06.03.2021, 09:08
Ich bin momentan am überlegen, nochmal einen llm nach dem zweiten Examen zu machen.
In Betracht käme Irland. Ist in Europa, relativ günstig, schönes Land.
Jetzt ist allerdings meine Frage, inwieweit zB die Studiengebühren als Werbungskosten geltend gemacht werden können?
Mag jemand vielleicht mal konkret berichten, wie hoch die Steuerersparnis letztlich war?
Vielen Dank!
In Betracht käme Irland. Ist in Europa, relativ günstig, schönes Land.
Jetzt ist allerdings meine Frage, inwieweit zB die Studiengebühren als Werbungskosten geltend gemacht werden können?
Mag jemand vielleicht mal konkret berichten, wie hoch die Steuerersparnis letztlich war?
Vielen Dank!
06.03.2021, 10:58
Die Kosten für einen LLM nach abgeschlossenem Jurastudium sind nach FG Hamburg (Gerichtsbescheid v. 19.4.2000 – II 81/99, BeckRS 2000, 21009129) als Werbungskosten abzugsfähig.
Wie hoch die Steuerersparnis letztendlich ausfällt, ist pauschal nicht zu beantworten. Das hängt vor allem von der Höhe der Einnahmen (aus nichtselbständiger Arbeit) im Veranlagungszeitraum ab.
Wie hoch die Steuerersparnis letztendlich ausfällt, ist pauschal nicht zu beantworten. Das hängt vor allem von der Höhe der Einnahmen (aus nichtselbständiger Arbeit) im Veranlagungszeitraum ab.
14.03.2021, 23:43
Ausnutzen wirst du den Steuervorteil nur, wenn du den LLM nach dem 2. Examen machst. Nach dem 1. Examen wird der Verlustvortrag durch die Einnahmen im Ref leider verpuffen.
17.05.2021, 12:51
Ich würde den Thread sehr gerne wieder anstoßen: Ich habe nun einen LLM offer für meine Wunschuni bekommen & bin gerade mit dem Ersten StEx durch. Mich würde interessieren, ob es hier (1) Erfahrungswerte gibt, wie man am Besten steuerlich damit umgeht. Ich persönlich nehme an, dass man die Kosten dann "mitnimmt" für das erste Arbeitsjahr nach dem 2. StEx - soweit ich weiß kann man das bis zu 3 Jahre. (2) Würde mich sehr interessieren, wie viel man dann tatsächlich "zurückbekommt". Mich kostet der LLM nun knapp 30.000 Euro mit einem kleinen Waiver.
17.05.2021, 13:07
30k hahahahahhah
17.05.2021, 13:14
Bekommst deinen persönlichen Grenzsteuersatz wieder - wenn das Referendariat zwischenzeitlich noch anstehen sollte, ist der jedoch leider nicht sonderlich hoch.