16.06.2021, 08:44
Liebe Leute,
wenn ich einer Stellenausschreibung "Rechtsanwalt für allg. Zivilrecht" steht, was genau hat man sich darunter vorzustellen? Dass man nur Kaufrecht etc. macht oder gehört da schon mehr dazu?
wenn ich einer Stellenausschreibung "Rechtsanwalt für allg. Zivilrecht" steht, was genau hat man sich darunter vorzustellen? Dass man nur Kaufrecht etc. macht oder gehört da schon mehr dazu?
16.06.2021, 08:51
(16.06.2021, 08:44)animo79 schrieb: Liebe Leute,
wenn ich einer Stellenausschreibung "Rechtsanwalt für allg. Zivilrecht" steht, was genau hat man sich darunter vorzustellen? Dass man nur Kaufrecht etc. macht oder gehört da schon mehr dazu?
Allg. Zivilrecht bedeutet, dass es einfach keine Festlegung gibt - du machst von Vertragsrecht über Schadensrecht bis Handelsrecht und auch einfach gelagerte (was einfach ist, ist natürlich auslegungssache) Exoten aus dem Urheberrecht und Datenschutz
Sollte man sich gut überlegen, weil man wirklich mit vielen Wassern gewaschen sein muss …
16.06.2021, 08:54
(16.06.2021, 08:51)Anwalt schrieb:(16.06.2021, 08:44)animo79 schrieb: Liebe Leute,
wenn ich einer Stellenausschreibung "Rechtsanwalt für allg. Zivilrecht" steht, was genau hat man sich darunter vorzustellen? Dass man nur Kaufrecht etc. macht oder gehört da schon mehr dazu?
Allg. Zivilrecht bedeutet, dass es einfach keine Festlegung gibt - du machst von Vertragsrecht über Schadensrecht bis Handelsrecht und auch einfach gelagerte (was einfach ist, ist natürlich auslegungssache) Exoten aus dem Urheberrecht und Datenschutz
Sollte man sich gut überlegen, weil man wirklich mit vielen Wassern gewaschen sein muss …
Ok. Vielen Dank. Habe zufällig ein Jobangebot. Werde im Vorstellungsgespräch aber expliziter nachfragen, welche Rechtsgebiete man verstärkt bearbeitet in der Kanzlei. Denn "allgemeines Zivilrecht" ist schon sehr allgemein gehalten
16.06.2021, 09:09
(16.06.2021, 08:54)animo79 schrieb:Mich würde interessieren, ob unter das allgemeine Zivilrecht auch Arbeitsrecht- oder Verkehrsrecht fallen?(16.06.2021, 08:51)Anwalt schrieb:(16.06.2021, 08:44)animo79 schrieb: Liebe Leute,
wenn ich einer Stellenausschreibung "Rechtsanwalt für allg. Zivilrecht" steht, was genau hat man sich darunter vorzustellen? Dass man nur Kaufrecht etc. macht oder gehört da schon mehr dazu?
Allg. Zivilrecht bedeutet, dass es einfach keine Festlegung gibt - du machst von Vertragsrecht über Schadensrecht bis Handelsrecht und auch einfach gelagerte (was einfach ist, ist natürlich auslegungssache) Exoten aus dem Urheberrecht und Datenschutz
Sollte man sich gut überlegen, weil man wirklich mit vielen Wassern gewaschen sein muss …
Ok. Vielen Dank. Habe zufällig ein Jobangebot. Werde im Vorstellungsgespräch aber expliziter nachfragen, welche Rechtsgebiete man verstärkt bearbeitet in der Kanzlei. Denn "allgemeines Zivilrecht" ist schon sehr allgemein gehalten
16.06.2021, 09:44
(16.06.2021, 09:09)ateos schrieb:(16.06.2021, 08:54)animo79 schrieb:Mich würde interessieren, ob unter das allgemeine Zivilrecht auch Arbeitsrecht- oder Verkehrsrecht fallen?(16.06.2021, 08:51)Anwalt schrieb:(16.06.2021, 08:44)animo79 schrieb: Liebe Leute,
wenn ich einer Stellenausschreibung "Rechtsanwalt für allg. Zivilrecht" steht, was genau hat man sich darunter vorzustellen? Dass man nur Kaufrecht etc. macht oder gehört da schon mehr dazu?
Allg. Zivilrecht bedeutet, dass es einfach keine Festlegung gibt - du machst von Vertragsrecht über Schadensrecht bis Handelsrecht und auch einfach gelagerte (was einfach ist, ist natürlich auslegungssache) Exoten aus dem Urheberrecht und Datenschutz
Sollte man sich gut überlegen, weil man wirklich mit vielen Wassern gewaschen sein muss …
Ok. Vielen Dank. Habe zufällig ein Jobangebot. Werde im Vorstellungsgespräch aber expliziter nachfragen, welche Rechtsgebiete man verstärkt bearbeitet in der Kanzlei. Denn "allgemeines Zivilrecht" ist schon sehr allgemein gehalten
Ich würde sagen, dass das Arbeitsrecht streng genommen nicht drunter fällt, das Verkehrsrecht aber unzweifelhaft schon. Hier gehts aber nicht um juristische/grammatikalische Feinheiten. Allgemeines Zivilrecht heißt einfach, man macht alles, was man kriegt, was irgendwie zum bürgerlichen Recht gehört. Vielleicht haben die Partner der Kanzlei gewisse, unterschiedliche Spezialisierungen und du sollst dann eben von allen das machen, was übrig bleibt. Auch kleinere Kanzleien mit Spezialisierung haben ab und an mal ein Mandat, das nicht zu ihrem Gebiet gehört, z.B. weil ein Mandant zwei Fälle hat.
Generalist zu sein dürfte heutzutage eher out sein. Gefrag sind Spezialisten. So kann man aber eine Spezialisierung entwickeln. Man macht mal alles, lernt dabei ordentlich ZPO etc. und schaut dann, was einem Spaß macht und wie man sich in der Richtung einen Ruf erarbeitet/mehr Mandate kriegt. Wer z.B. nach dem Ref seine eigene Kanzlei gründet, der wird nicht als Kanzlei, die Dienstverträge von Geschäftsführern bearbeitet starten können, sondern einfach nehmen, was er kriegen kann und schauen, dass er irgendwie an eine steigende Zahl von Geschäftsführern kommt ;)
16.06.2021, 10:46
allg. Zivilrecht heißt, dass du alles machst, das nicht Öffrecht oder Strafrecht ist.
16.06.2021, 10:54
(16.06.2021, 09:44)HerrKules schrieb:(16.06.2021, 09:09)ateos schrieb:(16.06.2021, 08:54)animo79 schrieb:Mich würde interessieren, ob unter das allgemeine Zivilrecht auch Arbeitsrecht- oder Verkehrsrecht fallen?(16.06.2021, 08:51)Anwalt schrieb:(16.06.2021, 08:44)animo79 schrieb: Liebe Leute,
wenn ich einer Stellenausschreibung "Rechtsanwalt für allg. Zivilrecht" steht, was genau hat man sich darunter vorzustellen? Dass man nur Kaufrecht etc. macht oder gehört da schon mehr dazu?
Allg. Zivilrecht bedeutet, dass es einfach keine Festlegung gibt - du machst von Vertragsrecht über Schadensrecht bis Handelsrecht und auch einfach gelagerte (was einfach ist, ist natürlich auslegungssache) Exoten aus dem Urheberrecht und Datenschutz
Sollte man sich gut überlegen, weil man wirklich mit vielen Wassern gewaschen sein muss …
Ok. Vielen Dank. Habe zufällig ein Jobangebot. Werde im Vorstellungsgespräch aber expliziter nachfragen, welche Rechtsgebiete man verstärkt bearbeitet in der Kanzlei. Denn "allgemeines Zivilrecht" ist schon sehr allgemein gehalten
Ich würde sagen, dass das Arbeitsrecht streng genommen nicht drunter fällt, das Verkehrsrecht aber unzweifelhaft schon. Hier gehts aber nicht um juristische/grammatikalische Feinheiten. Allgemeines Zivilrecht heißt einfach, man macht alles, was man kriegt, was irgendwie zum bürgerlichen Recht gehört. Vielleicht haben die Partner der Kanzlei gewisse, unterschiedliche Spezialisierungen und du sollst dann eben von allen das machen, was übrig bleibt. Auch kleinere Kanzleien mit Spezialisierung haben ab und an mal ein Mandat, das nicht zu ihrem Gebiet gehört, z.B. weil ein Mandant zwei Fälle hat.
Generalist zu sein dürfte heutzutage eher out sein. Gefrag sind Spezialisten. So kann man aber eine Spezialisierung entwickeln. Man macht mal alles, lernt dabei ordentlich ZPO etc. und schaut dann, was einem Spaß macht und wie man sich in der Richtung einen Ruf erarbeitet/mehr Mandate kriegt. Wer z.B. nach dem Ref seine eigene Kanzlei gründet, der wird nicht als Kanzlei, die Dienstverträge von Geschäftsführern bearbeitet starten können, sondern einfach nehmen, was er kriegen kann und schauen, dass er irgendwie an eine steigende Zahl von Geschäftsführern kommt ;)
(16.06.2021, 09:44)HerrKules schrieb:(16.06.2021, 09:09)ateos schrieb:(16.06.2021, 08:54)animo79 schrieb:Mich würde interessieren, ob unter das allgemeine Zivilrecht auch Arbeitsrecht- oder Verkehrsrecht fallen?(16.06.2021, 08:51)Anwalt schrieb:(16.06.2021, 08:44)animo79 schrieb: Liebe Leute,
wenn ich einer Stellenausschreibung "Rechtsanwalt für allg. Zivilrecht" steht, was genau hat man sich darunter vorzustellen? Dass man nur Kaufrecht etc. macht oder gehört da schon mehr dazu?
Allg. Zivilrecht bedeutet, dass es einfach keine Festlegung gibt - du machst von Vertragsrecht über Schadensrecht bis Handelsrecht und auch einfach gelagerte (was einfach ist, ist natürlich auslegungssache) Exoten aus dem Urheberrecht und Datenschutz
Sollte man sich gut überlegen, weil man wirklich mit vielen Wassern gewaschen sein muss …
Ok. Vielen Dank. Habe zufällig ein Jobangebot. Werde im Vorstellungsgespräch aber expliziter nachfragen, welche Rechtsgebiete man verstärkt bearbeitet in der Kanzlei. Denn "allgemeines Zivilrecht" ist schon sehr allgemein gehalten
Ich würde sagen, dass das Arbeitsrecht streng genommen nicht drunter fällt, das Verkehrsrecht aber unzweifelhaft schon. Hier gehts aber nicht um juristische/grammatikalische Feinheiten. Allgemeines Zivilrecht heißt einfach, man macht alles, was man kriegt, was irgendwie zum bürgerlichen Recht gehört. Vielleicht haben die Partner der Kanzlei gewisse, unterschiedliche Spezialisierungen und du sollst dann eben von allen das machen, was übrig bleibt. Auch kleinere Kanzleien mit Spezialisierung haben ab und an mal ein Mandat, das nicht zu ihrem Gebiet gehört, z.B. weil ein Mandant zwei Fälle hat.
Generalist zu sein dürfte heutzutage eher out sein. Gefrag sind Spezialisten. So kann man aber eine Spezialisierung entwickeln. Man macht mal alles, lernt dabei ordentlich ZPO etc. und schaut dann, was einem Spaß macht und wie man sich in der Richtung einen Ruf erarbeitet/mehr Mandate kriegt. Wer z.B. nach dem Ref seine eigene Kanzlei gründet, der wird nicht als Kanzlei, die Dienstverträge von Geschäftsführern bearbeitet starten können, sondern einfach nehmen, was er kriegen kann und schauen, dass er irgendwie an eine steigende Zahl von Geschäftsführern kommt ;)
Ich fühle mich im Zivilrecht wohl. Habe aber auch im Arbeits-, Verkehrs- und Familienrecht Erfahrungen gesammelt. Ich bin vielseitig interessiert. Generalist zu sein,würde mir denke ich nichts ausmschen. Will aber auch ArbeitsR und VerkehrsR machen. Werde einfach mal schauen, was sich im Bewerbungsgespräch ergibt und explizit nachfragen, was genau man erwartet