20.06.2021, 01:16
Ab welcher Examensnote kann man promovieren?
Ich habe von vielen gehört, dass man mindestens 15 Punkte in Summe haben muss, aber habe auch von einigen gehört, dass manche wohl mit 2x 5 Punkten einen Dr. Titel erhalten haben.
Ich habe von vielen gehört, dass man mindestens 15 Punkte in Summe haben muss, aber habe auch von einigen gehört, dass manche wohl mit 2x 5 Punkten einen Dr. Titel erhalten haben.
20.06.2021, 07:32
Das hängt von der Promotionsordnung der Uni ab und auch vom Anforderungsprofil des Profs. Da gibt's welche, die recht strenge Anforderungen haben. Von "In Summe" Grenzen weiß ich um ehrlich zu sein nichts.
Häufig gibt's ne weiche Notengrenze von 9 Pkt, man kommt dann aber auch rein, wenn man in einem Seminar (kann man gelegentlich auch nachholen) eine bestimmte Note erreicht hat.
Wie gesagt variiert das von Uni zu Uni stark.
Ob nach dem ersten oder dem zweiten ist die wahre Gretchenfrage. Ich würde immer empfehlen es nach dem Zweiten zu machen. Ref möglichst schnell nach dem Ersten durchziehen, um wenig zu vergessen. Die "Gefahr" die viele sehen dass wenn man Volljurist ist dann auch keine Lust mehr hat zu promovieren ist keine Gefahr: dann will man halt nicht wirklich promovieren, was auch völlig in Ordnung ist.
Häufig gibt's ne weiche Notengrenze von 9 Pkt, man kommt dann aber auch rein, wenn man in einem Seminar (kann man gelegentlich auch nachholen) eine bestimmte Note erreicht hat.
Wie gesagt variiert das von Uni zu Uni stark.
Ob nach dem ersten oder dem zweiten ist die wahre Gretchenfrage. Ich würde immer empfehlen es nach dem Zweiten zu machen. Ref möglichst schnell nach dem Ersten durchziehen, um wenig zu vergessen. Die "Gefahr" die viele sehen dass wenn man Volljurist ist dann auch keine Lust mehr hat zu promovieren ist keine Gefahr: dann will man halt nicht wirklich promovieren, was auch völlig in Ordnung ist.
20.06.2021, 09:37
Nach meinem Kenntnisstand erfordern die meisten Promotionsordnungen ein vollbefriedigend in der EJP oder im 2. Staatsexamen – eins von beiden genügt. Es gibt i.d.R. noch die Möglichkeit, mit Gesamtnote befriedigend in der EJP und einem guten Seminarschein einen Dispens zu bekommen. An einigen Fakultäten wird der Dispens ausnahmsweise auch mit der Note ausreichend gewährt. Die Anforderungen der Professoren an eine Promotionsbetreuung können die Anforderungen der jeweiligen Promotionsordnung durchaus übersteigen, insbesondere bei externen Doktoranden.
Von einer Mindestpunktzahl aus beiden Examina habe ich noch nie gehört. Würde auch keinen Sinn ergeben, weil das 2. Staatsexamen keine notwendige Voraussetzung für die Promotion ist.
Von einer Mindestpunktzahl aus beiden Examina habe ich noch nie gehört. Würde auch keinen Sinn ergeben, weil das 2. Staatsexamen keine notwendige Voraussetzung für die Promotion ist.