10.03.2021, 14:44
Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit einer Qualifizierungsstelle an der Uni mit dem Ziel der Promotion? Die Stelle ist auf 3 J. befristet. Ich würde gerne wissen, ob man seine Diss. auch vorher (bspw. nach 1-2 J.) abgeben und dann schon ausscheiden kann?
Würde mich sehr über Erfahrungsberichte freuen! Habe leider absolut keinen Plan, wie das alles abläuft
hat jemand Erfahrungen mit einer Qualifizierungsstelle an der Uni mit dem Ziel der Promotion? Die Stelle ist auf 3 J. befristet. Ich würde gerne wissen, ob man seine Diss. auch vorher (bspw. nach 1-2 J.) abgeben und dann schon ausscheiden kann?
Würde mich sehr über Erfahrungsberichte freuen! Habe leider absolut keinen Plan, wie das alles abläuft
10.03.2021, 15:02
Ja, du kannst vorher kündigen, da in den mir bekannten Tarifverträgen des ÖD (auf die im Fall von WissMit Arbeitsverträgen Bezug genommen wird) die ordentliche Kdg “erlaubt” wird, vgl. auch. 15 IV TzBfG iVm 1 I S. 5 WissZeitVG.
10.03.2021, 15:04
Aeh, *15 III TzBfG
10.03.2021, 15:33
Ihr Theoretiker. Als ob ihr einfach bei eurem Doktorvater der auch Erstguachter der Diss ist ohne Rücksprache und Einverständnis kündigen könnt. Kommt mal in der realen Welt an.
10.03.2021, 15:51
(10.03.2021, 15:33)Gast schrieb: Ihr Theoretiker. Als ob ihr einfach bei eurem Doktorvater der auch Erstguachter der Diss ist ohne Rücksprache und Einverständnis kündigen könnt. Kommt mal in der realen Welt an.
In was für einer Welt lebst DU denn?
Kenne keine einzige Person, die nach Abgabe der Diss (und das war die Frage) vom DV gezwungen wurde, den Vertrag noch bis zum Ende durchzuziehen und deswegen nicht ins Ref konnte. Die meisten Profs verstehen das sehr wohl. Wenn man es rechtzeitig ankündigt und so Gelegenheit gibt, Nachfolger zu finden (Ausschreibung, Gremienbeteiligung etc kann sich ja ziehen), fliest da auch kein böses Blut.
10.03.2021, 16:06
Kündigung ist vor Ablauf der drei Jahre (natürlich) möglich. Das war bei mehreren mir bekannten Leuten auch kein Problem. Gibt ja tausend Gründe, warum man die drei Jahre nicht vollmacht (Abbruch der Promotion, Fertigstellung der Promotion, Umzug, ...).