17.03.2021, 19:36
17.03.2021, 22:13
(17.03.2021, 18:57)Gast schrieb:(17.03.2021, 17:43)Gast schrieb:(17.03.2021, 17:00)Gast schrieb: Obacht! Sperrfrist auch beim Aufhebungsvertrag beachten!Wer Obacht sagt, trägt auch Pullunder, ist Katholik und wählt die FDP. Aber inhaltlich hat er recht
Kann man doch umgehen.. Anfänger...,.
Abwicklungsvertrag? Nein. Alter Hut. Geht nicht mehr
17.03.2021, 22:39
Einfach im AufhebungsV aufnehmen, dass der Arbeitgeber dir sonst gekündigt hätte.
17.03.2021, 22:40
Ist gerade jetzt in der Coronazeit auch echt nichts überraschendes.
17.03.2021, 22:43
17.03.2021, 23:03
(17.03.2021, 22:43)Gast schrieb:(17.03.2021, 22:39)Gast schrieb: Einfach im AufhebungsV aufnehmen, dass der Arbeitgeber dir sonst gekündigt hätte.
Nö. SGB XY regelt, dass die jeweilige Kündigungsfrist abzuwarten ist
Das eine schließt das andere nicht aus. Wenn du 2 Monate Kündigungsfrist hast, schließt du den AufhebungsV natürlich mit Beendigung zu dem Datum, zu dem die Kündigung durch wäre. Also zB jetzt AufhebungsV schließen, dass man zu Ende Mai raus wäre und bis dahin freistellen lassen. Easy as that.
17.03.2021, 23:58
(17.03.2021, 23:03)Gast schrieb:(17.03.2021, 22:43)Gast schrieb:(17.03.2021, 22:39)Gast schrieb: Einfach im AufhebungsV aufnehmen, dass der Arbeitgeber dir sonst gekündigt hätte.
Nö. SGB XY regelt, dass die jeweilige Kündigungsfrist abzuwarten ist
Das eine schließt das andere nicht aus. Wenn du 2 Monate Kündigungsfrist hast, schließt du den AufhebungsV natürlich mit Beendigung zu dem Datum, zu dem die Kündigung durch wäre. Also zB jetzt AufhebungsV schließen, dass man zu Ende Mai raus wäre und bis dahin freistellen lassen. Easy as that.
Endlich ein Profi am Werk.
18.03.2021, 04:54
Wieso sollte der Arbeitgeber bei so einem Aufhebungsvertrag mispielen?
Es wird doch nicht so schwer sein gekündigt zu werden. Einfach mal ein paar Wochen krank melden und vom Arzt abklären lassen, warum du so antriebslos bist. Beginnende Depression, Burn Out, Frühjahrsmüdigkeit, Eisenmangel. Irgendwas wirst du ja haben. Andere lecken sich alle Finger nach deiner Stelle und deinem Gehalt.
Und wenn dem Chef deine Krankschreibung nicht gefällt wird er sowieso kündigen.
Es wird doch nicht so schwer sein gekündigt zu werden. Einfach mal ein paar Wochen krank melden und vom Arzt abklären lassen, warum du so antriebslos bist. Beginnende Depression, Burn Out, Frühjahrsmüdigkeit, Eisenmangel. Irgendwas wirst du ja haben. Andere lecken sich alle Finger nach deiner Stelle und deinem Gehalt.
Und wenn dem Chef deine Krankschreibung nicht gefällt wird er sowieso kündigen.
18.03.2021, 08:32
(17.03.2021, 23:03)Gast schrieb:Dude. Genau das ist die Sperrfrist auf die der Kollege hingewiesen hat.(17.03.2021, 22:43)Gast schrieb:(17.03.2021, 22:39)Gast schrieb: Einfach im AufhebungsV aufnehmen, dass der Arbeitgeber dir sonst gekündigt hätte.
Nö. SGB XY regelt, dass die jeweilige Kündigungsfrist abzuwarten ist
Das eine schließt das andere nicht aus. Wenn du 2 Monate Kündigungsfrist hast, schließt du den AufhebungsV natürlich mit Beendigung zu dem Datum, zu dem die Kündigung durch wäre. Also zB jetzt AufhebungsV schließen, dass man zu Ende Mai raus wäre und bis dahin freistellen lassen. Easy as that.
18.03.2021, 09:07
(18.03.2021, 04:54)Gast schrieb: Wieso sollte der Arbeitgeber bei so einem Aufhebungsvertrag mispielen?
Es wird doch nicht so schwer sein gekündigt zu werden. Einfach mal ein paar Wochen krank melden und vom Arzt abklären lassen, warum du so antriebslos bist. Beginnende Depression, Burn Out, Frühjahrsmüdigkeit, Eisenmangel. Irgendwas wirst du ja haben. Andere lecken sich alle Finger nach deiner Stelle und deinem Gehalt.
Und wenn dem Chef deine Krankschreibung nicht gefällt wird er sowieso kündigen.
Direkt klagen.