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  5. wie funktioniert ein naked in- naked out?
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wie funktioniert ein naked in- naked out?
Gast
Unregistered
 
#1
10.05.2021, 10:02
Hallo,

ich bin kein Gesellschaftsrechtler und auch kein Steuerrechtler.

Ich habe bei einem Gespräch mit einem Kollegen erfahren, dass er in seiner Kanzlei (gehobene KK, 10 Berufsträger) werden soll und zwar naked in-naked out.

Ich habe das schon mal gehört, aber ich weiß nicht, wie das von Statten gehen soll. Wenn man nichts für die Anteile bezahlt, ist das dann nicht eine Schenkung und somit Schenkungsteuerpflichtig? Und geben die anderen Partner dann einfach Anteile ab und würde das nicht deren Gewinne schmälern?

Kenne es nur so, dass man sich eben in die Partnerschaft einkauft.


Wollte mir nicht die Blöße geben und den Kollegen fragen...Danke schon mal Cheese
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Gast Gast
Unregistered
 
#2
10.05.2021, 10:41
(10.05.2021, 10:02)Gast schrieb:  Hallo,

ich bin kein Gesellschaftsrechtler und auch kein Steuerrechtler.

Ich habe bei einem Gespräch mit einem Kollegen erfahren, dass er in seiner Kanzlei (gehobene KK, 10 Berufsträger) werden soll und zwar naked in-naked out.

Ich habe das schon mal gehört, aber ich weiß nicht, wie das von Statten gehen soll. Wenn man nichts für die Anteile bezahlt, ist das dann nicht eine Schenkung und somit Schenkungsteuerpflichtig? Und geben die anderen Partner dann einfach Anteile ab und würde das nicht deren Gewinne schmälern?

Kenne es nur so, dass man sich eben in die Partnerschaft einkauft.


Wollte mir nicht die Blöße geben und den Kollegen fragen...Danke schon mal Cheese


Wenn ihr eine PartG seid, gibt es keine Anteile. Die Sozietät ist keine Aktiengesellschaft bei der dann Anteile übertragen werden, sondern die Berufsträger schließen sich zusammen. Da so gesehen die PartG keinen eigenen Wert hat, gibt es auch kein Problem mit Ein- und Austritt.
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Gast
Unregistered
 
#3
10.05.2021, 20:14
Wie bei jeder Personengesellschaft gibt es auch bei einer Partnerschaftsgesellschaft Anteile am Gesellschaftsvermögen. Was wird denn hier für ein Quatsch geschrieben?
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C8H10N4O2
Senior Member
****
Beiträge: 368
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#4
10.05.2021, 22:27
Natürlich kann man Anteile an einer PartG übertragen

Die Besonderheit ist mE eher, dass die Vermögensgegenstände nicht der Gesellschaft, sondern den einzelnen Partner zugeordnet werden. Gleichzeitig ist die Rechnungslegung auch eine völlig andere (Einnahmen-überschuss Rechnung statt vollem Jahresabschluss etc.) 

Soll heißen, der "wert' eines Anteils i.s. des Buchwerts dürfte  minimal sein.

Named in/naked Out heißt mE auch nicht, dass man den Anteil geschenkt bekommt, sondern dass man den (minimalen) Nominalwert zahlt und nicht den Real/Ertragswert inklusive stiller Reserven. Beim Austritt dann ebenso, d.h. man profitiert nicht an möglichem Wertzuwachs der Gesellschaft selbst, sondern verdient nur das, was man mit der laufenden Arbeit erwirtschaftet
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.05.2021, 22:28 von C8H10N4O2.)
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Gast
Unregistered
 
#5
10.05.2021, 23:42
(10.05.2021, 22:27)C8H10N4O2 schrieb:  Natürlich kann man Anteile an einer PartG übertragen

Die Besonderheit ist mE eher, dass die Vermögensgegenstände nicht der Gesellschaft, sondern den einzelnen Partner zugeordnet werden. Gleichzeitig ist die Rechnungslegung auch eine völlig andere (Einnahmen-überschuss Rechnung statt vollem Jahresabschluss etc.) 

Soll heißen, der "wert' eines Anteils i.s. des Buchwerts dürfte  minimal sein.

Named in/naked Out heißt mE auch nicht, dass man den Anteil geschenkt bekommt, sondern dass man den (minimalen) Nominalwert zahlt und nicht den Real/Ertragswert inklusive stiller Reserven. Beim Austritt dann ebenso, d.h. man profitiert nicht an möglichem Wertzuwachs der Gesellschaft selbst, sondern verdient nur das, was man mit der laufenden Arbeit erwirtschaftet

Ich kenne naked in tatsächlich so, dass man nichts zahlt. Gleichwohl muss keine unentgeltliche Zuwendung vorliegen. Es kommt sicherlich darauf an, wie das im Innenverhältnis genau gestaltet ist.
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Gast
Unregistered
 
#6
11.05.2021, 07:43
Klar z.T. ist das halt auch so geregelt, dass man die ersten Jahre eine geringere Entnahme erhält, als einem theoretisch zustehen würde, und das dann als Verrechnung mit der Einlage angesehen wird.
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#7
11.05.2021, 11:10
(11.05.2021, 07:43)Gast schrieb:  Klar z.T. ist das halt auch so geregelt, dass man die ersten Jahre eine geringere Entnahme erhält, als einem theoretisch zustehen würde, und das dann als Verrechnung mit der Einlage angesehen wird.

Das ist dann aber doch kein naked in naked out?
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