf noch ein kleines bisschen Lebenshack für diejenigen, die noch mitten im Ref sind: wenn man schon längere Zeit n Nebenjob hat, erhöht sich der Freibetrag. Arbeite seit Beginn des Refs als WiMi an der Uni und darf deshalb auch nach ausscheiden aus dem ref von den 7xx Euro netto die ich da bekomme knapp 600 anrechnumhsfrei behalten, während ich ALG 1 beziehe...
Stimmt so nicht wirklich.
Man muss unterscheiden zwischen Bundesländern, bei denen Refs Beamte auf Widerruf sind und solchen, bei denen die Refs quasi Angestellte des Landes sind. In den Bundesländern, in denen du Beamter auf Widerruf bist, hast du nach Ende des Refs keinen ALG I - Anspruch, sondern lediglich einen ALG II - Anspruch (= Hartz4). Hier kann man geringfügig dazuverdienen, bis es gekappt wird.
Warst du angestellt, bekommst du für die Dauer von 12 Monaten ALG I. Das sind ca 60% des Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate. Hier macht es sich natürlich bemerkbar, ob man in den letzten 12 Monaten lediglich das "Refgehalt" bekommen hat oder noch zusätzlich Einkommen zB durch die Arbeit in einer Kanzlei hatte.
04.08.2021, 18:56
(04.08.2021, 17:09)Gast schrieb:(04.08.2021, 10:06)Gast schrieb:(03.08.2021, 16:54)Gast schrieb: ALG 1 + 165 € (Klausuren an der Uni korrigieren). Zum Leben eigentlich zu wenig, aber zum Sterben Zuviel
Ggf noch ein kleines bisschen Lebenshack für diejenigen, die noch mitten im Ref sind: wenn man schon längere Zeit n Nebenjob hat, erhöht sich der Freibetrag. Arbeite seit Beginn des Refs als WiMi an der Uni und darf deshalb auch nach ausscheiden aus dem ref von den 7xx Euro netto die ich da bekomme knapp 600 anrechnumhsfrei behalten, während ich ALG 1 beziehe...
Stimmt so nicht wirklich.
Man muss unterscheiden zwischen Bundesländern, bei denen Refs Beamte auf Widerruf sind und solchen, bei denen die Refs quasi Angestellte des Landes sind. In den Bundesländern, in denen du Beamter auf Widerruf bist, hast du nach Ende des Refs keinen ALG I - Anspruch, sondern lediglich einen ALG II - Anspruch (= Hartz4). Hier kann man geringfügig dazuverdienen, bis es gekappt wird.
Warst du angestellt, bekommst du für die Dauer von 12 Monaten ALG I. Das sind ca 60% des Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate. Hier macht es sich natürlich bemerkbar, ob man in den letzten 12 Monaten lediglich das "Refgehalt" bekommen hat oder noch zusätzlich Einkommen zB durch die Arbeit in einer Kanzlei hatte.
Das stimmt. Weist du ob man sich einen ALG I Anspruch begründen kann, wenn man die letzten 12 Monate irgendeiner sozialversicherungspflichtigen Nebentätigkeit nachgeht? Für mich wäre das leider keine Option mehr, aber es würde mich mal interessieren. Wahrscheinlich wird das aber auf das selbe hinauslaufen, es sei denn man findet eine Nebentätigkeit mit der man gutes Geld verdient und kann das auch zeitlich mit dem Ref. vereinbaren.








