05.01.2021, 13:53
Hi,
angenommen bei der gewünschten Sozietät ist keine Stelle im gewünschten Bereich ausgeschrieben, sondern etwa nur eine Stelle in einem anderen Rechtsgebiet. Gleichwohl findet sich (wie so oft) der Hinweis, dass Initiativbewerbungen möglich sind - hat nach eurer Erfahrung eine solche Initiativbewerbung Früchte getragen?
Ich habe etwas Angst, dass man quasi verbrannt ist, wenn man sich mangels Vakanzen erfolglos iniativ bewirbt - andererseits scheint mir dieser Gedanke auch falsch, weil die Kanzlei bei entsprechender Vakanz (und Interesse) dann wieder auf einen zukommen könnte, bevor die Stelle ausgeschrieben werden würde.
Noch interessanter/wichtiger für mich ist aber folgende Frage: Ist es üblich/normal, dass eine Sozietät bei entsprechendem Interesse am Bewerber schlicht die entsprechende Stelle schafft (also jetzt nicht beim Musterabsolventen mit 2xgut, Dr und LLM)? :D Es geht vorwiegend um große mittelständische Kanzleien und Großkanzleien (wohl T2 oder T3), sodass für das Gehalt von 90k aufwärts ja auch entsprechender Arbeitsbedarf bestehen muss.
Vielen Dank ;)
angenommen bei der gewünschten Sozietät ist keine Stelle im gewünschten Bereich ausgeschrieben, sondern etwa nur eine Stelle in einem anderen Rechtsgebiet. Gleichwohl findet sich (wie so oft) der Hinweis, dass Initiativbewerbungen möglich sind - hat nach eurer Erfahrung eine solche Initiativbewerbung Früchte getragen?
Ich habe etwas Angst, dass man quasi verbrannt ist, wenn man sich mangels Vakanzen erfolglos iniativ bewirbt - andererseits scheint mir dieser Gedanke auch falsch, weil die Kanzlei bei entsprechender Vakanz (und Interesse) dann wieder auf einen zukommen könnte, bevor die Stelle ausgeschrieben werden würde.
Noch interessanter/wichtiger für mich ist aber folgende Frage: Ist es üblich/normal, dass eine Sozietät bei entsprechendem Interesse am Bewerber schlicht die entsprechende Stelle schafft (also jetzt nicht beim Musterabsolventen mit 2xgut, Dr und LLM)? :D Es geht vorwiegend um große mittelständische Kanzleien und Großkanzleien (wohl T2 oder T3), sodass für das Gehalt von 90k aufwärts ja auch entsprechender Arbeitsbedarf bestehen muss.
Vielen Dank ;)
05.01.2021, 15:00
Zur Frage des Verbrennens: Quatsch. Wenn sie zu dem Zeitpunkt keine Stelle frei haben, du aber grundsätzlich die Anforderungen erfüllst, hast du bei einer späteren Ausschreibung genauso gute Chancen, wie wenn sie noch nie was von dir gehört haben. Ich gehe sogar von besseren Chancen aus, da du die Bewerbung damit einleiten kannst, dich damals schon initiativ beworben zu haben und es jetzt wieder versuchen möchtest. Das zeigt, dass du an der Kanzlei und dem Rechtsgebiet nachhaltig Interesse hast.
Zur Frage des „Stellenschaffens“: Manchmal kommt man einer offiziellen Ausschreibung mit seiner Initiativbewerbung zuvor. Dann wird nichtmal eine neue Stelle geschaffen, sondern man wird für die besetzt, die wenige Tage oder Wochen später ohnehin für alle ausgeschrieben worden wäre. Manchmal ist es aber auch so, dass ein Fachbereich schon am Limit arbeitet, aber noch nicht so dringend, als dass man bereits eine Stelle ausschreiben müsste. Wenn sich dann ein aussichtsreicher Kandidat initiativ bewirbt, nimmt man ihn, da man ihn a) nicht verlieren möchte und b) es ohnehin absehbar war, dass in einigen Monaten ein neuer Associate gesucht worden wäre.
Von daher spricht nach meiner Einschätzung und Erfahrung absolut nichts gegen eine Initiativbewerbung.
Zur Frage des „Stellenschaffens“: Manchmal kommt man einer offiziellen Ausschreibung mit seiner Initiativbewerbung zuvor. Dann wird nichtmal eine neue Stelle geschaffen, sondern man wird für die besetzt, die wenige Tage oder Wochen später ohnehin für alle ausgeschrieben worden wäre. Manchmal ist es aber auch so, dass ein Fachbereich schon am Limit arbeitet, aber noch nicht so dringend, als dass man bereits eine Stelle ausschreiben müsste. Wenn sich dann ein aussichtsreicher Kandidat initiativ bewirbt, nimmt man ihn, da man ihn a) nicht verlieren möchte und b) es ohnehin absehbar war, dass in einigen Monaten ein neuer Associate gesucht worden wäre.
Von daher spricht nach meiner Einschätzung und Erfahrung absolut nichts gegen eine Initiativbewerbung.
05.01.2021, 15:11
(05.01.2021, 15:00)Gast schrieb: Zur Frage des Verbrennens: Quatsch. Wenn sie zu dem Zeitpunkt keine Stelle frei haben, du aber grundsätzlich die Anforderungen erfüllst, hast du bei einer späteren Ausschreibung genauso gute Chancen, wie wenn sie noch nie was von dir gehört haben. Ich gehe sogar von besseren Chancen aus, da du die Bewerbung damit einleiten kannst, dich damals schon initiativ beworben zu haben und es jetzt wieder versuchen möchtest. Das zeigt, dass du an der Kanzlei und dem Rechtsgebiet nachhaltig Interesse hast.
Zur Frage des „Stellenschaffens“: Manchmal kommt man einer offiziellen Ausschreibung mit seiner Initiativbewerbung zuvor. Dann wird nichtmal eine neue Stelle geschaffen, sondern man wird für die besetzt, die wenige Tage oder Wochen später ohnehin für alle ausgeschrieben worden wäre. Manchmal ist es aber auch so, dass ein Fachbereich schon am Limit arbeitet, aber noch nicht so dringend, als dass man bereits eine Stelle ausschreiben müsste. Wenn sich dann ein aussichtsreicher Kandidat initiativ bewirbt, nimmt man ihn, da man ihn a) nicht verlieren möchte und b) es ohnehin absehbar war, dass in einigen Monaten ein neuer Associate gesucht worden wäre.
Von daher spricht nach meiner Einschätzung und Erfahrung absolut nichts gegen eine Initiativbewerbung.
Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort!
05.01.2021, 15:25
(05.01.2021, 15:11)Berufseinsteiger schrieb:Ich bin genau so an meinen ersten Job gekommen. Habe den Partner angeschrieben und sie hatten akuten Bedarf. 30 Min nachdem ich die Bewerbung abgeschickt hatte, hatte ich die Einladung.(05.01.2021, 15:00)Gast schrieb: Zur Frage des Verbrennens: Quatsch. Wenn sie zu dem Zeitpunkt keine Stelle frei haben, du aber grundsätzlich die Anforderungen erfüllst, hast du bei einer späteren Ausschreibung genauso gute Chancen, wie wenn sie noch nie was von dir gehört haben. Ich gehe sogar von besseren Chancen aus, da du die Bewerbung damit einleiten kannst, dich damals schon initiativ beworben zu haben und es jetzt wieder versuchen möchtest. Das zeigt, dass du an der Kanzlei und dem Rechtsgebiet nachhaltig Interesse hast.
Zur Frage des „Stellenschaffens“: Manchmal kommt man einer offiziellen Ausschreibung mit seiner Initiativbewerbung zuvor. Dann wird nichtmal eine neue Stelle geschaffen, sondern man wird für die besetzt, die wenige Tage oder Wochen später ohnehin für alle ausgeschrieben worden wäre. Manchmal ist es aber auch so, dass ein Fachbereich schon am Limit arbeitet, aber noch nicht so dringend, als dass man bereits eine Stelle ausschreiben müsste. Wenn sich dann ein aussichtsreicher Kandidat initiativ bewirbt, nimmt man ihn, da man ihn a) nicht verlieren möchte und b) es ohnehin absehbar war, dass in einigen Monaten ein neuer Associate gesucht worden wäre.
Von daher spricht nach meiner Einschätzung und Erfahrung absolut nichts gegen eine Initiativbewerbung.
Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort!
Initiativbewerbung direkt an die Entscheider sind das Beste was man machen kann. Man ist dann nämlich oft der einzige Kandidat und man muss sich nicht mit der nervigen HR rumschlagen.
05.01.2021, 15:29
Ich würde solche mails ja ungelesen an HR weiterleiten
05.01.2021, 15:37








