08.01.2021, 16:04
An alle, die ihre Diss schon vor 2020 veröffentlicht haben:
Manche Verlage veröffentlichen die Diss ja automatisch als gedruckte Auflage und als eBook.
Auf der Homepage der VG Wort heißt es:
"Ist ein Werk sowohl in gedruckter Form erschienen als auch im Internet veröffentlicht, kann für beide Ausschüttungen eine Meldung eingereicht werden."
Das klingt für mich relativ eindeutig. Allerdings ist für die Internetveröffentlichung wohl eine Meldung (nur) über den Verlag möglich. Hat jemand dieses Procedere schon hinter sich und kann ggf. berichten, ob das so gehandhabt wird und was zu beachten ist?
Besten Dank vorab!
Manche Verlage veröffentlichen die Diss ja automatisch als gedruckte Auflage und als eBook.
Auf der Homepage der VG Wort heißt es:
"Ist ein Werk sowohl in gedruckter Form erschienen als auch im Internet veröffentlicht, kann für beide Ausschüttungen eine Meldung eingereicht werden."
Das klingt für mich relativ eindeutig. Allerdings ist für die Internetveröffentlichung wohl eine Meldung (nur) über den Verlag möglich. Hat jemand dieses Procedere schon hinter sich und kann ggf. berichten, ob das so gehandhabt wird und was zu beachten ist?
Besten Dank vorab!
08.01.2021, 17:58
Bin mir gerade nicht wirklich sicher, aber E-Books können gemeldet werden und werden dann im Rahmen dieser METIS-Ausschüttung berücksichtigt. Und um bei METIS für die Ausschüttung berücksichtigt zu werden, müssen die "Zugriffe" bei mindestens 1.700 oder so liegen, meine ich. Das wird Deine Dissertation nicht schaffen, vermute ich mal. Und die Höhe der Ausschüttung ist bei METIS ja auch überschaubar.
Ich bin mir da aber absolut nicht sicher, ob ich das richtig in Erinnerung habe. Vielleicht haben andere Nutzer noch Erfahrungsberichte dazu.
Ich bin mir da aber absolut nicht sicher, ob ich das richtig in Erinnerung habe. Vielleicht haben andere Nutzer noch Erfahrungsberichte dazu.
08.01.2021, 18:03
Besten Dank für Deine Antwort, das kann natürlich sein.
Über "TOM" bekommt man ja die Auskunft, dass die Meldung (über die Zählkarte) ohnehin der Verlag übernehmen muss und man dann automatisch eine Benachrichtigung bekommt.
Ich habe daher mal dem Verlag die Karteinummer geschickt, mal sehen.
Über "TOM" bekommt man ja die Auskunft, dass die Meldung (über die Zählkarte) ohnehin der Verlag übernehmen muss und man dann automatisch eine Benachrichtigung bekommt.
Ich habe daher mal dem Verlag die Karteinummer geschickt, mal sehen.