10.03.2021, 14:46
Kann mir jemand, der den Berufseinstieg im Kartellrecht gewagt hat, mal erzählen, wie die tägliche Arbeit aussieht ?
10.03.2021, 16:08
10.03.2021, 16:12
Man muss immer gucken ob jemand Kartelle gebildet hat und dann was machen dafür oder dagegen
10.03.2021, 20:49
Es kommt im Kartellrecht sehr stark auf den Zuschnitt der Kanzlei an und lässt sich daher sehr schwer verallgemeinern. Grob lässt sich folgende Einteilung treffen:
Kleinere bis mittelständische Kanzleien: Der Schwerpunkt der Arbeit dürfte hier regelmäßig im Vertriebskartellrecht liegen. Das reicht von der Gestaltung selektiver Vertriebssysteme bis zur Durchsetzung von Belieferungsansprüchen und ähnlichem. Schwerpunkt ist daher der Entwurf von Verträgen und klassische Prozessführung. Seit einiger Zeit beschäftigt man sich auch auf Klägerseite mit der Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen.
Großkanzleien: Ein Großteil der Arbeit machen Fuko-Anmeldungen zum BKartA und der EU-COMP aus. Daneben vertritt man Kartellanten gegenüber diesen beiden Behörden in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren, die sich teilweise über zahlreiche Länder erstrecken. Schließlich vertritt man auf Beklagtenseite Kartellanten gegen Kartellschadensersatzansprüche.
Allgemein kann man sagen, dass meiner Ansicht nach Kartellrecht ein Umfeld einer internationalen Großkanzlei benötigt. Die spannenden Fälle (weltumspannende Zusammenschlüsse oder Kartelle) lassen sich in rein nationalen Kanzleien nicht antreffen.
Kleinere bis mittelständische Kanzleien: Der Schwerpunkt der Arbeit dürfte hier regelmäßig im Vertriebskartellrecht liegen. Das reicht von der Gestaltung selektiver Vertriebssysteme bis zur Durchsetzung von Belieferungsansprüchen und ähnlichem. Schwerpunkt ist daher der Entwurf von Verträgen und klassische Prozessführung. Seit einiger Zeit beschäftigt man sich auch auf Klägerseite mit der Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen.
Großkanzleien: Ein Großteil der Arbeit machen Fuko-Anmeldungen zum BKartA und der EU-COMP aus. Daneben vertritt man Kartellanten gegenüber diesen beiden Behörden in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren, die sich teilweise über zahlreiche Länder erstrecken. Schließlich vertritt man auf Beklagtenseite Kartellanten gegen Kartellschadensersatzansprüche.
Allgemein kann man sagen, dass meiner Ansicht nach Kartellrecht ein Umfeld einer internationalen Großkanzlei benötigt. Die spannenden Fälle (weltumspannende Zusammenschlüsse oder Kartelle) lassen sich in rein nationalen Kanzleien nicht antreffen.
10.03.2021, 20:53
(10.03.2021, 20:49)Der echte Norden schrieb: Es kommt im Kartellrecht sehr stark auf den Zuschnitt der Kanzlei an und lässt sich daher sehr schwer verallgemeinern. Grob lässt sich folgende Einteilung treffen:
Kleinere bis mittelständische Kanzleien: Der Schwerpunkt der Arbeit dürfte hier regelmäßig im Vertriebskartellrecht liegen. Das reicht von der Gestaltung selektiver Vertriebssysteme bis zur Durchsetzung von Belieferungsansprüchen und ähnlichem. Schwerpunkt ist daher der Entwurf von Verträgen und klassische Prozessführung. Seit einiger Zeit beschäftigt man sich auch auf Klägerseite mit der Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen.
Großkanzleien: Ein Großteil der Arbeit machen Fuko-Anmeldungen zum BKartA und der EU-COMP aus. Daneben vertritt man Kartellanten gegenüber diesen beiden Behörden in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren, die sich teilweise über zahlreiche Länder erstrecken. Schließlich vertritt man auf Beklagtenseite Kartellanten gegen Kartellschadensersatzansprüche.
Allgemein kann man sagen, dass meiner Ansicht nach Kartellrecht ein Umfeld einer internationalen Großkanzlei benötigt. Die spannenden Fälle (weltumspannende Zusammenschlüsse oder Kartelle) lassen sich in rein nationalen Kanzleien nicht antreffen.
Das ist schon mal so als Richtschnur ganz richtig.
Allerdings natürlich nicht in allen Einzelfällen, es gibt schon noch erhebliche Unterschiede zwischen verschiedenen Abteilungen verschiedener Kartellrechtskanzleien. In der Regel wird in der GK der Fokus auf Fusionen liegen. Es gibt aber durchaus auch GK Partner, die dafür bekannt sich sehr stark bspw. im Vertriebskartellrecht oder in Schadensersatzfragen zu sein und damit auch ein gutes Geschäft aufgebaut haben. Da liegt der Fokus dann doch mehr auf Fällen nach § 1 GWB / Art. 101 AEUV bzw. Machtmissbrauchskonstellationen.
11.03.2021, 12:13
Kann ich so bestätigen. Gerade bei FuKo Verfahren sind diese teilweise in irgendwelchen Ländern notwendigerweise anzumelden, mit denen bspw. eine kleinere deutsche Kanzlei gar nichts am Hut hat. Funktioniert auch, aber einfacher, wenn das in einem Haus ist.
Ansonsten gibt es tatsächlich Teams die nur die FuKo begleiten, und andere wiederum, die gemischt agieren. Deshalb gibt es häufiger auch mehrere Partner und Teams im "selben" Bereich.
Ansonsten gibt es tatsächlich Teams die nur die FuKo begleiten, und andere wiederum, die gemischt agieren. Deshalb gibt es häufiger auch mehrere Partner und Teams im "selben" Bereich.
17.03.2021, 02:23
Bin als Anwalt im Kartellrecht tätig und kann die obigen Aussagen bestätigen. Neben Fusionskontrollanmeldungen zum Bundeskartellamt oder der Kommission arbeite ich viel an Schriftsätzen und bin auch des Öfteren vor Gericht. Im Kontext von Kartellabsprachen befragt man auch Zeugen und ermittelt den Sachverhalt (um ihn danach rechtlich zu bewerten).
Insgesamt finde ich die Tätigkeit sehr abwechslungsreich und spannend, gerade weil man immer mit so unterschiedlichen Märkten und Produkten zu tun hat. Allerdings sollte bewusst sein, dass die spannende kartellrechtstätigkeit schon sehr stark auf die Großkanzlei zugeschnitten ist, d.h. andere Möglichkeiten (Unternehmen oä) sind mittel- u langfristig eher begrenzt.
Insgesamt finde ich die Tätigkeit sehr abwechslungsreich und spannend, gerade weil man immer mit so unterschiedlichen Märkten und Produkten zu tun hat. Allerdings sollte bewusst sein, dass die spannende kartellrechtstätigkeit schon sehr stark auf die Großkanzlei zugeschnitten ist, d.h. andere Möglichkeiten (Unternehmen oä) sind mittel- u langfristig eher begrenzt.
17.03.2021, 02:27
Ergänzung: In sehr großen Einheiten (zB FF, Gleiss), ist es durchaus üblich, dass man zB nur Fusionskontrolle oder nur kartellschadensersatz macht. Das würde mich ehrlich gesagt abschrecken, da ich gerade die Abwechslung spannend finde









