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Juristen in Ministerien
Korrektor
Unregistered
 
#11
09.07.2021, 15:09
(31.03.2021, 12:38)Gast schrieb:  BMJV rekrutiert die Leute über Abordnungen, für Planstellen zählen die Beurteilungen, aber für Abordnungen ans BMJV braucht man i.d.R. zweistellige Examina.

AA spielen die Noten keine Rolle, da gibt es einen aufwändigen Einstellungstest.

BMF dürfte die höchsten Anforderungen haben (extrem wenige Stellen, aber sehr viel Nachfrage - mind. 2x zweistellig) danach BMWi. BMAS, BMFSFJ reichen 8 P, BMI 7,5 P (für Beschäftigung im Ministerium - nachgeordneter Geschäftsbereich geht auch mit 6,5+).

Der TE hat nach den höchsten Anforderungen, nicht der höchsten Punktzahl gefragt. Ehrlich gesagt ist der Einstellungstest deutlich härter gewesen als die zwei Examina und diese - zweistellig - haben mir da auch nicht weitergeholfen. Was die Anforderungen für die Einstellung angeht, halte ich die im AA für am höchsten. Wie juristisch geprägt die Arbeit dann später ist und ob man da dann juristische Kenntnisse überhaupt noch beurteilen kann, ist ein anderes Thema. 

In ein Ministerium kommt man deutlich leichter. Auch für das BMF braucht man übrigens nicht mal zwingend 2xVB, erst recht nicht 2xzweistellig. Es geht dann zwar nicht direkt dorthin, d.h. nicht über die üblichen Ausschreibungen, sondern erst über eine andere Behörde, aber auch darüber kommt man ins BMF. Deine Aussagen sind schlicht unzutreffend.
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Gast
Unregistered
 
#12
09.07.2021, 16:12
Im höheren Dienst des AA hält man Reden und schreibt Berichte für Berlin auf Deutsch. Beides lernt man in der Ausbildung und ist eher leicht. Das schwere Einstellungsverfahren ist m.E. ist deshalb nicht angebracht. Die Arbeit ist mehr politisch/ journalistisch geprägt und kriegt man auch als BWLer hin.
Juristische Kenntnisse braucht man eher im gehobenen Dienst: Beurkundungen, Bescheide in Ausländerangelegenheiten, familien- und erbrechtliche Angelegenheiten (Erbscheine).
Ich rede aus Erfahrung (Verwaltungsstation).
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