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Absage nach Zusage
Gast
Unregistered
 
#21
02.07.2020, 16:38
Glaubt ihr, es ist besser seine Bewerbung noch vor dem Gespräch zurückzuziehen im Hinblick auf eine mögliche spätere erneute Bewerbung?
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Gast
Unregistered
 
#22
02.07.2020, 19:38
Ich würde mich einfach auf die Zusage nicht melden und dann bei einer späteren Neubewerbung behaupten, mein Telefon sei kaputt gewesen zu der Zeit und anscheinend habe die Post etwaige Briefe verschludert.
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Gast
Unregistered
 
#23
02.07.2020, 19:49
(02.07.2020, 19:38)Gast schrieb:  Ich würde mich einfach auf die Zusage nicht melden und dann bei einer späteren Neubewerbung behaupten, mein Telefon sei kaputt gewesen zu der Zeit und anscheinend habe die Post etwaige Briefe verschludert.

Das wirkt reichlich unprofessionell und provoziert doch förmlich die nächste Frage, warum man sich dann nicht selbst nach einer gewissen Zeit nach dem aktuellen Stand erkundigt hätte...
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Gast
Unregistered
 
#24
02.07.2020, 19:57
(02.07.2020, 19:49)Gast schrieb:  
(02.07.2020, 19:38)Gast schrieb:  Ich würde mich einfach auf die Zusage nicht melden und dann bei einer späteren Neubewerbung behaupten, mein Telefon sei kaputt gewesen zu der Zeit und anscheinend habe die Post etwaige Briefe verschludert.

Das wirkt reichlich unprofessionell und provoziert doch förmlich die nächste Frage, warum man sich dann nicht selbst nach einer gewissen Zeit nach dem aktuellen Stand erkundigt hätte...
Easy: "aus Respekt und Achtung vor der Justiz". Zack! 

Ich denke schon, dass das sehr professionell wirkt. Es wird einem niemand auf die Schliche kommen! 

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GastBW
Unregistered
 
#25
29.10.2020, 18:06
Ich stehe aktuell auch vor der Entscheidung, doch abzusagen, um vor dem Einstieg in die Justiz noch den Rechtsanwaltsberuf auszuprobieren. 
War mir lange unsicher ob Justiz oder Anwalt, hatte mich aber schon frühzeitig bei der Justiz beworben, da ich das eigentlich immer wollte.. nun würde ich aber doch zumindest gerne den Anwaltsberuf ausprobieren, da mittlerweile vieles - insbesondere die größere Freiheit und bessere Planbarkeit von was und wo - für den Anwaltsberuf spricht.
Wenn das aber doch nichts ist, meint ihr ich hab wieder Chancen bei der Justiz? Oder verbaut man sich das mit der Absage - speziell in BW?
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Gast
Unregistered
 
#26
09.03.2021, 22:57
Wie schätzt ihr die folgende Konstellation ein: Bewerbung in Bundesland A und B, bei A war das Verfahren schneller und man fängt dort an, zieht die Bewerbung bei B zurück. Ist in der Zukunft dennoch ein Wechsel nach B möglich oder meint ihr, man ist dadurch komplett raus?
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