13.04.2021, 21:24
Wenn der Beklagte für eine Einrede die Anspruch zum erlöschen bringen würde, kein Beweisangebot macht, was ist dann die Konsequenz? (also noch vor der mündlichen Verhandlung....)
13.04.2021, 22:40
Hinweis, § 139 ZPO, dann beweisfällig geblieben
13.04.2021, 23:12
Vielen Dank! Und wie ist geht das Gutachten dann weiter? Beweisstation mit Beweisfrage und dann? Wie formuliert man das denn?