16.01.2022, 15:35
Hallo an alle!
Dass das AG–Protokoll in Strafsachen die wesentlichen Ergebnisse der Zeugenvernehmung enthält (inhaltsprotokoll), das LG–Protokoll nicht (formalprotokoll), ist bekannt.
Aber gibt es noch mehr Unterschiede zwischen AG und LG Protokollen?
Grüße
Dass das AG–Protokoll in Strafsachen die wesentlichen Ergebnisse der Zeugenvernehmung enthält (inhaltsprotokoll), das LG–Protokoll nicht (formalprotokoll), ist bekannt.
Aber gibt es noch mehr Unterschiede zwischen AG und LG Protokollen?
Grüße
16.01.2022, 15:49
Nein
16.01.2022, 22:57
Die Amtsbezeichnung der Richter sind anders, ggf. auch die Anzahl, und es heißt (kleine/große) Strafkammer. Inhaltlich fällt mir sonst kein Unterschied ein.