17.05.2018, 15:50
Hallo,
was macht die StA eigentlich mit der Handaktr, wenn die Hauptverhandlung vorbei ist? Wird die aufbewahrt? Kommt da noch das Urteil rein? Und steht im Urteil oder sonst iwo in einem gerichtlichwn Dokument, was der Staatsanwalt beantragt hat?
was macht die StA eigentlich mit der Handaktr, wenn die Hauptverhandlung vorbei ist? Wird die aufbewahrt? Kommt da noch das Urteil rein? Und steht im Urteil oder sonst iwo in einem gerichtlichwn Dokument, was der Staatsanwalt beantragt hat?
22.05.2018, 22:26
Das, was beantragt wurde, steht im Protokoll.
Deine Fragerei hört sich so an, als würdest du dich um deinen eigenen Antrag sorgen:dodgy:
Deine Fragerei hört sich so an, als würdest du dich um deinen eigenen Antrag sorgen:dodgy:
18.06.2018, 05:29
Der Antrag steht auch im Hauptverhandlungsprotokoll wie schon mein Vorposter sagt. Die Handakte wird immer aufbewahrt. Auch die gesamte Vollstreckung noch.