28.03.2021, 12:13
Hallo Foristen!
Kleine Frage:
Der Kläger stellt nach Rücktritt einen 3-er Antrag auf (1.) Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückübereignung einer Schrankwand, (2.) Fristsetzung und (3.) Abbau und Abtransport.
Meinetwegen ist das grds. prozessual zulässig.
Der Antrag ist auch nicht in Antrag zu 1 enthalten, aaaaber, die AGL ist für beide Ansprüche §346 iVm 323/326, 433 ...BGB, oder?!
VG
Kleine Frage:
Der Kläger stellt nach Rücktritt einen 3-er Antrag auf (1.) Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückübereignung einer Schrankwand, (2.) Fristsetzung und (3.) Abbau und Abtransport.
Meinetwegen ist das grds. prozessual zulässig.
Der Antrag ist auch nicht in Antrag zu 1 enthalten, aaaaber, die AGL ist für beide Ansprüche §346 iVm 323/326, 433 ...BGB, oder?!
VG
28.03.2021, 16:04
Ich würde das so sehen. Die beiden Anträge sind nur nötig aufgrund des Bestimmtheitsprinzips gem. §253 II Nr.2 ZPO.