17.02.2021, 13:12
Arbeitsvertrag mal beiseite. Darf man als angestellter RA privat tätig werden oder gibt das Stress mit der Kammer?
Nichts großes natürlich...mal den Onkel vorm AG in ner Mietsache vertreten, für nen Kollegen Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen etc....ist das legit oder gibt es Stress mit der Kammer?
Nichts großes natürlich...mal den Onkel vorm AG in ner Mietsache vertreten, für nen Kollegen Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen etc....ist das legit oder gibt es Stress mit der Kammer?
17.02.2021, 13:15
(17.02.2021, 13:12)Gast schrieb: Arbeitsvertrag mal beiseite. Darf man als angestellter RA privat tätig werden oder gibt das Stress mit der Kammer?
Nichts großes natürlich...mal den Onkel vorm AG in ner Mietsache vertreten, für nen Kollegen Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen etc....ist das legit oder gibt es Stress mit der Kammer?
Deine Tätigkeit muss halt von deiner Berufshaftpflicht abgedeckt sein.
17.02.2021, 13:18
Ich verstehe grade nicht, wo es bedenklich sein sollte, Verwandte oder Freunde in kleinen wie großen Sachen zu vertreten. Die Kammer wird das herzlich wenig interessieren. Eine Regelung die es verbietet für Freunde oder Verwandte tätig zu werden existiert nicht.
Ich würde allerdings mal mit meinem AG Rücksprache halten. Solange du die "privaten" Mandate nicht ausschließlich in deiner Freizeit bearbeitest, dürfte er da ein Wörtchen mitzureden haben. Ansonsten seh ich auch kein Problem damit das einfach über die Kanzlei abzurechnen. Wie "normale" Mandanten eben auch.
Der ganzen Sache mit "mal eben" und auch ohne was dafür zu berechnen stehe ich ein wenig kritisch gegenüber. Letztlich ist und bleibt es Arbeitszeit die man reinsteckt. Die sollte auch abgerechnet werden.
Ich würde allerdings mal mit meinem AG Rücksprache halten. Solange du die "privaten" Mandate nicht ausschließlich in deiner Freizeit bearbeitest, dürfte er da ein Wörtchen mitzureden haben. Ansonsten seh ich auch kein Problem damit das einfach über die Kanzlei abzurechnen. Wie "normale" Mandanten eben auch.
Der ganzen Sache mit "mal eben" und auch ohne was dafür zu berechnen stehe ich ein wenig kritisch gegenüber. Letztlich ist und bleibt es Arbeitszeit die man reinsteckt. Die sollte auch abgerechnet werden.
17.02.2021, 13:30
(17.02.2021, 13:12)Gast schrieb: Arbeitsvertrag mal beiseite. Darf man als angestellter RA privat tätig werden oder gibt das Stress mit der Kammer?Was meinst Du mit "privat" -kostenlos?- tätig werden und "Stress" mit der Kammer?
Nichts großes natürlich...mal den Onkel vorm AG in ner Mietsache vertreten, für nen Kollegen Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen etc....ist das legit oder gibt es Stress mit der Kammer?
Du bist als RA zugelassen, also kannst Du natürlich auch tätig werden. Es empfiehlt sich aber immer die Wohnzimmerkanzlei dort neben dem Arbeitgeber gemeldet zu haben, damit Du keine Probleme bekommst. Du kannst ja nicht die Postadresse Deines AG angeben (wenn Du es nicht mit ihm vereinbart hast).
Du solltest allerdings bedenken, dass grds. ein weitreichendes pro bono Verbot für RA gilt. Auch im Hinblick auf eventuell erforderliche Formalia (Vertretungsbefugnis, Probleme im Haftungsfall) ist ein mündlich und als kostenlos vereinbartes Mandat ziemlich riskant, soweit es sich um ein Gerichtsverfahren handelt. Da sollte es dann entsprechende Vereinbarungen wie mit einem Fremden geben. Einem Bekannten von mir ist das kostenlose Vertreten eines Freundes sehr schlecht bekommen, es gab sowohl kammer- als auch haftungsrechtliche Probleme. Der hat da ziemlichen Ärger sowohl hinsichtlich seiner Zulassung als auch der gewünschten Zahlung seiner Haftpflicht, die Ärger macht.