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Gast
Unregistered
 
#11
17.03.2021, 19:36
(17.03.2021, 19:21)Gast schrieb:  
(17.03.2021, 17:43)Gast schrieb:  
(17.03.2021, 17:00)Gast schrieb:  Obacht! Sperrfrist auch beim Aufhebungsvertrag beachten!
Wer Obacht sagt, trägt auch Pullunder, ist Katholik  und wählt die FDP. Aber inhaltlich hat er recht

Was ja basiert ist



Präzise!
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Gast
Unregistered
 
#12
17.03.2021, 22:13
(17.03.2021, 18:57)Gast schrieb:  
(17.03.2021, 17:43)Gast schrieb:  
(17.03.2021, 17:00)Gast schrieb:  Obacht! Sperrfrist auch beim Aufhebungsvertrag beachten!
Wer Obacht sagt, trägt auch Pullunder, ist Katholik  und wählt die FDP. Aber inhaltlich hat er recht



Kann man doch umgehen.. Anfänger...,.

Abwicklungsvertrag? Nein. Alter Hut. Geht nicht mehr
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Gast
Unregistered
 
#13
17.03.2021, 22:39
Einfach im AufhebungsV aufnehmen, dass der Arbeitgeber dir sonst gekündigt hätte.
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Gast
Unregistered
 
#14
17.03.2021, 22:40
Ist gerade jetzt in der Coronazeit auch echt nichts überraschendes.
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Gast
Unregistered
 
#15
17.03.2021, 22:43
(17.03.2021, 22:39)Gast schrieb:  Einfach im AufhebungsV aufnehmen, dass der Arbeitgeber dir sonst gekündigt hätte.

Nö. SGB XY regelt, dass die jeweilige Kündigungsfrist abzuwarten ist
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Gast
Unregistered
 
#16
17.03.2021, 23:03
(17.03.2021, 22:43)Gast schrieb:  
(17.03.2021, 22:39)Gast schrieb:  Einfach im AufhebungsV aufnehmen, dass der Arbeitgeber dir sonst gekündigt hätte.

Nö. SGB XY regelt, dass die jeweilige Kündigungsfrist abzuwarten ist

Das eine schließt das andere nicht aus. Wenn du 2 Monate Kündigungsfrist hast, schließt du den AufhebungsV natürlich mit Beendigung zu dem Datum, zu dem die Kündigung durch wäre. Also zB jetzt AufhebungsV schließen, dass man zu Ende Mai raus wäre und bis dahin freistellen lassen. Easy as that.
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Gast
Unregistered
 
#17
17.03.2021, 23:58
(17.03.2021, 23:03)Gast schrieb:  
(17.03.2021, 22:43)Gast schrieb:  
(17.03.2021, 22:39)Gast schrieb:  Einfach im AufhebungsV aufnehmen, dass der Arbeitgeber dir sonst gekündigt hätte.

Nö. SGB XY regelt, dass die jeweilige Kündigungsfrist abzuwarten ist

Das eine schließt das andere nicht aus. Wenn du 2 Monate Kündigungsfrist hast, schließt du den AufhebungsV natürlich mit Beendigung zu dem Datum, zu dem die Kündigung durch wäre. Also zB jetzt AufhebungsV schließen, dass man zu Ende Mai raus wäre und bis dahin freistellen lassen. Easy as that.

Endlich ein Profi am Werk.
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Gast
Unregistered
 
#18
18.03.2021, 04:54
Wieso sollte der Arbeitgeber bei so einem Aufhebungsvertrag mispielen?
Es wird doch nicht so schwer sein gekündigt zu werden. Einfach mal ein paar Wochen krank melden und vom Arzt abklären lassen, warum du so antriebslos bist. Beginnende Depression, Burn Out, Frühjahrsmüdigkeit, Eisenmangel. Irgendwas wirst du ja haben. Andere lecken sich alle Finger nach deiner Stelle und deinem Gehalt.
Und wenn dem Chef deine Krankschreibung nicht gefällt wird er sowieso kündigen.
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Gast
Unregistered
 
#19
18.03.2021, 08:32
(17.03.2021, 23:03)Gast schrieb:  
(17.03.2021, 22:43)Gast schrieb:  
(17.03.2021, 22:39)Gast schrieb:  Einfach im AufhebungsV aufnehmen, dass der Arbeitgeber dir sonst gekündigt hätte.

Nö. SGB XY regelt, dass die jeweilige Kündigungsfrist abzuwarten ist

Das eine schließt das andere nicht aus. Wenn du 2 Monate Kündigungsfrist hast, schließt du den AufhebungsV natürlich mit Beendigung zu dem Datum, zu dem die Kündigung durch wäre. Also zB jetzt AufhebungsV schließen, dass man zu Ende Mai raus wäre und bis dahin freistellen lassen. Easy as that.
Dude. Genau das ist die Sperrfrist auf die der Kollege hingewiesen hat.
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Gast
Unregistered
 
#20
18.03.2021, 09:07
(18.03.2021, 04:54)Gast schrieb:  Wieso sollte der Arbeitgeber bei so einem Aufhebungsvertrag mispielen?
Es wird doch nicht so schwer sein gekündigt zu werden. Einfach mal ein paar Wochen krank melden und vom Arzt abklären lassen, warum du so antriebslos bist. Beginnende Depression, Burn Out, Frühjahrsmüdigkeit, Eisenmangel. Irgendwas wirst du ja haben. Andere lecken sich alle Finger nach deiner Stelle und deinem Gehalt.
Und wenn dem Chef deine Krankschreibung nicht gefällt wird er sowieso kündigen.

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